Berufsgruppen
Betreuungskräfte §43b SGB XI
Jährliche Pflichtfortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte nach §43b SGB XI. 16 Stunden pro Jahr nach den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands (Richtlinie PO43b).
Berufsgruppen
Betreuungskräfte §43b SGB XI
Geltungsbereich
bundesweit
Intervall
jährlich
Umfang
16 Stunden
Infografik Betreuungskräfte §43b SGB XI: Jährlich 16 Stunden Pflichtfortbildung
Platzhalter · Asset noch nicht generiert
Zusätzliche Betreuungskräfte nach §43b SGB XI sind in deutschen Pflegeeinrichtungen eine zentrale Ressource zur sozialen Betreuung von Pflegebedürftigen. Die Qualifikationsrichtlinie des GKV-Spitzenverbands (PO43b) schreibt eine jährliche Pflichtfortbildung von mindestens 16 Stunden vor.
Die Fortbildung soll inhaltlich auf die soziale Betreuung älterer Menschen ausgerichtet sein. Typische Themen sind demenzspezifische Betreuung, Kommunikation, Biografiearbeit und Gestaltung des Alltags.
Anerkannte Bildungsträger nach den Qualifikationsstandards des GKV-Spitzenverbands
Betreuungskräfte ohne Nachweis der 16 Stunden verlieren die fachliche Anerkennung. Die Einrichtung kann die entsprechende Leistung nicht mehr über §43b SGB XI abrechnen. Der MD prüft die Nachweise regelmäßig.
Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.
Sozialgesetzbuch XI §43b Zusätzliche Betreuung und Aktivierung
Richtlinien des GKV-Spitzenverbands zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften
Die Richtlinie nennt Kalenderjahr. Ein Übertrag in das nächste Jahr ist nicht zulässig.
Fortbildungen mit sozial-betreuerischem Schwerpunkt. Rein pflegerische Fortbildungen (z.B. Medikamentengabe) sind nicht anrechenbar.
Ja, mit Lernerfolgskontrolle und Teilnahmenachweis. Die meisten MD-Prüfer akzeptieren E-Learning-Zertifikate anerkannter Anbieter.