jährlich6 Stunden

Pflege von Menschen mit chronischen Wunden: Pflichtfortbildung nach DNQP-Expertenstandard

Jährliche Fortbildung zum DNQP-Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden für Pflegefachkräfte. Rechtsgrundlage SGB XI §113a und Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Wundheilung.

Berufsgruppen

Pflegefachkraft, Praxisanleiter, Intensivpflege, Palliative Care

Geltungsbereich

bundesweit

Intervall

jährlich

Umfang

6 Stunden

Der DNQP-Expertenstandard "Pflege von Menschen mit chronischen Wunden" (2. Aktualisierung 2015, Aktualisierungsprozess 2024) gibt den pflegerischen Rahmen für die Versorgung von Ulcus cruris venosum, Dekubitus, diabetischem Fußsyndrom und anderen chronischen Wunden. Die Umsetzung ist über §113a SGB XI faktisch bindend.

Chronische Wunden sind ein hochsensibles Versorgungsfeld: die Therapiedauer beträgt häufig Monate bis Jahre, der Erfolg hängt zu über 60 Prozent von der Qualität der Basispflege ab (Hautpflege, Druckentlastung, Ernährung, Kompression), nicht primär von der Wundauflage. Fehler in der Grundversorgung führen zu Chronifizierung, Amputation oder Tod.

Die Fortbildung vermittelt die Wundanamnese nach TIME-Schema (Tissue, Infection, Moisture, Edge), die evidenzbasierte Phasen-orientierte Wundauflagen-Auswahl, die interprofessionelle Abstimmung mit Ärzten und Wundexperten sowie die Dokumentation nach Standard.

Kerninhalte der Fortbildung

  • Wundanamnese und Assessment nach TIME-Schema
  • Ätiologie chronischer Wunden (Ulcus cruris, DFS, Dekubitus, Tumor)
  • Phasen-orientierte Wundauflagen-Auswahl (Reinigung, Granulation, Epithelisierung)
  • Kompressionstherapie bei venöser Genese (Grundpfeiler der Heilung)
  • Ernährungs-Screening und Protein-Zufuhr für Wundheilung
  • Schmerzmanagement bei Verbandwechsel (Vorab-Analgesie)
  • Interprofessionelle Abstimmung mit Wundexperten und Ärzten

Durchführungsbefugnis

ICW-zertifizierte Wundexperten, Pflegefachkräfte mit Fachweiterbildung Wundmanagement, Pflegepädagogen mit entsprechender Qualifikation, Ärzte mit Zusatzbezeichnung Phlebologie oder Diabetologie.

Folgen bei Nichterfüllung

Nicht fachgerechte Wundversorgung kann zu Chronifizierung, Superinfektion, Amputation oder Sepsis führen und ist zivilrechtlich als Pflegefehler angreifbar. Schadensersatz bei Amputation als vermeidbare Folge liegt regelmäßig im sechsstelligen Bereich pro Fall. MDK-Prüfungen bewerten die Wunddokumentation als Qualitätsindikator.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.

  • BundesgesetzSGB XI §113a

    Sozialgesetzbuch XI §113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 21.04.2026
  • DNQPDNQP Wunden 2015

    Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden, 2. Aktualisierung (DNQP, 2015, Aktualisierung 2024 laufend)

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 21.04.2026
  • AWMFS3-Leitlinie Ulcus cruris

    S3-Leitlinie Lokaltherapie chronischer Wunden bei Patienten mit den Risiken periphere arterielle Verschlusskrankheit, Diabetes mellitus, chronische venöse Insuffizienz (DGfW, AWMF)

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 21.04.2026
  • StandardICW-Standards

    Initiative Chronische Wunden e.V. Zertifizierungsstandards für Wundexperten (ICW)

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 21.04.2026

Häufige Fragen

+Ist die Wundauflage die wichtigste Therapie-Entscheidung?

Nein. Die Grundtherapie (Kompression bei venöser Wunde, Druckentlastung bei Dekubitus, Schuhversorgung bei DFS, Diabetes-Einstellung) entscheidet in über 60 Prozent der Fälle über den Heilungsverlauf. Die Wundauflage ist der kleinere Hebel, auch wenn sie im Alltag die meiste Zeit kostet.

+Wie lange darf eine Wundauflage belassen werden?

Das richtet sich nach Exsudatmenge, Verbandsaufnahme-Kapazität und Mazerations-Risiko. Moderne Verbände bleiben oft 3 bis 7 Tage, altmodische Mulltupfer müssen täglich gewechselt werden. Je länger der Verband bleiben kann, desto weniger Wundtrauma. Tägliche Wechsel ohne medizinische Indikation sind kontraproduktiv.

+Wer entscheidet über die Therapie: Arzt oder Pflegefachkraft?

Die Therapie-Entscheidung liegt ärztlich. Die Wundanamnese, Assessment-Dokumentation, praktische Durchführung und Evaluation liegen pflegerisch. In der Praxis ist die Pflegefachkraft häufig die informations-führende Stelle und die ärztliche Verordnung folgt ihrer Einschätzung.

+Was tun, wenn eine Wunde sich trotz sachgerechter Pflege nicht bessert?

Nach etwa 4 bis 6 Wochen ohne Fortschritt ist eine erneute Ursachen-Abklärung indiziert: Wurde die Grundtherapie konsequent umgesetzt? Gibt es eine biofilmbedingte Infektion? Ist eine chirurgische Revision erforderlich? Überweisung an ein Wundzentrum ist der Qualitätsstandard.

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Transparenz und rechtliche Hinweise

Art des Dienstes
Übersichtsdienst. Dies ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die verlinkten Originaltexte.
Zuletzt fachlich geprüft am
21.04.2026
Nächste reguläre Prüfung
21.10.2026
Verantwortlich
Dennis Tefett, Gründer Refresher Zentrum. Profil: /ueber-uns/dennis-tefett
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