Allgemeine Geschäftsbedingungen
Refresher Zentrum & Zentralstelle für Pflegefortbildung (ZfP)
Stand: 5. September 2026 · 15 Abschnitte · inkl. Refresher Plus und Material-Bibliothek
Inhaltsverzeichnis
§1
Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen
Refresher Zentrum
Inhaber: Dennis Tefett
Randebrockstraße 3a, 46236 Bottrop
E-Mail: info@refresher-zentrum.de
(nachfolgend "Anbieter", "wir" oder "uns") und den Kunden (nachfolgend "Kunde", "Teilnehmer" oder "Nutzer").
Der Anbieter betreibt unter der Marke "Refresher Zentrum" Fortbildungsangebote (Seminare, Inhouse-Schulungen) und unter der Marke "Zentralstelle für Pflegefortbildung (ZfP)" eine Online-Lernplattform für zertifizierte E-Learning-Fortbildungen im Gesundheitswesen.
1.2 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen des Anbieters, insbesondere für:
1.3 Abweichende Bedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
§2
Vertragsschluss
2.1 Angebot und Annahme
Die Darstellung der Kurse und Leistungen auf unserer Webseite stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
Einzelkurse (E-Learning)
Durch das Absenden einer Buchungsanfrage über das Kontaktformular gibt der Kunde ein Angebot ab. Der Vertrag kommt durch unsere Bestätigungs-E-Mail oder Rechnungsstellung zustande.
Abonnements
Durch die Registrierung und Auswahl eines Abonnement-Modells gibt der Kunde ein Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs zustande.
Refresher Plus
Durch Auswahl eines Tarifs auf der Seite refresher-zentrum.de/abo, Eingabe der Zahlungsdaten und Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig ab Tag 3 bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs (Bestätigungs-E-Mail) zustande. Heute fällig sind 0,00 EUR; die erste Belastung erfolgt nach Ablauf der 48-stündigen Probephase („Probehören“). Einzelheiten zu Tarifen, Preisen und Probephase regelt §4.
Live-Online-Seminare und Inhouse-Schulungen
Durch die Buchungsanfrage per E-Mail oder Kontaktformular gibt der Kunde ein Angebot ab. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Bestätigung (E-Mail genügt) zustande.
2.2 Vertragssprache und Speicherung
Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss nicht beim Anbieter gespeichert und ist dem Kunden nicht mehr zugänglich. Der Kunde erhält die Vertragsbestätigung per E-Mail und kann diese sichern.
§3
Leistungsbeschreibung
3.1 ZfP-Lernplattform (E-Learning)
Die Lernplattform bietet Online-Fortbildungskurse, die im Selbststudium absolviert werden können. Der Leistungsumfang umfasst:
- Zugang zu den gebuchten bzw. im Abo enthaltenen E-Learning-Kursen
- Kursmodule mit Videos, Texten, interaktiven Elementen und Quizfragen
- Speicherung des Lernfortschritts
- Ausstellung von Zertifikaten nach erfolgreichem Abschluss (Abschlussquiz mit mindestens 80% korrekte Antworten)
- Zugang über jeden modernen Webbrowser (Desktop und mobil)
3.2 Kurskategorien und Zugangsstufen
Akademie Plus (Monatsabo)
Pflichtunterweisungen und Expertenstandards sind im Abo inklusive. Mitglieder erhalten einen Treue-Rabatt auf Praxisanleitungs-, Gerontopsychiatrie- und Leitungskurse: 20% ab 3 Monaten, 35% ab 1 Jahr, 50% ab 2 Jahren. Zertifikate bei Kursabschluss inklusive.
Einzelkurse
Alle Kurse können einzeln gebucht werden. Preise richten sich nach Kursdauer: 2h-Kurse ab 23,95 EUR, 3-4h-Kurse 59 EUR, 8h-Praxisanleitungskurse 96,85 EUR, Leitungskurse 139 EUR. Zertifikat inklusive.
Enterprise
Individuelle Vereinbarungen für Einrichtungen, Kliniken und Träger mit Dashboard, Compliance-Tracking und Inhouse-Schulungen.
3.3 Live-Online-Seminare
Live-Online-Seminare werden über die Plattform Zoom durchgeführt. Die Seminare sind interaktiv gestaltet und umfassen Fachvorträge, Gruppenarbeiten und Diskussionsrunden. Der Teilnehmer erhält vor dem Seminar die Zugangsdaten per E-Mail.
3.4 Inhouse-Schulungen
Inhouse-Schulungen werden am Standort des Kunden durchgeführt. Inhalt, Umfang, Dauer und Termin werden individuell vereinbart. Der Anbieter stellt qualifizierte Dozenten und die erforderlichen Schulungsmaterialien bereit.
3.5 Zertifikate
Nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses oder Seminars wird ein Zertifikat mit Verifizierungscode ausgestellt. Das Zertifikat weist die absolvierten Fortbildungsstunden aus und kann als Nachweis gegenüber Arbeitgebern, dem MD (Medizinischer Dienst) und Aufsichtsbehörden verwendet werden. Die Anerkennung durch Dritte liegt nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters.
§4 · Sonderbedingungen
Besondere Bedingungen für Refresher Plus
Dieser Abschnitt ergänzt die übrigen Bestimmungen dieser AGB und gilt vorrangig, soweit er von ihnen abweicht, für das digitale Examensvorbereitungs-Abo Refresher Plus (buchbar auf refresher-zentrum.de/abo). Refresher Plus besteht aus digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (Audio-Folgen, Anatomie-Lernvideos, Lernkarten, Übungsfragen und PDF-Materialien).
4.1 Tarife, Probephase und Preise
Refresher Plus wird in vier Tarifen angeboten. Alle Tarife beginnen mit einer 48-stündigen kostenlosen Probephase („Probehören“). Während der Probephase sind 0,00 EUR fällig. Kündigt der Kunde innerhalb dieser 48 Stunden, fällt keine Zahlung an.
