alle fünf Jahre8 Stunden

Strahlenschutz für MTR: Fachkunde und Aktualisierung alle fünf Jahre

Fachkundenachweis und Aktualisierung im Strahlenschutz für Medizinische Technologen Radiologie nach Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung. Aktualisierung alle fünf Jahre.

Berufsgruppen

MTR

Geltungsbereich

bundesweit

Intervall

alle fünf Jahre

Umfang

8 Stunden

Medizinische Technologen Radiologie (MTR) benötigen einen Fachkundenachweis im Strahlenschutz. Die Fachkunde wird durch die Berufsausbildung erworben und muss alle fünf Jahre durch eine anerkannte Aktualisierung erhalten werden. Rechtsgrundlage ist das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).

Bei Verdacht auf unsachgemäße Anwendung oder bei Ereignissen (Inzident) ist eine außerplanmäßige Fachkundeaktualisierung erforderlich. Die Aktualisierung wird durch die zuständige Landesbehörde (Bezirksregierung) oder von ihr anerkannte Stellen bescheinigt.

Kerninhalte der Fortbildung

  • Aktuelle Grenzwerte und Dosisrichtwerte
  • Optimierungsgebot ALARA
  • Rechtfertigung der Anwendung am Menschen
  • Besonderer Schutz bei Schwangerschaft und Kindern
  • Qualitätssicherung und Bildoptimierung
  • Ereignismeldung und Inzidentmanagement

Durchführungsbefugnis

Von der zuständigen Landesbehörde anerkannte Kursveranstalter (z.B. Ärztekammern, Universitäten, private Anbieter mit Zulassung)

Folgen bei Nichterfüllung

Ohne gültige Fachkunde dürfen MTR keine Anwendungen am Menschen durchführen. Die Anwendung ohne aktuelle Fachkunde kann zum Entzug der Berufserlaubnis führen und ist strafbewehrt nach §196 StrlSchG.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.

  • BundesgesetzStrlSchG §47

    Strahlenschutzgesetz §47 Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 18.04.2026
  • VerordnungStrlSchV §74

    Strahlenschutzverordnung §74 Aktualisierung der Fachkunde

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 18.04.2026
  • VerordnungRichtlinie Fachkunde Medizin

    Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 18.04.2026

Häufige Fragen

+Gilt die Fachkunde bundesweit?

Ja. Der Nachweis ist bundesweit gültig, die Aktualisierung muss aber von einer von der zuständigen Landesbehörde anerkannten Stelle bescheinigt werden.

+Was passiert wenn die Fünfjahresfrist überschritten wird?

Die Fachkunde erlischt nicht automatisch, aber die Tätigkeit ohne aktualisierte Fachkunde ist unzulässig. Eine verspätete Nachholung ist möglich, die Unterbrechung muss dokumentiert werden.

+Ist die Aktualisierung in Präsenz zwingend?

Seit 2020 sind auch Online-Formate mit Präsenzanteil oder ersatzweise Webinar zulässig, sofern sie von der Landesbehörde anerkannt sind. Reine Selbstlernkurse reichen nicht aus.

Passende Angebote und Vertiefung

Transparenz und rechtliche Hinweise

Art des Dienstes
Übersichtsdienst. Dies ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die verlinkten Originaltexte.
Zuletzt fachlich geprüft am
18.04.2026
Nächste reguläre Prüfung
18.10.2026
Verantwortlich
Dennis Tefett, Gründer Refresher Zentrum. Profil: /ueber-uns/dennis-tefett
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