Berufsgruppen
Pflegefachkraft, Intensivpflege, ATA, OTA
Schulung für alle Personen, die Bluttransfusionen durchführen oder vorbereiten. Rechtsgrundlage Transfusionsgesetz §15 und Hämotherapie-Richtlinie.
Berufsgruppen
Pflegefachkraft, Intensivpflege, ATA, OTA
Geltungsbereich
bundesweit
Intervall
jährlich
Umfang
2 Stunden
Infografik Transfusionsgesetz-Schulung: Pflicht vor Tätigkeit und jährliche Auffrischung
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Das Transfusionsgesetz (TFG) verpflichtet alle Personen, die an Transfusionen beteiligt sind, zu regelmäßiger Schulung. Dies betrifft insbesondere Pflegekräfte auf Stationen mit Transfusionsmedizin, Intensivpflege, ATA und OTA sowie Ärzte.
Die jährliche Auffrischung ist praktische Standard, die rechtliche Mindestfrist richtet sich nach der Hämotherapie-Richtlinie der Bundesärztekammer. Die Qualitätsbeauftragten Hämotherapie (QBH) in jedem Haus koordinieren die Schulungen.
Transfusionsbeauftragte, Qualitätsbeauftragte Hämotherapie (QBH), entsprechend qualifizierte Ärzte
Transfusionen durch nicht geschultes Personal können bei Komplikationen zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Das Paul-Ehrlich-Institut kann bei systematischen Verstößen Meldung an die Bezirksregierung machen.
Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.
Transfusionsgesetz §15 Qualitätssicherung
Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten
Das Gesetz schreibt Qualitätssicherung vor, ohne ein festes Intervall zu nennen. Die Hämotherapie-Richtlinie und praktisch alle Transfusionskommissionen setzen auf jährliche Auffrischung.
Die Indikation und Verordnung ist Arztsache. Pflegekräfte dürfen die Transfusion vorbereiten und überwachen, der Beginn der Transfusion erfolgt in vielen Häusern durch den Arzt.
Der AB0-Identitätstest unmittelbar vor der Transfusion am Patientenbett prüft, ob die Blutgruppe des Empfängers mit der Konservenetikettierung übereinstimmt. Er ist gesetzlich vorgeschrieben.