Monatsabo
monatlich kündbarErste 48 Stunden 0,00 EUR. Danach 16,95 EUR pro Monat. Das Abo läuft auf unbestimmte Zeit und ist monatlich zum Ende des jeweiligen Bezugsmonats kündbar.
Quartalsabo
3 Monate, verlängert sich um 3 MonateErste 48 Stunden 0,00 EUR. Danach 38,85 EUR für eine feste Laufzeit von drei Monaten, entsprechend 12,95 EUR pro Monat. Innerhalb dieser drei Monate ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Nach Ablauf der drei Monate läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter. Die Abrechnung bleibt unverändert: Es werden weiterhin 38,85 EUR jeweils für drei Monate im Voraus eingezogen, der Preis steigt durch die Fortführung nicht. Eine erneute feste Laufzeit entsteht dabei nicht. Ab diesem Zeitpunkt kann der Kunde nach Ziffer 4.1b jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Halbjahresabo
6 Monate, verlängert sich um 6 MonateErste 48 Stunden 0,00 EUR. Danach 71,70 EUR für eine feste Laufzeit von sechs Monaten, entsprechend 11,95 EUR pro Monat. Innerhalb dieser sechs Monate ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Nach Ablauf der sechs Monate läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter. Die Abrechnung bleibt unverändert: Es werden weiterhin 71,70 EUR jeweils für sechs Monate im Voraus eingezogen, der Preis steigt durch die Fortführung nicht. Eine erneute feste Laufzeit entsteht dabei nicht. Ab diesem Zeitpunkt kann der Kunde nach Ziffer 4.1b jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Jahresabo
12 Monate, endet danach automatischErste 48 Stunden 0,00 EUR. Danach 119,40 EUR für eine Laufzeit von zwölf Monaten, entsprechend 9,95 EUR pro Monat. Das Jahresabo verlängert sich nicht. Es endet mit Ablauf der zwölf Monate automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Zugang endet zum selben Zeitpunkt. Wünscht der Kunde eine Fortsetzung, schliesst er einen neuen Vertrag zu den dann geltenden Bedingungen.
Nach Ablauf der ersten festen Laufzeit läuft das Monats-, Quartals- und Halbjahresabo auf unbestimmte Zeit weiter, jeweils zum unveränderten Preis und im bisherigen Abrechnungsrhythmus. Eine erneute feste Laufzeit entsteht nicht. Ab diesem Zeitpunkt ist der Kunde an keine Mindestdauer mehr gebunden: Er kann nach Ziffer 4.1b jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen und erhält den auf die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung entfallenden Teil des bereits gezahlten Entgelts taggenau zurück. Das Jahresabo verlängert sich nicht, es endet nach zwölf Monaten automatisch.
Alle Preise verstehen sich als Endpreise; eine Umsatzsteuer wird derzeit nicht gesondert ausgewiesen, soweit die Leistung nach § 4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerbefreit ist oder die Kleinunternehmerregelung greift. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Buchung auf der Seite /abo angezeigte Preis. Die Schaltfläche zum kostenpflichtigen Abschluss ist mit „Zahlungspflichtig ab Tag 3 bestellen“ beschriftet, weil die erste Belastung erst nach Ablauf der 48-stündigen Probephase erfolgt. Das ist kein Widerspruch zu der Angabe „heute 0,00 EUR“: Es entsteht heute ein zahlungspflichtiger Dauervertrag, dessen erste Zahlung jedoch zeitlich auf das Ende der Probephase hinausgeschoben ist.
4.1a Erneute Wahl einer festen Laufzeit (Verträge bis 17.08.2026)
Diese Ziffer gilt für Verträge, die bis einschließlich 17.08.2026 geschlossen wurden. Für ab dem 18.08.2026 geschlossene Verträge verlängert sich das Abo nach Ziffer 4.1 automatisch um dieselbe Laufzeit; eine gesonderte Wahl ist dort nicht erforderlich.
Der Kunde kann während einer laufenden Anfangslaufzeit bis zu deren letztem Tag eine erneute feste Laufzeit wählen. Die erneute feste Laufzeit entspricht der bisherigen Anfangslaufzeit: Beim Quartalsabo ist dies eine weitere Quartalslaufzeit, beim Jahresabo eine weitere Jahreslaufzeit. Ohne diese aktive Wahl entsteht keine erneute feste Laufzeit. Die Wahl erfolgt über einen gesonderten, als solchen gekennzeichneten Bestellvorgang im Kundenkonto. Vor der verbindlichen Bestätigung werden dem Kunden der Gesamtpreis, die Dauer der neuen Laufzeit sowie das Datum ihres Beginns angezeigt. Maßgeblich ist ausschließlich der in diesem Bestellvorgang angezeigte Preis.
Die neue Laufzeit beginnt unmittelbar im Anschluss an die laufende Anfangslaufzeit. Nach ihrem Ablauf läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit als Monatsabo zu dem nach Ziffer 4.2 für ihn geltenden Monatspreis weiter und ist dann monatlich kündbar, sofern der Kunde nicht wiederum aktiv eine feste Laufzeit wählt.
Der Kunde kann seine Wahl bis zum Beginn der neuen Laufzeit ohne Angabe von Gründen in Textform zurücknehmen. Der Vertrag läuft in diesem Fall nach Ziffer 4.1 als Monatsabo weiter. Ein gesetzliches Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
Trifft der Kunde keine Wahl, entstehen ihm keine Nachteile gegenüber der Fortführung nach Ziffer 4.1.
4.1b Kündigung und anteilige Erstattung
Während der ersten festen Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Der Vertrag endet mit Ablauf dieser Laufzeit, wenn der Kunde bis dahin kündigt. Der Zugang bleibt bis zum Ende der gebuchten Laufzeit vollständig bestehen, eine Erstattung entsteht nicht.
