jährlich24 Stunden

Praxisanleitung Notfallsanitaeter: 24 Stunden jaehrliche Pflichtfortbildung nach NotSanG und Landesrecht

Praxisanleiter im Rettungsdienst nach NotSanG §4 und Landesrettungsdienstgesetzen muessen jaehrlich 24 Stunden paedagogische Fortbildung nachweisen. Das Curriculum folgt der BAND-Empfehlung und den Laenderregelungen und qualifiziert fuer die Anleitung von Auszubildenden nach NotSan-APrV.

Berufsgruppen

Notfallsanitäter, Rettungsdienst, Praxisanleiter

Geltungsbereich

bundesweit

Intervall

jährlich

Umfang

24 Stunden

Praxisanleiter im Rettungsdienst sind die paedagogische Brucke zwischen Notfallsanitaeter-Schule und Einsatzdienst. Ihre jaehrliche Fortbildungspflicht von 24 Stunden ist eine landesrechtlich geregelte Anforderung, die aus dem Notfallsanitaetergesetz (NotSanG) und den landesrechtlichen Ausfuehrungsbestimmungen abgeleitet wird.

Anders als bei Pflegeberufen (10 Prozent) oder MT-Berufen (15 Prozent) gibt es im Rettungsdienst keinen bundesweiten Stunden-Prozentsatz, sondern eine Kombination aus 300-Stunden-Weiterbildung zum Praxisanleiter und jaehrlicher Refresher-Pflicht von 24 Stunden.

Die Fortbildung umfasst paedagogische Methodik, Pruefungs- und Bewertungskompetenz, aktuelle medizinische Entwicklungen und rechtliche Aenderungen in der Notfallversorgung. Der Nachweis wird gegenueber der Aufsichtsbehoerde (Landesamt oder Rettungsdienst-Schule) erbracht.

Kerninhalte der Fortbildung

  • Paedagogische Grundlagen: Lernzielformulierung, Lehr-Lern-Methoden, kompetenzorientiertes Pruefen
  • Bewertung und Pruefung: Pruefungsordnung NotSan-APrV, Anforderungen an praktische Pruefungen, Simulationstraining
  • Rechtliche Grundlagen: Aufsichtspflicht, Heilkundeuebertragung nach NotSanG §2a, Dokumentationspflicht
  • Kommunikation: Feedback-Gespraeche, Konfliktmanagement im Azubi-Anleiter-Verhaeltnis, Rollenverstaendnis
  • Medizinische Updates: aktuelle Leitlinien Herzstillstand (ERC 2021), Polytrauma (S3-Leitlinie), ACS, Stroke
  • Digitale Anleitung: E-Learning, Lern-Apps, virtuelle Simulation und deren didaktische Einbindung
  • Qualitaetsmanagement: Anleitungsstandard, Dokumentation, Evaluation durch Auszubildende

Durchführungsbefugnis

Fortbildungs-Einrichtungen im Rettungsdienst mit paedagogischer Leitung (Diplompaedagoge, Lehrer im Gesundheitswesen oder Rettungsdienst-Fachpaedagoge), Rettungsdienstschulen mit entsprechender Genehmigung, aerztliche Leiter Rettungsdienst (AeLRD) fuer medizinische Anteile. Nicht ausreichend sind rein interne Einweisungen ohne paedagogisches Konzept.

Folgen bei Nichterfüllung

Fehlender 24-Stunden-Nachweis fuehrt zum Verlust der Praxisanleiter-Berechtigung durch die Aufsichtsbehoerde. Die Rettungsdienst-Schule verliert bei Ausfall der Praxisanleiter-Qualifikation die Genehmigung fuer den praktischen Ausbildungsteil. Bei Schaden im Einsatzdienst durch unzureichend angeleitete Auszubildende haftet der Praxisanleiter persoenlich fuer die Verletzung seiner Aufsichtspflicht. Die Rettungsdienst-Traegerstellen koennen bei fehlender Qualifikation Foerdermittel fuer die Ausbildung zurueckfordern.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.

