Datenbank · Aktuell gepflegt · Quellengesichert
Pflicht-Fortbildungen-Datenbank
Die erste vollständige Übersicht aller Pflichtfortbildungen im deutschen Gesundheitswesen. Für Pflege, medizinische Technologen, ATA, OTA, Rettungsdienst, Hebammen und Betreuungskräfte. Mit Rechtsgrundlagen, Intervallen und offiziellen Quellen. Kostenlos und ohne Anmeldung.
Aktuelle Pflichtfortbildungen
Die Datenbank wächst laufend. Jede Eintragung ist quellengesichert und regelmäßig verifiziert.
- jährlich3 Stunden
Hygiene und Infektionsschutz: Pflichtfortbildung im Gesundheitswesen
Jährliche Pflichtfortbildung zu Hygienegrundlagen und Infektionsschutz für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen. Rechtsgrundlage IfSG §36 und KRINKO-Empfehlungen.
Berufsgruppen: Alle Gesundheitsberufe
- jährlich1 Stunden
Brandschutzunterweisung: Jährliche Pflicht für alle Beschäftigten
Jährliche Brandschutzunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 und ArbSchG für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen. Theorie plus praktische Handhabung von Feuerlöschern.
Berufsgruppen: Alle Gesundheitsberufe
- jährlich1 Stunden
Arbeitsschutz-Unterweisung: Jährliche Pflicht nach ArbSchG
Jährliche Arbeitsschutz-Unterweisung nach §12 ArbSchG für alle Beschäftigten. Inhalte orientieren sich an den konkreten Arbeitsplätzen und Gefährdungen.
Berufsgruppen: Alle Gesundheitsberufe
- jährlich2 Stunden
Datenschutz im Gesundheitswesen: Pflichtschulung nach DSGVO und BDSG
Regelmäßige Datenschutz-Schulung für Beschäftigte mit Zugriff auf Patientendaten. DSGVO verlangt nachweisbare Sensibilisierung. Empfohlen mindestens jährlich.
Berufsgruppen: Alle Gesundheitsberufe
- zweijährlich9 Stunden
Erste Hilfe und Reanimation: Pflichttraining im Gesundheitswesen
Betriebliches Erste-Hilfe-Training alle zwei Jahre nach DGUV V1 §26. Im Gesundheitswesen üblicherweise ergänzt durch jährliche BLS- und ACLS-Auffrischung.
Berufsgruppen: Alle Gesundheitsberufe
- vor Tätigkeitsaufnahme
Medizinprodukte-Einweisung nach MPBetreibV §4
Einweisung in Medizinprodukte vor erstmaliger Anwendung nach §4 Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Dokumentationspflicht. Auffrischung bei neuen Geräten und Produktänderungen.
Berufsgruppen: Alle Gesundheitsberufe
- alle fünf Jahre8 Stunden
Strahlenschutz für MTR: Fachkunde und Aktualisierung alle fünf Jahre
Fachkundenachweis und Aktualisierung im Strahlenschutz für Medizinische Technologen Radiologie nach Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung. Aktualisierung alle fünf Jahre.
Berufsgruppen: MTR
- jährlich24 Stunden
Praxisanleitung Pflege: 24 Stunden Pflichtfortbildung jährlich
Pflichtfortbildung für Praxisanleiter in der Pflege: 24 Stunden berufspädagogische Weiterbildung pro Jahr laut PflBG und PflAPrV.
Berufsgruppen: Praxisanleiter, Pflegefachkraft
- vor Tätigkeitsaufnahme15 Prozent
Praxisanleitung MTR, MTL, MTF, MTV: 15 Prozent der praktischen Ausbildungszeit
Pflichtanteil der Praxisanleitung für Medizinische Technologen: mindestens 15 Prozent der praktischen Ausbildungszeit nach MT-Berufe-Gesetz und MTAPrV.
Berufsgruppen: MTR, MTL, MTF, MTV
- vor Tätigkeitsaufnahme15 Prozent
Praxisanleitung ATA und OTA: 15 Prozent der praktischen Ausbildungszeit
Pflichtanteil Praxisanleitung für Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistenten: mindestens 15 Prozent der praktischen Ausbildungszeit nach ATA-OTA-Gesetz seit 01.01.2022.
Berufsgruppen: ATA, OTA
- jährlich1 Stunden
Gefahrstoff-Unterweisung: Jährliche Pflicht nach GefStoffV §14
Jährliche Unterweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen für alle Beschäftigten mit Kontakt zu Zytostatika, Desinfektionsmitteln, Narkosegasen oder anderen gefährlichen Chemikalien.
Berufsgruppen: Pflegefachkraft, MTL, MTR, ATA, OTA, Intensivpflege
- jährlich1 Stunden
Biostoffverordnung: Pflicht-Unterweisung für medizinische Tätigkeiten
Jährliche Unterweisung nach §14 Biostoffverordnung für alle Beschäftigten mit Kontakt zu biologischen Arbeitsstoffen. Pflicht bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 und 4.
Berufsgruppen: Pflegefachkraft, MTL, ATA, OTA, Rettungsdienst, Hebammen, Intensivpflege
- jährlich2 Stunden
Transfusionsgesetz-Schulung: Pflicht vor Tätigkeit und jährliche Auffrischung
Schulung für alle Personen, die Bluttransfusionen durchführen oder vorbereiten. Rechtsgrundlage Transfusionsgesetz §15 und Hämotherapie-Richtlinie.
Berufsgruppen: Pflegefachkraft, Intensivpflege, ATA, OTA
- jährlich16 Stunden
Betreuungskräfte §43b SGB XI: Jährlich 16 Stunden Pflichtfortbildung
Jährliche Pflichtfortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte nach §43b SGB XI. 16 Stunden pro Jahr nach den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands (Richtlinie PO43b).
Berufsgruppen: Betreuungskräfte §43b SGB XI
Warum diese Datenbank
Bisher existiert keine öffentliche Stelle in Deutschland, die alle Pflichtfortbildungen für alle Gesundheitsberufe zentral, aktuell und quellengesichert zusammenführt. Einrichtungsleitungen, Praxisanleiter und Fachkräfte müssen Informationen aus Einzelquellen zusammentragen. Wir bauen diese Brücke.
Fachliche Verantwortung: Dennis Tefett, M.Ed., B.A., Gründer Refresher Zentrum. Alle Einträge werden vor Veröffentlichung geprüft und im 6-Monats-Rhythmus reviewed. Verbindlich sind ausschließlich die verlinkten Originaltexte.