jährlich1 Stunden

Arbeitsschutz-Unterweisung: Jährliche Pflicht nach ArbSchG

Jährliche Arbeitsschutz-Unterweisung nach §12 ArbSchG für alle Beschäftigten. Inhalte orientieren sich an den konkreten Arbeitsplätzen und Gefährdungen.

Berufsgruppen

Alle Gesundheitsberufe

Geltungsbereich

bundesweit

Intervall

jährlich

Umfang

1 Stunden

Die jährliche Arbeitsschutz-Unterweisung ist durch §12 Arbeitsschutzgesetz für alle Beschäftigten bindend. Inhalte und Dauer richten sich nach der konkreten Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz. Im Gesundheitswesen umfasst dies typischerweise Themen wie Heben und Tragen, Umgang mit spitzen Gegenständen, psychische Belastungen und Unfallverhütung.

Für neue Beschäftigte ist zusätzlich eine Erstunterweisung vor Arbeitsaufnahme erforderlich. Bei Änderungen im Aufgabengebiet oder neuen Betriebsmitteln muss unverzüglich erneut unterwiesen werden.

Kerninhalte der Fortbildung

  • Gefährdungsbeurteilung am eigenen Arbeitsplatz
  • Heben, Tragen und Rückenschonung
  • Nadelstichverletzungen und Hepatitis-Prophylaxe
  • Psychische Belastungen und Stressprävention
  • Unfallmeldung und Dokumentation
  • Verhalten bei Arbeitsunfällen

Durchführungsbefugnis

Vorgesetzte mit dokumentierter Sachkunde, Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt

Folgen bei Nichterfüllung

Unterlassene Unterweisung ist ordnungswidrig (§25 ArbSchG) und mit Bußgeld bis 25.000 Euro bewehrt. Bei Arbeitsunfällen kann die Berufsgenossenschaft Regress bei der Einrichtungsleitung nehmen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.

  • BundesgesetzArbSchG §12

    Arbeitsschutzgesetz §12 Unterweisung

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 18.04.2026
  • VerordnungDGUV Vorschrift 1 §4

    DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 18.04.2026

Häufige Fragen

+Reicht eine allgemeine Unterweisung für alle Abteilungen?

Nein. Die Inhalte müssen arbeitsplatzbezogen sein. Eine Intensivstation hat andere Gefährdungen als ein Labor oder eine Röntgenabteilung.

+Müssen auch Zeitarbeitskräfte unterwiesen werden?

Ja, Zeitarbeitskräfte werden durch die einsetzende Einrichtung unterwiesen, nicht durch den Verleiher. Die Dokumentation bleibt bei der Einrichtung.

+Wie lange müssen Unterweisungsnachweise aufbewahrt werden?

Mindestens zwei Jahre nach §6 ArbSchG, bei bestimmten Gefährdungen (z.B. Strahlenschutz, Gefahrstoffe) deutlich länger.

Transparenz und rechtliche Hinweise

Art des Dienstes
Übersichtsdienst. Dies ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die verlinkten Originaltexte.
Zuletzt fachlich geprüft am
18.04.2026
Nächste reguläre Prüfung
18.10.2026
Verantwortlich
Dennis Tefett, Gründer Refresher Zentrum. Profil: /ueber-uns/dennis-tefett
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