jährlich4 Stunden

Ernährungsmanagement in der Pflege: Pflichtfortbildung nach DNQP-Expertenstandard

Jährliche Fortbildung zum DNQP-Expertenstandard Ernährungsmanagement in der Pflege für Pflegefachkräfte. Rechtsgrundlage SGB XI §113a, DGEM- und S3-Leitlinien.

Berufsgruppen

Pflegefachkraft, Praxisanleiter, Palliative Care, Intensivpflege, Gerontopsychiatrie

Geltungsbereich

bundesweit

Intervall

jährlich

Umfang

4 Stunden

Der DNQP-Expertenstandard "Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege" (1. Aktualisierung 2017) ist der maßgebliche pflegerische Referenzrahmen zur Prävention und Behandlung von Mangelernährung. Über §113a SGB XI ist er für Einrichtungen im Geltungsbereich der Pflegeversicherung faktisch bindend und wird flankiert durch die DGEM-Leitlinien sowie die S3-Leitlinie Klinische Ernährung.

Mangelernährung ist in der stationären Pflege ein unterschätztes Hochrisiko-Thema: Studien zeigen eine Prävalenz von 20 bis 40 Prozent in Pflegeheimen und über 50 Prozent bei Demenzkranken. Die Folgen sind dramatisch: erhöhte Sturzrate, schlechtere Wundheilung, höhere Infektionsanfälligkeit, schnellerer kognitiver Abbau und signifikant erhöhte Mortalität. Gleichzeitig ist Mangelernährung bei rechtzeitiger Erkennung zu großen Teilen vermeidbar.

Die Fortbildung vermittelt das strukturierte Ernährungs-Screening mit validierten Instrumenten (MNA-SF und NRS 2002), die Mangelernährungs-Diagnostik, pflegerische Interventionen (Fingerfood, Anreicherung, strukturierte Esshilfe, korrekte Lagerung zur Aspirationsprophylaxe), die Sondenernährung und insbesondere die ethisch-rechtliche Abwägung der PEG-Anlage in der Spätphase der Demenz.

Kerninhalte der Fortbildung

  • Ernährungs-Screening mit MNA-SF und NRS 2002 bei Aufnahme und Verlauf
  • Differenzierung Mangelernährung, Sarkopenie, Kachexie und Dehydration
  • Anreicherung, Fingerfood, Snack-Konzepte und strukturierte Esshilfe
  • Aspirationsprophylaxe durch korrekte Sitzposition und Flüssigkeits-Konsistenzanpassung
  • Indikationsstellung, Durchführung und Komplikationsmanagement der Sondenernährung
  • Trinkprotokoll und Hydratations-Management bei älteren Menschen
  • Ethisch-rechtliche Abwägung der PEG-Anlage bei fortgeschrittener Demenz

Durchführungsbefugnis

Pflegefachkräfte mit Zusatzqualifikation Ernährungsmanagement, Diätassistenten und Oecotrophologen, Pflegepädagogen mit entsprechendem Schwerpunkt, Ärzte mit Zusatzweiterbildung Ernährungsmedizin.

Folgen bei Nichterfüllung

Nicht erkannte Mangelernährung mit dokumentierten Folgen (Dekubitus, rezidivierende Stürze, Infekt-Häufung) ist haftungsrechtlich als Verletzung der pflegerischen Sorgfaltspflicht angreifbar. MDK-Prüfungen werten das Fehlen eines strukturierten Ernährungs-Screenings regelmäßig als Qualitätsmangel. Bei palliativen Patientinnen und Patienten ist eine nicht reflektierte PEG-Anlage als Verletzung des Patientenwillens zivilrechtlich relevant und kann den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.

  • BundesgesetzSGB XI §113a

    Sozialgesetzbuch XI §113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 22.04.2026
  • DNQPDNQP Ernährung 2017

    Expertenstandard Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege, 1. Aktualisierung (DNQP, 2017)

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 22.04.2026
  • LeitlinieDGEM-Leitlinie

    DGEM-Leitlinie Klinische Ernährung in der Geriatrie (Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V.)

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 22.04.2026
  • AWMFS3-Leitlinie Klinische Ernährung

    S3-Leitlinie Klinische Ernährung bei Patienten mit neurologischen Erkrankungen (DGEM, AWMF)

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 22.04.2026

Häufige Fragen

+Wie häufig ist Mangelernährung in deutschen Pflegeheimen und welche Folgen hat sie?

Je nach Studie und Screening-Instrument liegt die Prävalenz in stationären Pflegeeinrichtungen zwischen 20 und 40 Prozent, bei Bewohnerinnen und Bewohnern mit fortgeschrittener Demenz über 50 Prozent. Die dokumentierten Folgen sind eine drei- bis fünffach erhöhte Dekubitus-Inzidenz, eine deutlich höhere Sturzrate durch Muskelabbau (Sarkopenie), verzögerte Wundheilung, häufigere Infekte und eine signifikant erhöhte Ein-Jahres-Mortalität. Mangelernährung ist damit kein kosmetisches Problem, sondern ein prognostischer Hauptrisikofaktor.

+Ist eine PEG-Anlage bei fortgeschrittener Demenz pflegerisch indiziert?

In den meisten Fällen nein. Die DGEM-Leitlinie und internationale Fachgesellschaften (unter anderem American Geriatrics Society) empfehlen die PEG-Anlage bei fortgeschrittener Demenz mit reduzierter Nahrungsaufnahme ausdrücklich nicht. Studien zeigen keine verlängerte Überlebenszeit, keine verbesserte Lebensqualität und keine verminderte Aspirationsgefahr durch PEG bei dieser Indikation. Sinnvoll sind stattdessen strukturierte Esshilfe, Anpassung von Konsistenz und Darreichungsform sowie eine palliative Grundhaltung. Die pflegerische Einschätzung liefert dabei die entscheidende fachliche Grundlage für die ärztliche Indikationsstellung und die Kommunikation mit Angehörigen und Betreuern.

+Warum ist ein Trinkprotokoll bei älteren Menschen so wichtig?

Das Durstgefühl nimmt im Alter physiologisch ab, gleichzeitig sinkt die Nierenfunktion und das Risiko für Dehydration steigt. Dehydration ist die häufigste vermeidbare Ursache für Delir, Sturz, Thrombose und Obstipation in der stationären Pflege. Ein strukturiertes Trinkprotokoll über 72 Stunden erfasst die tatsächliche Flüssigkeitszufuhr und erlaubt gezielte Interventionen (Trinkplan, attraktive Getränke, gelierte Flüssigkeit bei Dysphagie). Der DNQP-Standard fordert das Trinkprotokoll bei jedem Verdacht auf reduzierte Trinkmenge.

+Welches Screening-Instrument wird in welcher Versorgungssituation eingesetzt?

Im stationären Akutsektor ist das NRS 2002 (Nutritional Risk Screening) Goldstandard und in der S3-Leitlinie empfohlen. In der geriatrischen und langzeitpflegerischen Versorgung ist das MNA-SF (Mini Nutritional Assessment Short Form) das Mittel der Wahl, weil es neben dem Körpergewicht auch Mobilität, Kognition und Appetit erfasst. Beide Instrumente sind in deutscher Version validiert und im DNQP-Standard hinterlegt. Entscheidend ist die konsistente Anwendung und Dokumentation, nicht die Wahl zwischen den beiden Instrumenten.

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Zuletzt fachlich geprüft am
22.04.2026
Nächste reguläre Prüfung
22.10.2026
Verantwortlich
Dennis Tefett, Gründer Refresher Zentrum. Profil: /ueber-uns/dennis-tefett
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