Berufsgruppen
Pflegefachkraft, Praxisanleiter, Gerontopsychiatrie, Palliative Care, Intensivpflege
Jährliches Notfalltraining einschließlich Basisreanimation nach ERC-Leitlinien für Pflegefachkräfte in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Rechtsgrundlage SGB XI §113a und Expertenstandards.
Berufsgruppen
Pflegefachkraft, Praxisanleiter, Gerontopsychiatrie, Palliative Care, Intensivpflege
Geltungsbereich
bundesweit
Intervall
jährlich
Umfang
4 Stunden
Infografik Reanimation und Notfalltraining: Pflichtfortbildung in Pflegeeinrichtungen
Platzhalter · Asset noch nicht generiert
Die regelmäßige Schulung zur Basisreanimation und zum Verhalten in Notfallsituationen ist für Pflegefachkräfte eine zentrale Qualitätsanforderung. Die Pflicht ergibt sich indirekt aus §113a SGB XI (Expertenstandards als allgemein anerkannter Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse) sowie aus den MDK-Qualitätsprüfungsrichtlinien, die die Kompetenz zur Herz-Lungen-Wiederbelebung bei allen eingesetzten Pflegefachkräften voraussetzen.
Inhaltlich orientiert sich die Fortbildung an den aktuellen ERC-Leitlinien des European Resuscitation Council (zuletzt umfassend aktualisiert 2021, mit Fokus-Updates 2024). Für Pflegeeinrichtungen empfiehlt die DGAI eine jährliche Auffrischung des Basic Life Support (BLS) inklusive Nutzung des AED, da Handlungssicherheit nach 12 Monaten deutlich abnimmt.
Notfallmedizinisch qualifizierte Trainer (Notfallsanitäter, Rettungsassistenten, Ärzte, BLS-zertifizierte Pflegefachkräfte mit entsprechender Didaktik-Qualifikation).
Fehlende Nachweise führen zu MDK-Qualitätsbemerkungen und können bei Schadensfällen zivil- und strafrechtliche Folgen haben. Einrichtungsleitungen tragen eine Organisationsverantwortung.
Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.
Sozialgesetzbuch XI §113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege
European Resuscitation Council Guidelines for Resuscitation 2021 (mit Updates 2024)
Qualitätsprüfungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes (stationär und ambulant)
Die konkrete Jahresfrist ist nicht in einem einzelnen Paragraphen fixiert. Sie ergibt sich aus dem Zusammenspiel von §113a SGB XI, den MDK-Qualitätsprüfungs-Richtlinien und dem anerkannten Stand der Wissenschaft (ERC empfiehlt 12 Monate). In der MDK-Prüfpraxis ist sie faktisch Standard.
Teilnehmerliste mit Unterschrift oder elektronischer Bestätigung, Trainer-Qualifikation, Inhalts-Agenda mit Stunden, Datum. Bei Zweifeln auch Prüfung der Handlungskompetenz im Ernstfall-Assessment.
Nein. Die praktische Handlungskompetenz (Herzdruckmassage, Beatmung, AED-Nutzung) lässt sich nach Einschätzung der Fachgesellschaften nicht rein digital absichern. Empfohlen wird ein Blended-Format mit mindestens 60 Minuten Praxisanteil pro Teilnehmer.