  • BundesgesetzNotSanG §4

    Notfallsanitaetergesetz §4 Ziele, Inhalt und Gliederung der Ausbildung

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 24.04.2026
  • VerordnungNotSan-APrV §4

    Ausbildungs- und Pruefungsverordnung fuer Notfallsanitaeter §4 Praktische Ausbildung und Praxisanleitung

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 24.04.2026
  • SonstigesBAND-Empfehlung Praxisanleitung

    Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften Notaerzte Deutschlands: Empfehlung zur Praxisanleitung im Rettungsdienst

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 24.04.2026
  • SonstigesDBRD-Stellungnahme

    Deutscher Berufsverband Rettungsdienst: Stellungnahme zu Praxisanleitung und kontinuierlicher Fortbildung

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 24.04.2026

Häufige Fragen

+Warum gilt im Rettungsdienst keine bundeseinheitliche Prozentregel wie in Pflege oder MT-Berufen?

Die Pflichtfortbildung fuer Praxisanleiter ist im Rettungsdienst landesrechtlich geregelt, waehrend Pflege (10 Prozent der Ausbildungszeit nach PflBG) und MT-Berufe (15 Prozent nach MTBG) bundeseinheitliche Quoten haben. Im Rettungsdienst ergibt sich die Pflichtfortbildung aus der Rettungsdienst-Zustaendigkeit der Laender und der BAND-Empfehlung von 24 Stunden jaehrlich. Einzelne Laender koennen hoehere Anforderungen stellen. Der Praxisanleiter sollte die Landesrettungsdienstgesetz-Ausfuehrung seines Bundeslandes kennen.

+Ist der 300-Stunden-Praxisanleiter-Weiterbildungskurs identisch mit dem jaehrlichen Refresher?

Nein. Der 300-Stunden-Grundkurs qualifiziert einmalig fuer die Praxisanleiter-Taetigkeit. Er ist eine abgeschlossene berufsbegleitende Weiterbildung mit Pruefung. Der 24-Stunden-Refresher ist die jaehrliche Pflicht danach, um die Praxisanleiter-Berechtigung zu erhalten. Beide sind nicht austauschbar. Ein Praxisanleiter ohne 300-Stunden-Grund darf nicht anleiten, auch wenn er jaehrlich 24 Stunden fortbildet. Ein Praxisanleiter ohne jaehrlichen 24-Stunden-Refresher verliert die Berechtigung nach einem Jahr ohne Nachweis.

+Koennen die 24 Stunden durch E-Learning-Angebote vollstaendig abgedeckt werden?

Die Landesrettungsdienstgesetze enthalten keine explizite Blended-Learning-Quote fuer die 24 Stunden. Die BAND-Empfehlung haelt aber fest, dass praktische Anteile (Simulationen, Pruefungs-Rollenspiele, Fallbesprechungen) nicht vollstaendig durch E-Learning ersetzt werden koennen. In der Praxis akzeptieren Aufsichtsbehoerden bis zu 50 Prozent E-Learning mit Lernerfolgskontrolle, wenn die restlichen Stunden praesent oder per Live-Webinar mit Interaktion erfolgen. Reine Video-Aufzeichnungen ohne Pruefung werden in der Regel nicht anerkannt.

+Welche Rechtsfolgen hat eine unzureichende Praxisanleitung fuer den Auszubildenden und die Rettungsdienst-Traegerstelle?

Ein Auszubildender, der nicht ausreichend angeleitet wurde, kann die Pruefung anfechten, wenn eine Abweichung vom Ausbildungsstandard nachgewiesen wird. Die Rettungsdienst-Traegerstelle haftet fuer die Ausbildungsqualitaet und muss im Streitfall ihre Praxisanleiter-Nachweise vorlegen. Bei einem Behandlungsfehler des Auszubildenden im Einsatz kann die Aufsichtspflichtverletzung des Praxisanleiters als eigenes Delikt gewertet werden (§229 StGB fahrlaessige Koerperverletzung, §222 StGB fahrlaessige Toetung). Die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers greift nur bei nachweislich ordnungsgemaesser Anleitung.

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Art des Dienstes
Übersichtsdienst. Dies ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die verlinkten Originaltexte.
Zuletzt fachlich geprüft am
24.04.2026
Nächste reguläre Prüfung
24.10.2026
Verantwortlich
Dennis Tefett, Gründer Refresher Zentrum. Profil: /ueber-uns/dennis-tefett
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