Nach Ablauf der ersten festen Laufzeit, also während der Fortführung auf unbestimmte Zeit, kann der Kunde jederzeit kündigen. Die Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang wirksam, spätestens jedoch mit Ablauf der bereits bezahlten Abrechnungsperiode. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Zugang bestehen.
Wurde für einen Zeitraum, der nach dem Wirksamwerden der Kündigung liegt, bereits ein Entgelt eingezogen, erstattet der Anbieter diesen Teil taggenau anteilig. Grundlage ist der für die laufende Abrechnungsperiode tatsächlich gezahlte Betrag, geteilt durch die Zahl ihrer Tage. Ein Beispiel: Beim Halbjahresabo entfallen auf eine Periode von 181 Tagen 71,70 EUR, also 0,40 EUR pro Tag. Endet der Vertrag nach 59 genutzten Tagen, gehen 48,33 EUR zurück. Die Erstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen auf das für die Zahlung verwendete Zahlungsmittel.
Für die Kündigung steht unter refresher-zentrum.de/vertrag-kuendigen eine ständig verfügbare Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB bereit, die ohne Anmeldung erreichbar ist. Ergänzend ist die Kündigung im Stripe-Kundenportal sowie formlos in Textform an info@refresher-zentrum.de möglich. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Beendet der Anbieter einen Vertrag aus Kulanz vorzeitig, obwohl die erste feste Laufzeit noch läuft, so entfällt der an diese Laufzeit geknüpfte Preisvorteil. Die bis zur Beendigung genutzte Zeit wird in diesem Fall taggenau zum regulären Monatspreis abgerechnet, der für diesen Vertrag vereinbart wurde. Eine Nachforderung findet in keinem Fall statt: Übersteigt das so berechnete Nutzungsentgelt den gezahlten Betrag, beträgt die Erstattung null. Ein Anspruch auf eine solche vorzeitige Beendigung besteht nicht.
Das gesetzliche Widerrufsrecht sowie das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt. Für das Jahresabo bedarf es keiner Kündigung, es endet nach Ziffer 4.1 mit Ablauf der zwölf Monate automatisch.
4.1c Preisänderungen
Für einen laufenden Vertrag gilt stets der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis. Eine Preisänderung wirkt ausschließlich zum Beginn einer neuen Abrechnungsperiode und nur, wenn der Anbieter sie dem Kunden mindestens sechs Wochen vorher in Textform mitgeteilt hat. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung zu den bisherigen Bedingungen kündigen. Kündigt er nicht, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.
4.2 Bestandskundenregelung und künftige Preisänderungen
Für die Frage, welche Konditionen gelten, ist das Datum des Vertragsabschlusses maßgeblich. Die nachstehenden Bestandskonditionen gelten nur für den ununterbrochenen Fortbestand des jeweiligen Vertrags. Endet der Vertrag durch Kündigung, so gelten für eine spätere Neubuchung ausschließlich die im Zeitpunkt der Neubuchung angebotenen Konditionen.
- Verträge vor dem 06.06.2026: Der Preis nach Ablauf der gebuchten Anfangslaufzeit beträgt 9,95 EUR pro Monat. Dieser Preis bleibt bis auf Weiteres erhalten („Bestandskundenpreis“).
- Verträge ab dem 06.06.2026 bis einschließlich 14.08.2026: Der Preis nach Ablauf der gebuchten Anfangslaufzeit beträgt 11,95 EUR pro Monat. Dieser Preis bleibt bis auf Weiteres erhalten.
- Verträge ab dem 15.08.2026: Es besteht kein ermäßigter Folgepreis. Es gilt ausschließlich die Fortführung nach Ziffer 4.1.
Die vorstehenden Bestandskonditionen betreffen ausschließlich Verträge, die vor dem 15.08.2026 abgeschlossen wurden. Bei diesen beträgt die Anfangslaufzeit beim Monatsabo drei Monate, beim Quartalsabo drei Monate und beim Jahresabo zwölf Monate; der ermäßigte Folgepreis nach Buchstabe a oder b gilt daher beim Monats- und Quartalsabo ab dem vierten Monat und beim Jahresabo ab dem dreizehnten Monat. Für ab dem 15.08.2026 abgeschlossene Verträge gibt es keinen ermäßigten Folgepreis und keinen Preiswechsel; es gelten ausschließlich die Ziffern 4.1, 4.1b und 4.1c. Das Halbjahresabo wird erst seit dem 18.08.2026 angeboten und fällt daher stets unter diese Ziffern.
Eine Änderung der vorstehend vereinbarten Preise ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Der Anbieter kündigt eine solche Änderung in Textform unter Wahrung einer Frist von mindestens sechs Wochen zum Wirksamwerden an. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu. Auf dieses Recht, die Frist und die Folgen eines Schweigens wird der Kunde in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Ohne wirksame Zustimmung des Kunden oder eine gesetzliche Grundlage tritt eine Preisänderung nicht ein.
4.3 Probephase nur einmal pro Person
Die 48-stündige Probephase kann pro Person nur einmal in Anspruch genommen werden. Wer bereits eine Probephase genutzt und das Abo gekündigt hat, kann erneut buchen, jedoch ohne erneute Probephase; in diesem Fall beginnt der kostenpflichtige Bezug und die Fakturierung unmittelbar mit der Buchung. Diese Einschränkung dient dem Schutz vor missbräuchlicher Mehrfachnutzung und ist sachlich gerechtfertigt.
