Berufsgruppen
Pflegefachkraft, Praxisanleiter, Intensivpflege, Palliative Care
Jährliche Fortbildung zum DNQP-Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden für Pflegefachkräfte. Rechtsgrundlage SGB XI §113a und Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Wundheilung.
Berufsgruppen
Pflegefachkraft, Praxisanleiter, Intensivpflege, Palliative Care
Geltungsbereich
bundesweit
Intervall
jährlich
Umfang
6 Stunden
Infografik Pflege von Menschen mit chronischen Wunden: Pflichtfortbildung nach DNQP-Expertenstandard
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Der DNQP-Expertenstandard "Pflege von Menschen mit chronischen Wunden" (2. Aktualisierung 2015, Aktualisierungsprozess 2024) gibt den pflegerischen Rahmen für die Versorgung von Ulcus cruris venosum, Dekubitus, diabetischem Fußsyndrom und anderen chronischen Wunden. Die Umsetzung ist über §113a SGB XI faktisch bindend.
Chronische Wunden sind ein hochsensibles Versorgungsfeld: die Therapiedauer beträgt häufig Monate bis Jahre, der Erfolg hängt zu über 60 Prozent von der Qualität der Basispflege ab (Hautpflege, Druckentlastung, Ernährung, Kompression), nicht primär von der Wundauflage. Fehler in der Grundversorgung führen zu Chronifizierung, Amputation oder Tod.
Die Fortbildung vermittelt die Wundanamnese nach TIME-Schema (Tissue, Infection, Moisture, Edge), die evidenzbasierte Phasen-orientierte Wundauflagen-Auswahl, die interprofessionelle Abstimmung mit Ärzten und Wundexperten sowie die Dokumentation nach Standard.
ICW-zertifizierte Wundexperten, Pflegefachkräfte mit Fachweiterbildung Wundmanagement, Pflegepädagogen mit entsprechender Qualifikation, Ärzte mit Zusatzbezeichnung Phlebologie oder Diabetologie.
Nicht fachgerechte Wundversorgung kann zu Chronifizierung, Superinfektion, Amputation oder Sepsis führen und ist zivilrechtlich als Pflegefehler angreifbar. Schadensersatz bei Amputation als vermeidbare Folge liegt regelmäßig im sechsstelligen Bereich pro Fall. MDK-Prüfungen bewerten die Wunddokumentation als Qualitätsindikator.
Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.
Sozialgesetzbuch XI §113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege
Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden, 2. Aktualisierung (DNQP, 2015, Aktualisierung 2024 laufend)
S3-Leitlinie Lokaltherapie chronischer Wunden bei Patienten mit den Risiken periphere arterielle Verschlusskrankheit, Diabetes mellitus, chronische venöse Insuffizienz (DGfW, AWMF)
Initiative Chronische Wunden e.V. Zertifizierungsstandards für Wundexperten (ICW)
Nein. Die Grundtherapie (Kompression bei venöser Wunde, Druckentlastung bei Dekubitus, Schuhversorgung bei DFS, Diabetes-Einstellung) entscheidet in über 60 Prozent der Fälle über den Heilungsverlauf. Die Wundauflage ist der kleinere Hebel, auch wenn sie im Alltag die meiste Zeit kostet.
Das richtet sich nach Exsudatmenge, Verbandsaufnahme-Kapazität und Mazerations-Risiko. Moderne Verbände bleiben oft 3 bis 7 Tage, altmodische Mulltupfer müssen täglich gewechselt werden. Je länger der Verband bleiben kann, desto weniger Wundtrauma. Tägliche Wechsel ohne medizinische Indikation sind kontraproduktiv.
Die Therapie-Entscheidung liegt ärztlich. Die Wundanamnese, Assessment-Dokumentation, praktische Durchführung und Evaluation liegen pflegerisch. In der Praxis ist die Pflegefachkraft häufig die informations-führende Stelle und die ärztliche Verordnung folgt ihrer Einschätzung.
Nach etwa 4 bis 6 Wochen ohne Fortschritt ist eine erneute Ursachen-Abklärung indiziert: Wurde die Grundtherapie konsequent umgesetzt? Gibt es eine biofilmbedingte Infektion? Ist eine chirurgische Revision erforderlich? Überweisung an ein Wundzentrum ist der Qualitätsstandard.