Berufsgruppen
Alle Gesundheitsberufe
Betriebliches Erste-Hilfe-Training alle zwei Jahre nach DGUV V1 §26. Im Gesundheitswesen üblicherweise ergänzt durch jährliche BLS- und ACLS-Auffrischung.
Berufsgruppen
Alle Gesundheitsberufe
Geltungsbereich
bundesweit
Intervall
zweijährlich
Umfang
9 Stunden
Infografik Erste Hilfe und Reanimation: Pflichttraining im Gesundheitswesen
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Die betriebliche Erste-Hilfe-Fortbildung ist nach DGUV Vorschrift 1 §26 alle zwei Jahre für ausgebildete Ersthelfer verpflichtend. Pro Einrichtung muss eine Mindestanzahl an Ersthelfern ausgebildet sein (je nach Größe 5 bis 10 Prozent der Beschäftigten).
Im Krankenhaus- und Intensivsetting sind darüber hinaus regelmäßige BLS (Basic Life Support) und ACLS (Advanced Cardiac Life Support) Trainings üblich. Die Reanimationsleitlinien folgen den Empfehlungen des European Resuscitation Council (ERC), aktualisiert 2021.
Von der Berufsgenossenschaft ermächtigte Stellen (DRK, ASB, Johanniter, Malteser, private Anbieter mit Zulassung)
Fehlende Ersthelferausbildung bei Arbeitsunfällen kann zu Regressforderungen der Berufsgenossenschaft und zur persönlichen Haftung der Einrichtungsleitung führen. Bußgeld nach §209 SGB VII möglich.
Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention: Erste Hilfe
Technische Regeln für Arbeitsstätten Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen
European Resuscitation Council Guidelines for Resuscitation
Bei 2 bis 20 Beschäftigten mindestens einer, ab 20 Beschäftigten 5 Prozent (Verwaltung) beziehungsweise 10 Prozent (sonstige Bereiche einschließlich Gesundheitswesen).
Pflegefachkräfte, Ärzte und Notfallsanitäter benötigen keinen zusätzlichen Erste-Hilfe-Kurs, da ihre Berufsausbildung die Inhalte abdeckt. Eine Nachweispflicht bleibt.
BLS (Basic Life Support) umfasst Reanimation ohne Medikamente und mit AED. ACLS (Advanced Cardiac Life Support) beinhaltet zusätzlich Medikamentengabe, erweiterte Atemwegssicherung und EKG-Interpretation.