4.4 Zahlungsabwicklung
Die Zahlungsabwicklung für Refresher Plus erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe). Akzeptiert werden Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und PayPal. Mit der Buchung erteilt der Kunde dem Anbieter bzw. Stripe die zur Abwicklung wiederkehrender Zahlungen erforderlichen Mandate (bei SEPA-Lastschrift ein SEPA-Lastschriftmandat mit verkürzter Vorabankündigungsfrist, bei PayPal eine Zahlungsvereinbarung für wiederkehrende Zahlungen, das sogenannte PayPal-Billing-Agreement). Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch; der Kunde stimmt dem Erhalt elektronischer Rechnungen zu. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang bis zum vollständigen Ausgleich zu sperren; § 4.7 (Verzug) und § 7.6 (außerordentliche Kündigung) bleiben unberührt.
4.5 Freischaltung der Inhalte und Widerrufsrecht
Während der 48-stündigen Probephase wird der Vertrag noch nicht im Sinne von § 356 Abs. 5 BGB ausgeführt:
- Audio-Folgen und Lernvideos können in der Probephase nur gestreamt, nicht heruntergeladen werden. Das bloße Streamen (Anhören/Ansehen) löst den Verlust des Widerrufsrechts während der Probephase nicht aus.
- Herunterladbare Materialien (PDF-Skripte, Examens-Klausuren, Lernkarten zum Download) sind in der Probephase gesperrt.
Erst nach Ablauf der 48 Stunden, mit Beginn des regulären Bezahlabos, werden die herunterladbaren Materialien freigeschaltet. Wer dann eine herunterladbare Datei aufruft oder herunterlädt oder im Teilnehmerbereich der Pauschal-Freischaltung sämtlicher Materialien ausdrücklich zustimmt, verliert ab diesem Zeitpunkt das Widerrufsrecht für die betroffenen Inhalte (§ 356 Abs. 5 BGB), sofern er zuvor der vorzeitigen Vertragsausführung zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat. Die Einzelheiten regelt unsere Widerrufsbelehrung und § 5 dieser AGB.
4.6 Personengebundene Lizenz, Anti-Sharing und Vertragsstrafe
Der Zugang zu Refresher Plus ist personengebunden und nicht übertragbar. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht ausschließlich zum eigenen, nicht-gewerblichen Lerngebrauch. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte sowie die Weitergabe, Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung oder gewerbliche Verwertung der Inhalte sind untersagt.
PDF-Materialien und Examens-Klausuren tragen sichtbare und technisch eingebettete (nicht ohne Weiteres erkennbare) Markierungen auf Datei- und Metadatenebene, die dem jeweiligen Nutzer zugeordnet sind. Diese Markierungen dienen ausschließlich der Nachverfolgung unbefugter Weitergabe und werden im Übrigen nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.
Rechtsfolgen bei unbefugter Weitergabe
Verstößt der Kunde schuldhaft gegen das Weitergabeverbot, ist der Anbieter berechtigt, den betroffenen Account zu sperren und das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen. Daneben kann der Anbieter für jeden Fall der schuldhaften unbefugten Weitergabe eines Inhalts eine angemessene Lizenzgebühr für die betroffenen Inhalte verlangen; deren Höhe orientiert sich am Wert einer ordnungsgemäß erworbenen Lizenz für diese Inhalte und ist im Streitfall vom Gericht zu überprüfen. Die Geltendmachung eines weitergehenden, konkret nachgewiesenen Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt; bereits geleistete Lizenzgebühren werden auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.7 Verzug, Rücklastschrift und Chargeback
Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu Refresher Plus bis zur vollständigen Zahlung zu sperren. Darüber hinaus behält sich der Anbieter die Geltendmachung von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie von Mahnkosten vor.
Scheitert eine berechtigte Abbuchung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund (zum Beispiel mangelnde Deckung, Widerspruch gegen ein erteiltes Lastschriftmandat oder eine unberechtigte Rückbuchung, ein sogenannter Chargeback), so hat der Kunde die hierdurch entstehenden Kosten zu ersetzen. Der Anbieter setzt diese Kosten pauschal an mit 6,00 EUR je gescheiterter Lastschrift oder Kartenzahlung sowie mit 15,00 EUR je unberechtigtem Chargeback. Die Pauschale entspricht dem nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden, insbesondere den vom Zahlungsdienstleister und der Bank berechneten Entgelten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; ebenso bleibt dem Anbieter der Nachweis eines höheren, konkret entstandenen Schadens vorbehalten.
Diese Beträge sind pauschalierter Aufwendungs- und Schadensersatz und keine Vertragsstrafe. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche bleibt unberührt.
4.8 Vertragsverlängerung und Ende des Zugangs
Refresher Plus ist ein Dauerschuldverhältnis. Welche Laufzeit- und Kündigungsregeln gelten, richtet sich nach dem Datum des Vertragsabschlusses.
Für ab dem 18.08.2026 abgeschlossene Abonnements gelten ausschließlich die Ziffern 4.1, 4.1b und 4.1c. Der nachstehende Kasten findet auf sie keine Anwendung.
Kündigungsregelung für Abonnements vom 23.07.2026 bis 17.08.2026
(1) Für Abonnements, die ab dem 23.07.2026 bis einschließlich 17.08.2026 abgeschlossen wurden, gelten die folgenden Kündigungsregelungen. Maßgeblich ist das Datum des Vertragsabschlusses. Das Halbjahresabo wird erst ab dem 18.08.2026 angeboten und ist hier daher nicht erfasst.
(2) Innerhalb der 48-stündigen kostenlosen Probephase kann der Kunde jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung kündigen. In diesem Fall entsteht keine Zahlungspflicht und der Vertrag endet mit Zugang der Kündigung.
(3) Nach der Probephase gilt: Das Quartalsabo und das Jahresabo sind bis spätestens sieben Tage vor Ablauf ihrer jeweiligen festen Laufzeit zum Laufzeitende kündbar. Das Monatsabo ist mit einer Frist von sieben Tagen zum Ende des jeweils laufenden Bezugsmonats kündbar. Geht die Kündigung des Monatsabos später als sieben Tage vor dem Ende des Bezugsmonats ein, wird sie zum Ende des folgenden Bezugsmonats wirksam, in keinem Fall jedoch später als einen Monat nach ihrem Zugang.
