jährlich1 Stunden

Gefahrstoff-Unterweisung: Jährliche Pflicht nach GefStoffV §14

Jährliche Unterweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen für alle Beschäftigten mit Kontakt zu Zytostatika, Desinfektionsmitteln, Narkosegasen oder anderen gefährlichen Chemikalien.

Berufsgruppen

Pflegefachkraft, MTL, MTR, ATA, OTA, Intensivpflege

Geltungsbereich

bundesweit

Intervall

jährlich

Umfang

1 Stunden

Die jährliche Gefahrstoff-Unterweisung ist nach §14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für alle Beschäftigten verpflichtend, die mit gefährlichen Stoffen umgehen. Im Gesundheitswesen betrifft das insbesondere Pflegekräfte, MTR (Kontrastmittel), MTL (Laborchemikalien), OTA (Narkosegase), ATA und Zytostatika-verantwortliche Pflegepersonen.

Inhalt und Umfang richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz. Die Betriebsanweisungen müssen verständlich sein und arbeitsplatzbezogen vermittelt werden.

Kerninhalte der Fortbildung

  • Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen
  • Kennzeichnung nach CLP-Verordnung (GHS-Symbole)
  • Sicherer Umgang mit Zytostatika und Chemotherapie
  • Persönliche Schutzausrüstung bei Chemikalien
  • Verhalten bei Verschütten und Erste Hilfe
  • Entsorgung und Abfalltrennung

Durchführungsbefugnis

Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, qualifizierte Führungskraft mit Sachkenntnis

Folgen bei Nichterfüllung

Unterlassene Unterweisung ist ordnungswidrig nach §22 GefStoffV und mit Bußgeld bis 50.000 Euro belegt. Bei Gesundheitsschäden zusätzlich Haftungsansprüche und Regress der Berufsgenossenschaft.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.

  • VerordnungGefStoffV §14

    Gefahrstoffverordnung §14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 18.04.2026
  • VerordnungTRGS 401

    Technische Regel Gefahrstoffe Gefährdung durch Hautkontakt

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 18.04.2026
  • VerordnungDGUV Information 207-007

    DGUV Information Sicherer Umgang mit Zytostatika

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 18.04.2026

Häufige Fragen

+Gilt die Unterweisung auch für kurzfristige Einsätze?

Ja, auch für Leihpersonal und kurzfristig Eingesetzte ist eine Unterweisung vor Arbeitsbeginn Pflicht, mindestens in Form einer dokumentierten Kurz-Einweisung.

+Was ist der Unterschied zwischen Erstunterweisung und jährlicher Auffrischung?

Die Erstunterweisung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit und ist in der Regel ausführlicher. Die jährliche Wiederholung kann kürzer sein, muss aber alle relevanten Gefährdungen abdecken.

+Welche Dokumentation ist erforderlich?

Teilnahmeliste mit Datum, Thema, Unterweisenden und Unterschrift jedes Beschäftigten. Aufbewahrung mindestens zwei Jahre, bei bestimmten Stoffen deutlich länger.

Transparenz und rechtliche Hinweise

Art des Dienstes
Übersichtsdienst. Dies ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die verlinkten Originaltexte.
Zuletzt fachlich geprüft am
18.04.2026
Nächste reguläre Prüfung
18.10.2026
Verantwortlich
Dennis Tefett, Gründer Refresher Zentrum. Profil: /ueber-uns/dennis-tefett
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