Berufsgruppen
Pflegefachkraft, MTL, MTR, ATA, OTA, Intensivpflege
Jährliche Unterweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen für alle Beschäftigten mit Kontakt zu Zytostatika, Desinfektionsmitteln, Narkosegasen oder anderen gefährlichen Chemikalien.
Berufsgruppen
Pflegefachkraft, MTL, MTR, ATA, OTA, Intensivpflege
Geltungsbereich
bundesweit
Intervall
jährlich
Umfang
1 Stunden
Infografik Gefahrstoff-Unterweisung: Jährliche Pflicht nach GefStoffV §14
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Die jährliche Gefahrstoff-Unterweisung ist nach §14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für alle Beschäftigten verpflichtend, die mit gefährlichen Stoffen umgehen. Im Gesundheitswesen betrifft das insbesondere Pflegekräfte, MTR (Kontrastmittel), MTL (Laborchemikalien), OTA (Narkosegase), ATA und Zytostatika-verantwortliche Pflegepersonen.
Inhalt und Umfang richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz. Die Betriebsanweisungen müssen verständlich sein und arbeitsplatzbezogen vermittelt werden.
Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, qualifizierte Führungskraft mit Sachkenntnis
Unterlassene Unterweisung ist ordnungswidrig nach §22 GefStoffV und mit Bußgeld bis 50.000 Euro belegt. Bei Gesundheitsschäden zusätzlich Haftungsansprüche und Regress der Berufsgenossenschaft.
Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.
Gefahrstoffverordnung §14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten
Technische Regel Gefahrstoffe Gefährdung durch Hautkontakt
DGUV Information Sicherer Umgang mit Zytostatika
Ja, auch für Leihpersonal und kurzfristig Eingesetzte ist eine Unterweisung vor Arbeitsbeginn Pflicht, mindestens in Form einer dokumentierten Kurz-Einweisung.
Die Erstunterweisung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit und ist in der Regel ausführlicher. Die jährliche Wiederholung kann kürzer sein, muss aber alle relevanten Gefährdungen abdecken.
Teilnahmeliste mit Datum, Thema, Unterweisenden und Unterschrift jedes Beschäftigten. Aufbewahrung mindestens zwei Jahre, bei bestimmten Stoffen deutlich länger.