Berufsgruppen
Alle Gesundheitsberufe
Regelmäßige Datenschutz-Schulung für Beschäftigte mit Zugriff auf Patientendaten. DSGVO verlangt nachweisbare Sensibilisierung. Empfohlen mindestens jährlich.
Berufsgruppen
Alle Gesundheitsberufe
Geltungsbereich
bundesweit
Intervall
jährlich
Umfang
2 Stunden
Infografik Datenschutz im Gesundheitswesen: Pflichtschulung nach DSGVO und BDSG
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Die Datenschutz-Schulung ist für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen verpflichtend, die mit personenbezogenen Daten umgehen. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangt nachweisbare Sensibilisierung und Unterweisung. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt die DSGVO um nationale Regelungen insbesondere zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (§22 BDSG).
Gesundheitsdaten zählen zu den besonders geschützten Daten-Kategorien. Die Einrichtung haftet für unzureichende Schulung bei Datenschutzverstößen mit empfindlichen Bußgeldern bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.
Datenschutzbeauftragter der Einrichtung, externe zertifizierte Datenschutzberater, anerkannte Fortbildungsanbieter
Bußgelder bis 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes. Bei Verstößen gegen die Schweigepflicht auch strafrechtliche Konsequenzen nach §203 StGB bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.
Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.
Datenschutz-Grundverordnung Artikel 39 Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Bundesdatenschutzgesetz §22 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Sozialgesetzbuch V Telematikinfrastruktur und elektronische Patientenakte
Ein fixes Intervall nennt die DSGVO nicht. Die Aufsichtsbehörden und die DSK empfehlen mindestens jährliche Auffrischung, bei Änderungen häufiger. In der Praxis ist jährlich Standard.
Ja, solange sie mit Lernerfolgskontrolle und Teilnahmenachweis dokumentiert ist. Wichtig ist die Nachweisbarkeit gegenüber der Aufsichtsbehörde.
Wenn sie in Bereichen arbeiten, in denen Patientendaten einsehbar sind, ja. Dann reicht jedoch eine gekürzte Sensibilisierungs-Unterweisung mit Schwerpunkt Schweigepflicht.