jährlich4 Stunden

Sturzprophylaxe nach DNQP-Expertenstandard: Pflichtfortbildung Pflege

Jährliche Fortbildung zum DNQP-Expertenstandard Sturzprophylaxe für Pflegefachkräfte in stationärer und ambulanter Pflege. Rechtsgrundlage SGB XI §113a und Haftungsprävention nach §823 BGB.

Berufsgruppen

Pflegefachkraft, Praxisanleiter, Gerontopsychiatrie

Geltungsbereich

bundesweit

Intervall

jährlich

Umfang

4 Stunden

Sturzereignisse gehören zu den häufigsten unerwünschten Ereignissen in der Pflege. Der DNQP-Expertenstandard "Sturzprophylaxe in der Pflege" (2. Aktualisierung 2022) gibt einen evidenzbasierten Handlungsrahmen vor und ist über §113a SGB XI faktisch bindend geworden. Einrichtungen, die den Standard nicht implementieren und dokumentieren, riskieren MDK-Abwertungen und im Schadensfall Haftungsfolgen nach §823 BGB (Organisationsverschulden).

Die Fortbildung vermittelt die sechs Standard-Kriterien (Risiko-Einschätzung, interdisziplinärer Maßnahmenplan, Information von Angehörigen, personenzentrierte Interventionen, Ereignis-Dokumentation, Evaluation) in praktischer Anwendung.

Kerninhalte der Fortbildung

  • Risiko-Einschätzung mittels validierter Assessments (Morse, Tinetti, Timed-Up-and-Go)
  • Individuelle Maßnahmenplanung (Kraft, Gleichgewicht, Medikation, Umgebung)
  • Hilfsmittel-Einsatz und Sturzhelfer-Systeme
  • Dokumentation nach jedem Sturzereignis (DNQP-Kriterium 5)
  • Evaluation der Maßnahmen-Wirksamkeit
  • Interprofessionelle Zusammenarbeit mit Physiotherapie und Ärzten

Durchführungsbefugnis

Pflegefachkräfte mit DNQP-Schulung, Pflegepädagogen, Physiotherapeuten mit Fachweiterbildung Geriatrie, Pflegedienstleitungen mit entsprechender Qualifikation.

Folgen bei Nichterfüllung

Fehlende Implementierung führt zu MDK-Bewertungsstufen unter dem Durchschnitt und erhöht das zivilrechtliche Haftungsrisiko bei Sturzschäden mit Folgeschaden.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.

  • BundesgesetzSGB XI §113a

    Sozialgesetzbuch XI §113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 21.04.2026
  • DNQPDNQP Sturzprophylaxe 2022

    Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege, 2. Aktualisierung (DNQP, 2022)

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 21.04.2026
  • BundesgesetzBGB §823

    Bürgerliches Gesetzbuch §823 Schadensersatzpflicht (Organisationsverschulden)

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 21.04.2026

Häufige Fragen

+Wie oft ist die Fortbildung zu wiederholen?

Jährlich ist der empfohlene Regelfall, da sich Assessment-Instrumente und evidenzbasierte Interventionen laufend weiterentwickeln und die 2. Aktualisierung 2022 wesentliche Änderungen gegenüber der Vorversion mitbrachte.

+Muss jeder Mitarbeiter den gesamten Expertenstandard kennen?

Ja, sofern die Person pflegerisch tätig ist und Assessment- oder Maßnahmen-Zuständigkeit hat. Reine Hilfskräfte können auf relevante Ausschnitte fokussiert werden, aber die Haftungsverantwortung bleibt bei der qualifizierten Pflegefachkraft.

+Wie wird die Umsetzung in der MDK-Prüfung bewertet?

Geprüft wird die nachweisbare Einzelfall-Anwendung: Liegt ein aktuelles Risiko-Assessment vor? Existiert ein individueller Maßnahmenplan? Wurde nach jedem Sturz dokumentiert und evaluiert? Formal vorhandene Schulungs-Zertifikate reichen nicht, die Anwendungskompetenz muss im Akten-Check sichtbar sein.

Passende Angebote und Vertiefung

Transparenz und rechtliche Hinweise

Art des Dienstes
Übersichtsdienst. Dies ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die verlinkten Originaltexte.
Zuletzt fachlich geprüft am
21.04.2026
Nächste reguläre Prüfung
21.10.2026
Verantwortlich
Dennis Tefett, Gründer Refresher Zentrum. Profil: /ueber-uns/dennis-tefett
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