(4) Kündigt der Kunde ein Quartals- oder Jahresabo nicht fristgerecht nach Absatz 3 und wählt er auch keine erneute feste Laufzeit nach Ziffer 4.1a, so läuft der Vertrag nach Ablauf der festen Laufzeit auf unbestimmte Zeit als Monatsabo weiter und ist dann nach Maßgabe von Absatz 3 kündbar. Die Verlängerung beträgt in keinem Fall mehr als einen Monat im Sinne von § 309 Nr. 9 lit. b BGB.
(5) Für Abonnements, die vor dem 23.07.2026 abgeschlossen wurden, gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Kündigungsregelungen unverändert fort (Bestandsschutz).
Eine Verlängerung des Abonnements durch bloßes Aufrufen, Anklicken oder Nutzen von Inhalten nach Vertragsende findet ausdrücklich nicht statt; allein maßgeblich für die Verlängerung ist das Ausbleiben einer fristgerechten Kündigung während der laufenden Vertragsperiode.
Mit Wirksamwerden der Kündigung endet der Zugang zum Abo-Bereich automatisch und vollständig. Bereits heruntergeladene PDF-Materialien und Examens-Klausuren dürfen im Rahmen des persönlichen Lerngebrauchs weiterverwendet werden; eine Weitergabe an Dritte bleibt nach § 4.6 untersagt. Ein erneuter Zugang ist jederzeit durch eine neue Buchung über refresher-zentrum.de/abo möglich; die Probephase nach § 4.3 steht in diesem Fall nicht erneut zur Verfügung. Eine automatische Wiederherstellung des Zugangs durch erneuten Login, Bookmark-Aufruf oder eingebettete Links nach Vertragsende findet nicht statt.
§ 4a
Material-Bibliothek (Bestandteil von Refresher Plus)
4a.1 Leistungsbeschreibung
Die Material-Bibliothek ist ein Bestandteil des Abos Refresher Plus und steht ausschließlich aktiven Plus-Mitgliedern zur Verfügung. Sie umfasst PDF-Materialien wie Lernzettel, Präsentationen, Checklisten, Pflegestandard-Vorlagen, Skill Labs und Klausuren. Der Funktionsumfang wird kontinuierlich erweitert. Ein Anspruch auf bestimmte einzelne Materialien oder einen festen Mindestbestand besteht nicht.
4a.2 Token-System als Nutzungsbegrenzung
Der Download von Materialien erfolgt über ein Token-System. Token sind eine reine Nutzungsbegrenzung im Rahmen der Plus-Mitgliedschaft, keine geldwerte Leistung, kein Zahlungsmittel und nicht einzeln käuflich. Token werden nicht in Geld umgerechnet, sind nicht handelbar und nicht auszahlbar. Der Anbieter behält sich vor, das Token-System (z.B. Monatsallowance, Cap, Preise pro Material-Typ) künftig anzupassen, soweit dies sachlich gerechtfertigt und für den Kunden zumutbar ist. § 15.5 (Änderungsvorbehalt) bleibt unberührt.
4a.3 Allowance, Cap und Refresh
Aktive Plus-Mitglieder erhalten pro Abrechnungsmonat 10 Token-Plätze (Monatsallowance). Ungenutzte Token sammeln sich bis zu einer Obergrenze von 20 Token (Cap) an; darüber hinausgehende Token verfallen. Der Refresh erfolgt jeweils am monatlichen Wiederkehrtag der Plus-Buchung (rolling month).
4a.4 Token-Preise pro Material-Typ
Die Token-Preise pro Material-Typ sind im Mein-Bereich und in der Material-Bibliothek ausgewiesen. Zum Stand dieser AGB gelten beispielhaft folgende Werte:
- Lernzettel, Checklisten, Pflegestandard-Vorlagen: 1 Token
- Skill Labs: 2 Token
- Präsentationen: 3 Token
- Klausur mündlich: 5 Token
- Klausur schriftlich: 7 Token
- Gratisklausuren (monatlich rotierend): 0 Token
Aktuelle Werte werden vor jedem Download im Confirm-Dialog ausgewiesen und sind dort für den Kunden verbindlich.
4a.5 Download und erneuter Download
Jeder Download eines Materials löst die ausgewiesene Token-Zahl ein, einschließlich jedes erneuten Downloads desselben Materials. Heruntergeladene Materialien darf der Kunde dauerhaft lokal aufbewahren und im Rahmen seiner persönlichen Nutzungsrechte weiternutzen. Gratisklausuren mit dem Token-Preis 0 werden ohne Token-Verbrauch protokolliert.
4a.6 Nutzungsrechte und Weitergabeverbot
Heruntergeladene Materialien sind ausschließlich für den persönlichen Lern- und Lehrgebrauch des Kunden bestimmt. Eine kommerzielle Weitergabe, der Upload auf Plattformen, Tausch- oder Lerngruppen-Server, sowie die Veröffentlichung sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt. Ergänzend gelten § 4.6 (personengebundene Lizenz) und § 8 (Nutzungsrechte).
4a.7 Einverständnis und Audit
Vor dem ersten Download bestätigt der Kunde sein Einverständnis mit diesen Bedingungen in einem einmaligen Bestätigungsdialog. Token-Bewegungen werden für Zwecke der Nachvollziehbarkeit und Streitfallklärung dokumentiert (Audit-Log mit Zeitstempel und IP-Adresse). Aufbewahrungsfrist 36 Monate nach letztem Download, Details siehe Datenschutzerklärung.
