jährlich16 Stunden

Betreuungskräfte §43b SGB XI: Jährlich 16 Stunden Pflichtfortbildung

Jährliche Pflichtfortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte nach §43b SGB XI. 16 Stunden pro Jahr nach den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands (Richtlinie PO43b).

Berufsgruppen

Betreuungskräfte §43b SGB XI

Geltungsbereich

bundesweit

Intervall

jährlich

Umfang

16 Stunden

Zusätzliche Betreuungskräfte nach §43b SGB XI sind in deutschen Pflegeeinrichtungen eine zentrale Ressource zur sozialen Betreuung von Pflegebedürftigen. Die Qualifikationsrichtlinie des GKV-Spitzenverbands (PO43b) schreibt eine jährliche Pflichtfortbildung von mindestens 16 Stunden vor.

Die Fortbildung soll inhaltlich auf die soziale Betreuung älterer Menschen ausgerichtet sein. Typische Themen sind demenzspezifische Betreuung, Kommunikation, Biografiearbeit und Gestaltung des Alltags.

Kerninhalte der Fortbildung

  • Demenzspezifische Betreuung und Validation
  • Kommunikation mit Menschen mit Demenz
  • Biografiearbeit und Erinnerungspflege
  • Beschäftigungsangebote und Aktivierung
  • Umgang mit herausforderndem Verhalten
  • Palliative und spirituelle Begleitung

Durchführungsbefugnis

Anerkannte Bildungsträger nach den Qualifikationsstandards des GKV-Spitzenverbands

Folgen bei Nichterfüllung

Betreuungskräfte ohne Nachweis der 16 Stunden verlieren die fachliche Anerkennung. Die Einrichtung kann die entsprechende Leistung nicht mehr über §43b SGB XI abrechnen. Der MD prüft die Nachweise regelmäßig.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.

  • BundesgesetzSGB XI §43b

    Sozialgesetzbuch XI §43b Zusätzliche Betreuung und Aktivierung

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 18.04.2026
  • VerordnungRichtlinie PO43b

    Richtlinien des GKV-Spitzenverbands zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 18.04.2026

Häufige Fragen

+Zählen die 16 Stunden pro Kalenderjahr oder pro Beschäftigungsjahr?

Die Richtlinie nennt Kalenderjahr. Ein Übertrag in das nächste Jahr ist nicht zulässig.

+Was zählt inhaltlich zur anerkennungsfähigen Fortbildung?

Fortbildungen mit sozial-betreuerischem Schwerpunkt. Rein pflegerische Fortbildungen (z.B. Medikamentengabe) sind nicht anrechenbar.

+Ist Online-Fortbildung anrechenbar?

Ja, mit Lernerfolgskontrolle und Teilnahmenachweis. Die meisten MD-Prüfer akzeptieren E-Learning-Zertifikate anerkannter Anbieter.

Passende Angebote und Vertiefung

Transparenz und rechtliche Hinweise

Art des Dienstes
Übersichtsdienst. Dies ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die verlinkten Originaltexte.
Zuletzt fachlich geprüft am
18.04.2026
Nächste reguläre Prüfung
18.10.2026
Verantwortlich
Dennis Tefett, Gründer Refresher Zentrum. Profil: /ueber-uns/dennis-tefett
Fehler gefunden?
Bitte melden Sie veraltete Angaben, falsche Rechtsgrundlagen oder geänderte Links an info@refresher-zentrum.de. Wir prüfen jede Meldung und korrigieren zeitnah.
Haftungsausschluss
Die Inhalte werden mit größter Sorgfalt erstellt und gepflegt. Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Rechtsansprüche auf Basis der hier dargestellten Informationen sind ausgeschlossen. Für eine rechtsverbindliche Beratung wenden Sie sich an den zuständigen Träger oder einen Fachanwalt.