zweijährlich9 Stunden

Erste Hilfe und Reanimation: Pflichttraining im Gesundheitswesen

Betriebliches Erste-Hilfe-Training alle zwei Jahre nach DGUV V1 §26. Im Gesundheitswesen üblicherweise ergänzt durch jährliche BLS- und ACLS-Auffrischung.

Berufsgruppen

Alle Gesundheitsberufe

Geltungsbereich

bundesweit

Intervall

zweijährlich

Umfang

9 Stunden

Die betriebliche Erste-Hilfe-Fortbildung ist nach DGUV Vorschrift 1 §26 alle zwei Jahre für ausgebildete Ersthelfer verpflichtend. Pro Einrichtung muss eine Mindestanzahl an Ersthelfern ausgebildet sein (je nach Größe 5 bis 10 Prozent der Beschäftigten).

Im Krankenhaus- und Intensivsetting sind darüber hinaus regelmäßige BLS (Basic Life Support) und ACLS (Advanced Cardiac Life Support) Trainings üblich. Die Reanimationsleitlinien folgen den Empfehlungen des European Resuscitation Council (ERC), aktualisiert 2021.

Kerninhalte der Fortbildung

  • Basismaßnahmen der Reanimation (BLS)
  • Einsatz eines Automatisierten Externen Defibrillators (AED)
  • Stabile Seitenlage
  • Umgang mit Verletzungen, Blutungen, Schock
  • Dokumentation und Unfallmeldung
  • Nachsorge und psychische Betreuung

Durchführungsbefugnis

Von der Berufsgenossenschaft ermächtigte Stellen (DRK, ASB, Johanniter, Malteser, private Anbieter mit Zulassung)

Folgen bei Nichterfüllung

Fehlende Ersthelferausbildung bei Arbeitsunfällen kann zu Regressforderungen der Berufsgenossenschaft und zur persönlichen Haftung der Einrichtungsleitung führen. Bußgeld nach §209 SGB VII möglich.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.

  • VerordnungDGUV Vorschrift 1 §26

    DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention: Erste Hilfe

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 18.04.2026
  • VerordnungASR A4.3

    Technische Regeln für Arbeitsstätten Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 18.04.2026
  • LeitlinieERC-Leitlinien 2021

    European Resuscitation Council Guidelines for Resuscitation

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 18.04.2026

Häufige Fragen

+Wie viele Ersthelfer muss eine Einrichtung ausbilden?

Bei 2 bis 20 Beschäftigten mindestens einer, ab 20 Beschäftigten 5 Prozent (Verwaltung) beziehungsweise 10 Prozent (sonstige Bereiche einschließlich Gesundheitswesen).

+Zählt die medizinische Ausbildung als Ersthelfer-Qualifikation?

Pflegefachkräfte, Ärzte und Notfallsanitäter benötigen keinen zusätzlichen Erste-Hilfe-Kurs, da ihre Berufsausbildung die Inhalte abdeckt. Eine Nachweispflicht bleibt.

+Was ist der Unterschied zwischen BLS und ACLS?

BLS (Basic Life Support) umfasst Reanimation ohne Medikamente und mit AED. ACLS (Advanced Cardiac Life Support) beinhaltet zusätzlich Medikamentengabe, erweiterte Atemwegssicherung und EKG-Interpretation.

Transparenz und rechtliche Hinweise

Art des Dienstes
Übersichtsdienst. Dies ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die verlinkten Originaltexte.
Zuletzt fachlich geprüft am
18.04.2026
Nächste reguläre Prüfung
18.10.2026
Verantwortlich
Dennis Tefett, Gründer Refresher Zentrum. Profil: /ueber-uns/dennis-tefett
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