4a.8 Ende der Plus-Mitgliedschaft und Konto-Aufbewahrung
Mit Ende der bezahlten Abrechnungsperiode der Plus-Mitgliedschaft verfällt der Token-Saldo ersatzlos. Der Token-Saldo ist nicht auszahlbar. Der Zugang zur Material-Bibliothek, einschließlich des erneuten Downloads bereits eingelöster Materialien, setzt eine laufende Plus-Mitgliedschaft voraus und endet mit ihr. Bereits heruntergeladene Dateien darf der Kunde unabhängig davon dauerhaft lokal aufbewahren und im Rahmen von § 4a.6 weiternutzen.
Die Download-Historie bleibt dem Konto zugeordnet und wird nach Maßgabe von § 4a.7 aufbewahrt. Bei erneuter Buchung von Refresher Plus lebt der Zugang zur Material-Bibliothek wieder auf; bereits eingelöste Materialien können dann nach § 4a.5 erneut geladen werden. Ein verfallener Token-Saldo wird nicht reaktiviert, die Erstgutschrift richtet sich nach § 4a.11. Die Aufbewahrungsfrist gemäß § 4a.7 (Audit-Log nach Steuer- und GoBD-Vorgaben) bleibt davon unberührt.
Bestandsschutz: Für Plus-Mitgliedschaften, die vor dem 5. September 2026 abgeschlossen wurden, bleibt es bei der zugesagten Kulanzfrist. Bereits eingelöste Materialien bleiben sechs Monate ab Ende der Plus-Mitgliedschaft zum erneuten Download zugänglich, neue Materialien können in dieser Zeit nicht geladen werden. Bei erneuter Buchung innerhalb dieser Frist lebt der volle Zugang wieder auf. Für Mitgliedschaften, die ab dem 5. September 2026 abgeschlossen werden, gilt ausschließlich Absatz 1.
4a.9 Verfügbarkeit und Stand
Die Material-Bibliothek befindet sich zum Stand dieser AGB im Aufbau. Plus-Mitglieder sehen den Bereich als „Material" im Mein-Bereich mit einem Hinweis auf die anstehende Freischaltung. Sobald die ersten Materialien zum Download bereitstehen, wird der Bereich automatisch aktiviert. Bis dahin erfolgt kein Token-Verbrauch.
4a.10 Sofortige Ausführung und vollständiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei Token-Einlösung
Jeder Material-Download ist die sofortige Bereitstellung eines digitalen Inhalts gegen Einlösung der jeweils ausgewiesenen Token-Zahl. Vor jeder Token-Einlösung bestätigt der Kunde im Confirm-Dialog ausdrücklich, dass er der sofortigen Ausführung zustimmt und Kenntnis davon hat, dass mit Beginn der Ausführung (Übermittlung der signierten Download-URL) sein Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB für das konkret bezogene Material vollständig und unwiderruflich erlischt. Mit der Einlösung gilt der Erwerb dieses Materials als abgeschlossen; eine Rückerstattung oder Token-Rückbuchung ist ausgeschlossen, auch wenn der Kunde das Material nach dem Download nicht oder nur teilweise nutzt. Diese Klausel betrifft die einzelne Material-Einlösung; das Widerrufsrecht für die Plus-Mitgliedschaft insgesamt nach § 4.5 bleibt davon unberührt. Sachmängelrechte gemäß §§ 434 ff. BGB bleiben ebenfalls unberührt; Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf die Mangelfreiheit des konkret heruntergeladenen Materials zum Zeitpunkt des Downloads.
4a.11 Token-Erstgutschrift bei Plus-Abschluss, Ausnahme Testabo
Mit Abschluss eines kostenpflichtigen Refresher-Plus-Monatsplans erhält der Kunde sofort zum Aktivierungszeitpunkt die volle Monatsallowance von 10 Token im Material-Konto gutgeschrieben. Eine anteilige Berechnung erfolgt nicht; auch bei Buchung kurz vor Monatsende stehen die vollen 10 Token zur Verfügung. Der nächste Refresh erfolgt am Wiederkehrtag der Buchung (rolling month) gemäß § 4a.3. Im 48-Stunden-Testabo erhält der Kunde noch keine Token.Die Erstgutschrift von 10 Token erfolgt erst mit dem Übergang vom Testabo in das reguläre kostenpflichtige Plus-Abo, sobald die erste regulär abgerechnete Periode beginnt.
§5
Preise und Zahlungsbedingungen (allgemein)
Für das Abo Refresher Plus gelten vorrangig die Sonderbedingungen in § 4. Die folgenden Regelungen gelten für die übrigen Leistungen (Einzelkurse, Akademie Plus, Seminare, Inhouse-Schulungen, Enterprise).
5.1 Preise
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Für Einzelkurse, Abonnements und Seminare gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise.
5.2 Zahlungsmodalitäten
Einzelkurse
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung per Überweisung fällig.
Akademie Plus (Monatsabo)
Die monatliche Gebühr wird per Lastschrift oder Überweisung eingezogen. Der erste Monatsbeitrag wird mit der Freischaltung fällig.
Seminare und Inhouse-Schulungen
Die Rechnung wird nach Bestätigung der Buchung gestellt. Zahlungsfrist: 14 Tage vor dem Seminartermin oder nach individueller Vereinbarung.
Enterprise
Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart.
5.3 Verzug
Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Lernplattform bis zur vollständigen Zahlung zu sperren. Darüber hinaus behält sich der Anbieter die Geltendmachung von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§288 BGB) sowie von Mahnkosten vor.
§6
Widerrufsrecht
6.1 Widerrufsbelehrung
Verbraucher im Sinne von §13 BGB haben bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Für Refresher Plus enthält unsere Widerrufsbelehrung eine vollständige, gesondert formulierte Belehrung samt Muster-Widerrufsformular; die nachfolgenden Absätze fassen die wesentlichen Punkte zusammen.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Refresher Zentrum, Dennis Tefett, Randebrockstraße 3a, 46236 Bottrop, E-Mail: info@refresher-zentrum.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
6.2 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
6.3 Erlöschen des Widerrufsrechts (§356 Abs. 5 BGB)
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren (§356 Abs. 5 BGB).
