Berufsgruppen
Alle Gesundheitsberufe
Jährliche Arbeitsschutz-Unterweisung nach §12 ArbSchG für alle Beschäftigten. Inhalte orientieren sich an den konkreten Arbeitsplätzen und Gefährdungen.
Berufsgruppen
Alle Gesundheitsberufe
Geltungsbereich
bundesweit
Intervall
jährlich
Umfang
1 Stunden
Infografik Arbeitsschutz-Unterweisung: Jährliche Pflicht nach ArbSchG
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Die jährliche Arbeitsschutz-Unterweisung ist durch §12 Arbeitsschutzgesetz für alle Beschäftigten bindend. Inhalte und Dauer richten sich nach der konkreten Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz. Im Gesundheitswesen umfasst dies typischerweise Themen wie Heben und Tragen, Umgang mit spitzen Gegenständen, psychische Belastungen und Unfallverhütung.
Für neue Beschäftigte ist zusätzlich eine Erstunterweisung vor Arbeitsaufnahme erforderlich. Bei Änderungen im Aufgabengebiet oder neuen Betriebsmitteln muss unverzüglich erneut unterwiesen werden.
Vorgesetzte mit dokumentierter Sachkunde, Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt
Unterlassene Unterweisung ist ordnungswidrig (§25 ArbSchG) und mit Bußgeld bis 25.000 Euro bewehrt. Bei Arbeitsunfällen kann die Berufsgenossenschaft Regress bei der Einrichtungsleitung nehmen.
Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.
Arbeitsschutzgesetz §12 Unterweisung
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
Nein. Die Inhalte müssen arbeitsplatzbezogen sein. Eine Intensivstation hat andere Gefährdungen als ein Labor oder eine Röntgenabteilung.
Ja, Zeitarbeitskräfte werden durch die einsetzende Einrichtung unterwiesen, nicht durch den Verleiher. Die Dokumentation bleibt bei der Einrichtung.
Mindestens zwei Jahre nach §6 ArbSchG, bei bestimmten Gefährdungen (z.B. Strahlenschutz, Gefahrstoffe) deutlich länger.