Berufsgruppen
Pflegefachkraft, Praxisanleiter, Gerontopsychiatrie, Palliative Care, Intensivpflege
Jährliches Notfalltraining einschließlich Basisreanimation nach ERC-Leitlinien für Pflegefachkräfte in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Rechtsgrundlage SGB XI §11 Abs. 1 und die DNQP-Expertenstandards.
Berufsgruppen
Pflegefachkraft, Praxisanleiter, Gerontopsychiatrie, Palliative Care, Intensivpflege
Geltungsbereich
bundesweit
Intervall
jährlich
Umfang
4 Stunden
Infografik Reanimation und Notfalltraining
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Die regelmäßige Schulung zur Basisreanimation und zum Verhalten in Notfallsituationen ist für Pflegefachkräfte eine zentrale Qualitätsanforderung. Die Pflicht ergibt sich indirekt aus §11 Abs. 1 SGB XI (Expertenstandards als allgemein anerkannter Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse) sowie aus den Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstessrichtlinien, die die Kompetenz zur Herz-Lungen-Wiederbelebung bei allen eingesetzten Pflegefachkräften voraussetzen.
Inhaltlich orientiert sich die Fortbildung an den aktuellen ERC-Leitlinien des European Resuscitation Council (zuletzt umfassend aktualisiert 2021, mit Fokus-Updates 2024). Für Pflegeeinrichtungen empfiehlt die DGAI eine jährliche Auffrischung des Basic Life Support (BLS) inklusive Nutzung des AED, da Handlungssicherheit nach 12 Monaten deutlich abnimmt.
Notfallmedizinisch qualifizierte Trainer (Notfallsanitäter, Rettungsassistenten, Ärzte, BLS-zertifizierte Pflegefachkräfte mit entsprechender Didaktik-Qualifikation).
Fehlende Nachweise führen zu Qualitätsbemerkungen des Medizinischen Dienstes und können bei Schadensfällen zivil- und strafrechtliche Folgen haben. Einrichtungsleitungen tragen eine Organisationsverantwortung.
Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.
Sozialgesetzbuch XI §11 Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen, allgemein anerkannter Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Der frühere §113a (Expertenstandards) wurde zum 1. Juli 2023 aufgehoben.
European Resuscitation Council Guidelines for Resuscitation 2021 (mit Updates 2024)
Qualitätsprüfungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes (stationär und ambulant)
Die konkrete Jahresfrist ist nicht in einem einzelnen Paragraphen fixiert. Sie ergibt sich aus dem Zusammenspiel von §11 Abs. 1 SGB XI, den Qualitätsprüfungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes und dem anerkannten Stand der Wissenschaft (ERC empfiehlt 12 Monate). In der Prüfpraxis des Medizinischen Dienstes ist sie faktisch Standard.
Teilnehmerliste mit Unterschrift oder elektronischer Bestätigung, Trainer-Qualifikation, Inhalts-Agenda mit Stunden, Datum. Bei Zweifeln auch Prüfung der Handlungskompetenz im Ernstfall-Assessment.
Nein. Die praktische Handlungskompetenz (Herzdruckmassage, Beatmung, AED-Nutzung) lässt sich nach Einschätzung der Fachgesellschaften nicht rein digital absichern. Empfohlen wird ein Blended-Format mit mindestens 60 Minuten Praxisanteil pro Teilnehmer.