Berufsgruppen
Notfallsanitäter, Rettungsdienst, Praxisanleiter
Praxisanleiter im Rettungsdienst nach NotSanG §4 und Landesrettungsdienstgesetzen müssen jährlich 24 Stunden pädagogische Fortbildung nachweisen. Das Curriculum folgt der BAND-Empfehlung und den Länderregelungen und qualifiziert für die Anleitung von Auszubildenden nach NotSan-APrV.
Berufsgruppen
Notfallsanitäter, Rettungsdienst, Praxisanleiter
Geltungsbereich
bundesweit
Intervall
jährlich
Umfang
24 Stunden
Infografik Praxisanleitung Notfallsanitäter
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Praxisanleiter im Rettungsdienst sind die paedagogische Brucke zwischen Notfallsanitaeter-Schule und Einsatzdienst. Ihre jaehrliche Fortbildungspflicht von 24 Stunden ist eine landesrechtlich geregelte Anforderung, die aus dem Notfallsanitaetergesetz (NotSanG) und den landesrechtlichen Ausfuehrungsbestimmungen abgeleitet wird.
Anders als bei Pflegeberufen (10 Prozent) oder MT-Berufen (15 Prozent) gibt es im Rettungsdienst keinen bundesweiten Stunden-Prozentsatz, sondern eine Kombination aus 300-Stunden-Weiterbildung zum Praxisanleiter und jaehrlicher Refresher-Pflicht von 24 Stunden.
Die Fortbildung umfasst paedagogische Methodik, Pruefungs- und Bewertungskompetenz, aktuelle medizinische Entwicklungen und rechtliche Aenderungen in der Notfallversorgung. Der Nachweis wird gegenueber der Aufsichtsbehoerde (Landesamt oder Rettungsdienst-Schule) erbracht.
Fortbildungs-Einrichtungen im Rettungsdienst mit pädagogischer Leitung (Diplompädagoge, Lehrer im Gesundheitswesen oder Rettungsdienst-Fachpädagoge), Rettungsdienstschulen mit entsprechender Genehmigung, ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) für medizinische Anteile. Nicht ausreichend sind rein interne Einweisungen ohne pädagogisches Konzept.
Fehlender 24-Stunden-Nachweis führt zum Verlust der Praxisanleiter-Berechtigung durch die Aufsichtsbehörde. Die Rettungsdienst-Schule verliert bei Ausfall der Praxisanleiter-Qualifikation die Genehmigung für den praktischen Ausbildungsteil. Bei Schaden im Einsatzdienst durch unzureichend angeleitete Auszubildende haftet der Praxisanleiter persönlich für die Verletzung seiner Aufsichtspflicht. Die Rettungsdienst-Trägerstellen können bei fehlender Qualifikation Fördermittel für die Ausbildung zurückfordern.
Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.
Notfallsanitätergesetz §4 Ziele, Inhalt und Gliederung der Ausbildung
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter §4 Praktische Ausbildung und Praxisanleitung
Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften Notärzte Deutschlands: Empfehlung zur Praxisanleitung im Rettungsdienst
Deutscher Berufsverband Rettungsdienst: Stellungnahme zu Praxisanleitung und kontinuierlicher Fortbildung
Die Pflichtfortbildung für Praxisanleiter ist im Rettungsdienst landesrechtlich geregelt, während Pflege (10 Prozent der Ausbildungszeit nach PflBG) und MT-Berufe (15 Prozent nach MTBG) bundeseinheitliche Quoten haben. Im Rettungsdienst ergibt sich die Pflichtfortbildung aus der Rettungsdienst-Zuständigkeit der Länder und der BAND-Empfehlung von 24 Stunden jährlich. Einzelne Länder können höhere Anforderungen stellen. Der Praxisanleiter sollte die Landesrettungsdienstgesetz-Ausführung seines Bundeslandes kennen.
Nein. Der 300-Stunden-Grundkurs qualifiziert einmalig für die Praxisanleiter-Tätigkeit. Er ist eine abgeschlossene berufsbegleitende Weiterbildung mit Prüfung. Der 24-Stunden-Refresher ist die jährliche Pflicht danach, um die Praxisanleiter-Berechtigung zu erhalten. Beide sind nicht austauschbar. Ein Praxisanleiter ohne 300-Stunden-Grund darf nicht anleiten, auch wenn er jährlich 24 Stunden fortbildet. Ein Praxisanleiter ohne jährlichen 24-Stunden-Refresher verliert die Berechtigung nach einem Jahr ohne Nachweis.
Die Landesrettungsdienstgesetze enthalten keine explizite Blended-Learning-Quote für die 24 Stunden. Die BAND-Empfehlung hält aber fest, dass praktische Anteile (Simulationen, Prüfungs-Rollenspiele, Fallbesprechungen) nicht vollständig durch E-Learning ersetzt werden können. In der Praxis akzeptieren Aufsichtsbehörden bis zu 50 Prozent E-Learning mit Lernerfolgskontrolle, wenn die restlichen Stunden präsent oder per Live-Webinar mit Interaktion erfolgen. Reine Video-Aufzeichnungen ohne Prüfung werden in der Regel nicht anerkannt.
Ein Auszubildender, der nicht ausreichend angeleitet wurde, kann die Prüfung anfechten, wenn eine Abweichung vom Ausbildungsstandard nachgewiesen wird. Die Rettungsdienst-Trägerstelle haftet für die Ausbildungsqualität und muss im Streitfall ihre Praxisanleiter-Nachweise vorlegen. Bei einem Behandlungsfehler des Auszubildenden im Einsatz kann die Aufsichtspflichtverletzung des Praxisanleiters als eigenes Delikt gewertet werden (§229 StGB fahrlässige Körperverletzung, §222 StGB fahrlässige Tötung). Die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers greift nur bei nachweislich ordnungsgemäßer Anleitung.