Bei digitalen Inhalten (E-Learning-Kurse) erlischt das Widerrufsrecht, sobald Sie erstmalig einen Kursinhalt aufgerufen haben und zuvor der vorzeitigen Vertragserfüllung zugestimmt haben.
Refresher Plus: Probephase und Erlöschen pro digitalem Inhalt
Während der 48-stündigen Probephase wird der Vertrag noch nicht im Sinne von §356 Abs. 5 BGB ausgeführt. Audio-Folgen und Lernvideos können nur gestreamt werden; das bloße Streamen löst den Verlust des Widerrufsrechts während der Probephase nicht aus. Herunterladbare Materialien (PDF-Skripte, Examens-Klausuren, Lernkarten zum Download) sind in der Probephase gesperrt.
Nach Ablauf der 48 Stunden, mit Beginn des regulären Bezahlabos, werden die herunterladbaren Materialien freigeschaltet. Das Widerrufsrecht erlischt dann pro digitalem Inhalt mit dessen erster Nutzung:
- für ein PDF-Skript, eine Examens-Klausuroder eine Lernkarte mit dem ersten Download oder Aufruf nach Ablauf der Probephase
- für eine einzelne Audio-Folge oder ein Lernvideomit dem ersten Abspielen nach Ablauf der Probephase, sofern der Inhalt zum Download bereitsteht oder heruntergeladen wird
- für sämtliche freigeschalteten Inhalte, sobald Sie im Teilnehmerbereich der Pauschal-Freischaltung aller Materialien ausdrücklich zustimmen
Inhalte, die Sie nach Ablauf der Probephase innerhalb der Widerrufsfrist nicht genutzt haben, bleiben widerrufbar. Zugriffe, Downloads und Bearbeitungen werden pro Subscription dokumentiert (Markierungs-Token mit Lizenznehmer-Bezug, Zeitstempel), um den Erlöschens-Zeitpunkt im Streitfall belegen zu können. Die Beschriftung der Bestell-Schaltfläche mit „Zahlungspflichtig ab Tag 3 bestellen“ steht hierzu nicht im Widerspruch: Die Widerrufsfrist beginnt mit dem heutigen Vertragsschluss, die erste Zahlung ist lediglich auf das Ende der Probephase hinausgeschoben.
§7
Vertragslaufzeit und Kündigung
7.1 Einzelkurse
12 MonateDer Zugang zu einem gebuchten Einzelkurs besteht für 12 Monate ab Freischaltung. Eine Kündigung ist nicht erforderlich; der Zugang endet automatisch nach Ablauf des Zeitraums.
7.2 Akademie Plus (Monatsabo)
Monatlich kündbar7.3 Refresher Plus
Kündigungsfrist 7 TageFür ab dem 23.07.2026 abgeschlossene Abonnements gilt: Innerhalb der 48-stündigen Probephase ist jederzeit fristlos kündbar. Danach sind Quartals- und Jahresabo bis spätestens 7 Tage vor Ablauf ihrer festen Laufzeit zum Laufzeitende kündbar; das Monatsabo mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende des laufenden Bezugsmonats, in keinem Fall jedoch später als einen Monat nach Zugang. Für vor dem 23.07.2026 abgeschlossene Abonnements gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Kündigungsregelungen unverändert fort (Bestandsschutz). Einzelheiten regelt §4.8.
7.4 Enterprise-Verträge
IndividuellEnterprise-Verträge werden individuell vereinbart. Laufzeit, Kündigungsfristen und Verlängerungsmodalitäten ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Monatliche Kündigung: Das Abonnement ist monatlich kündbar zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums.
2-Jahres-Laufzeit (Akademie Plus):Bei Vereinbarung einer 2-Jahres-Laufzeit (mit Zugang zu Führung & Leitung Kursen) beträgt die Mindestlaufzeit 24 Monate. Eine Kündigung ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit möglich. Danach verlängert sich das Abonnement auf unbestimmte Zeit und ist monatlich kündbar.
7.5 Form der Kündigung und Kündigungs-Schaltfläche (§312k BGB)
Eine Kündigung kann formlos erklärt werden, insbesondere per E-Mail an info@refresher-zentrum.de. Für Refresher Plus steht zusätzlich, soweit verfügbar, eine Kündigungsmöglichkeit über das Stripe-Kundenportal (Link in den Rechnungs-E-Mails) bereit. Für im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossene Dauerschuldverhältnisse besteht außerdem eine gut sichtbare und unmittelbar erreichbare Kündigungs-Schaltfläche im Sinne von §312k BGB: Verträge hier kündigen. Eine über diese Schaltfläche erklärte Kündigung wird Ihnen mit Datum und Uhrzeit des Zugangs in Textform bestätigt.
7.6 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt
- der Kunde mit der Zahlung trotz Mahnung länger als 30 Tage in Verzug ist
- der Kunde die Zugangsdaten an Dritte weitergibt oder Inhalte unbefugt vervielfältigt oder verbreitet
§8
Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
8.1 Urheberrecht
Sämtliche auf der Webseite und der Lernplattform veröffentlichten Inhalte (Texte, Videos, Audio-Folgen, Grafiken, Quizfragen, Kursunterlagen, Lernkarten, Examens-Klausuren, Zertifikatsvorlagen) sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht liegt beim Anbieter oder den jeweiligen Rechteinhabern.
