jährlich4 Stunden

Reanimation und Notfalltraining

Jährliches Notfalltraining einschließlich Basisreanimation nach ERC-Leitlinien für Pflegefachkräfte in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Rechtsgrundlage SGB XI §11 Abs. 1 und die DNQP-Expertenstandards.

Berufsgruppen

Pflegefachkraft, Praxisanleiter, Gerontopsychiatrie, Palliative Care, Intensivpflege

Geltungsbereich

bundesweit

Intervall

jährlich

Umfang

4 Stunden

Die regelmäßige Schulung zur Basisreanimation und zum Verhalten in Notfallsituationen ist für Pflegefachkräfte eine zentrale Qualitätsanforderung. Die Pflicht ergibt sich indirekt aus §11 Abs. 1 SGB XI (Expertenstandards als allgemein anerkannter Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse) sowie aus den Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstessrichtlinien, die die Kompetenz zur Herz-Lungen-Wiederbelebung bei allen eingesetzten Pflegefachkräften voraussetzen.

Inhaltlich orientiert sich die Fortbildung an den aktuellen ERC-Leitlinien des European Resuscitation Council (zuletzt umfassend aktualisiert 2021, mit Fokus-Updates 2024). Für Pflegeeinrichtungen empfiehlt die DGAI eine jährliche Auffrischung des Basic Life Support (BLS) inklusive Nutzung des AED, da Handlungssicherheit nach 12 Monaten deutlich abnimmt.

Kerninhalte der Fortbildung

  • Basic Life Support nach aktuellen ERC-Leitlinien
  • Nutzung des automatisierten externen Defibrillators (AED)
  • Erkennen und Versorgen kardiovaskulärer Notfälle
  • Notfall-Management bei Aspiration und Atemwegsverlegung
  • Dokumentation und Nachbesprechung nach Notfallereignissen
  • Rollenklärung im Team und strukturierter Notruf 112

Durchführungsbefugnis

Notfallmedizinisch qualifizierte Trainer (Notfallsanitäter, Rettungsassistenten, Ärzte, BLS-zertifizierte Pflegefachkräfte mit entsprechender Didaktik-Qualifikation).

Folgen bei Nichterfüllung

Fehlende Nachweise führen zu Qualitätsbemerkungen des Medizinischen Dienstes und können bei Schadensfällen zivil- und strafrechtliche Folgen haben. Einrichtungsleitungen tragen eine Organisationsverantwortung.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.

  • BundesgesetzSGB XI §11 Abs. 1

    Sozialgesetzbuch XI §11 Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen, allgemein anerkannter Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Der frühere §113a (Expertenstandards) wurde zum 1. Juli 2023 aufgehoben.

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 21.04.2026
  • LeitlinieERC-Leitlinien 2021

    European Resuscitation Council Guidelines for Resuscitation 2021 (mit Updates 2024)

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 21.04.2026
  • StandardQPR des Medizinischen Dienstes

    Qualitätsprüfungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes (stationär und ambulant)

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 21.04.2026

Häufige Fragen

+Ist die jährliche Auffrischung gesetzlich zwingend vorgeschrieben?

Die konkrete Jahresfrist ist nicht in einem einzelnen Paragraphen fixiert. Sie ergibt sich aus dem Zusammenspiel von §11 Abs. 1 SGB XI, den Qualitätsprüfungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes und dem anerkannten Stand der Wissenschaft (ERC empfiehlt 12 Monate). In der Prüfpraxis des Medizinischen Dienstes ist sie faktisch Standard.

+Welche Nachweise fordern Prüfer konkret?

Teilnehmerliste mit Unterschrift oder elektronischer Bestätigung, Trainer-Qualifikation, Inhalts-Agenda mit Stunden, Datum. Bei Zweifeln auch Prüfung der Handlungskompetenz im Ernstfall-Assessment.

+Kann ein E-Learning-Modul die Praxisübung ersetzen?

Nein. Die praktische Handlungskompetenz (Herzdruckmassage, Beatmung, AED-Nutzung) lässt sich nach Einschätzung der Fachgesellschaften nicht rein digital absichern. Empfohlen wird ein Blended-Format mit mindestens 60 Minuten Praxisanteil pro Teilnehmer.

Passende Angebote und Vertiefung

Transparenz und rechtliche Hinweise

Art des Dienstes
Übersichtsdienst. Dies ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die verlinkten Originaltexte.
Zuletzt fachlich geprüft am
21.04.2026
Nächste reguläre Prüfung
21.10.2026
Verantwortlich
Dennis Tefett, Gründer Refresher Zentrum. Profil: /ueber-uns/dennis-tefett
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