8.2 Nutzungsrecht
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an den gebuchten Inhalten zum eigenen, nicht-gewerblichen Lerngebrauch. Für Refresher Plus gelten ergänzend die Lizenz- und Anti-Sharing-Bestimmungen in §4.6. Das Nutzungsrecht umfasst:
8.3 Untersagte Nutzung
Dem Kunden ist ausdrücklich untersagt:
Bei Verstößen ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden sofort zu sperren und Schadensersatz geltend zu machen. Für die unbefugte Weitergabe von Refresher-Plus-Inhalten gelten ergänzend die Bestimmungen in §4.6 (personengebundene Lizenz, Markierungen, angemessene Lizenzgebühr).
§9
Empfehlungsprogramm „Freunde werben“ (Refresher Plus)
Aktiven Abonnentinnen und Abonnenten von Refresher Plus stellt der Anbieter im Teilnehmerbereich einen persönlichen Empfehlungslink zur Verfügung. Für die Nutzung des Empfehlungsprogramms gilt:
- Wer über einen gültigen Empfehlungslink einen Refresher-Plus-Vertrag abschließt („geworbene Person“), erhält 50 % Rabatt auf die erste Rechnung (also auf den ersten regulär abgerechneten Zeitraum nach Ablauf der Probephase).
- Für je drei geworbene Personen, die ein Abo abschließen und ihre erste echte (nicht stornierte oder rückerstattete) Rechnung bezahlen, erhält die werbende Person einen Monat Refresher Plus gratis. Dies ist wiederholbar.
- Selbst-Empfehlungen, das Anlegen mehrerer Accounts sowie missbräuchliche Gestaltungen sind ausgeschlossen und führen zum Verfall der Vorteile.
- Es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung der Vorteile. Vorteile werden als Gutschrift bzw. beitragsfreier Zeitraum gewährt und sind nicht übertragbar.
- Der Anbieter behält sich vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu beenden; bereits entstandene Vorteile bleiben hiervon unberührt.
§10
Stornierung und Umbuchung (Seminare)
10.1 Stornierungsbedingungen für Live-Seminare
Kostenlose Stornierung.
50% der Seminargebühr werden in Rechnung gestellt.
Die volle Seminargebühr wird fällig. Eine Ersatzperson kann kostenfrei benannt werden.
10.2 Stornierung durch den Anbieter
Der Anbieter behält sich vor, Seminare bei unzureichender Teilnehmerzahl (weniger als die angegebene Mindestteilnehmerzahl), höherer Gewalt oder Erkrankung des Dozenten abzusagen. In diesem Fall wird die bereits gezahlte Seminargebühr vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
10.3 Umbuchung
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist bis 7 Tage vor dem Seminar kostenlos möglich, sofern im gewünschten Termin Plätze verfügbar sind.
§11
Haftung und Gewährleistung
11.1 Haftungsbeschränkung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
11.2 Verfügbarkeit der Lernplattform
Angestrebte Jahresverfügbarkeit
Hiervon ausgenommen sind Zeiten planmäßiger Wartung (in der Regel nachts oder am Wochenende) sowie Ausfälle, die auf höhere Gewalt, Störungen des Internets oder technische Fehler beim Hosting-Anbieter zurückzuführen sind. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht.
11.3 Inhalte und Fortbildungsnachweise
Die Kursinhalte werden mit größter Sorgfalt erstellt und regelmäßig aktualisiert. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte. Die Kursinhalte ersetzen keine individuelle Fachberatung.
Die vom Anbieter ausgestellten Zertifikate weisen die Teilnahme an der Fortbildung nach. Die Anerkennung durch Arbeitgeber, Aufsichtsbehörden (z.B. MD) oder Landesbehörden liegt nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters. Der Anbieter informiert nach bestem Wissen über die Anerkennungsfähigkeit der Fortbildungen.
§12
Besondere Bestimmungen für Enterprise-Kunden
12.1 Enterprise-Vertrag
Enterprise-Kunden (Einrichtungen, Kliniken, Träger) schließen einen gesonderten Enterprise-Vertrag mit dem Anbieter, der die individuellen Leistungen, Preise und Laufzeiten regelt. Diese AGB gelten ergänzend, soweit der Enterprise-Vertrag keine abweichenden Regelungen enthält.
12.2 Mitarbeiter-Accounts
Enterprise-Kunden können Mitarbeiter-Accounts anlegen und verwalten. Der Enterprise-Kunde stellt sicher, dass die Nutzung durch seine Mitarbeitenden den Bestimmungen dieser AGB entspricht. Der Enterprise-Kunde ist für die Pflege der Mitarbeiterdaten verantwortlich.
12.3 Compliance-Funktionen
Das Enterprise-Dashboard bietet Funktionen zur Überwachung der Fortbildungspflichten (Compliance-Tracking, Fristenverwaltung, Prüfungsmappe). Der Anbieter stellt die technische Funktionalität bereit. Die Verantwortung für die korrekte Dokumentation und Einhaltung gesetzlicher Pflichten verbleibt beim Enterprise-Kunden als Arbeitgeber.
§13
Datenschutz
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§14
Verbraucherschlichtung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§15
Schlussbestimmungen
15.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz entzogen wird.
15.2 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters (Bottrop).
15.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
15.4 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. E-Mail genügt der Schriftform im Sinne dieser Klausel.
15.5 Änderungsvorbehalt
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über Änderungen wird der Kunde in Textform (insbesondere per E-Mail) informiert. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Auf die Widerspruchsfrist und die Folgen des Schweigens wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Eine Änderung wesentlicher Vertragsbestimmungen oder eine Preisanpassung bei laufenden Verbraucherverträgen ist nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zulässig; in diesen Fällen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu, auf das er gesondert hingewiesen wird.
Stand: 5. September 2026
Anbieter: Dennis Tefett, Refresher Zentrum, Bottrop. Vollständige Anbieterangaben siehe Impressum.
Kontakt: info@refresher-zentrum.de