Berufsgruppen
Pflegefachkraft, Palliative Care
Einmaliger Basiskurs Palliative Care von 40 Stunden als Qualifikationsvoraussetzung fuer stationaere und ambulante Hospiz- und Palliativleistungen nach §39a SGB V. Curriculum nach Rahmenvereinbarung GKV-Spitzenverband, orientiert an AWMF S3-Leitlinie 128-001OL Palliativmedizin fuer Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung.
Berufsgruppen
Pflegefachkraft, Palliative Care
Geltungsbereich
bundesweit
Intervall
einmalig
Umfang
40 Stunden
Infografik Palliative Care Basiskurs 40 Stunden: Qualifikationsnachweis nach §39a SGB V und AWMF-Leitlinie
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Der 40-Stunden-Basiskurs Palliative Care ist der Einstieg in die palliative Versorgung fuer Pflegefachkraefte, MFA und Ehrenamtliche. Er ist verbindliche Qualifikationsvoraussetzung fuer Taetigkeiten in stationaeren Hospizen, Palliativstationen und ambulanten Palliativdiensten nach §39a SGB V.
Die Rahmenvereinbarung des GKV-Spitzenverbandes nach §39a Abs. 2 SGB V schreibt das Basiscurriculum vor. Die Module umfassen Symptomkontrolle, Kommunikation mit Sterbenden und Angehoerigen, ethische und rechtliche Grundlagen, Spiritualitaet und Selbstpflege.
Der Nachweis erfolgt durch Teilnahmezertifikat einer anerkannten Fortbildungseinrichtung und ist Voraussetzung fuer die Abrechnung der Palliativpflege-Leistungen nach SAPV-Rahmenvertrag. Aufbaukurse (160h Palliative Care) bauen auf dem Basiskurs auf und qualifizieren fuer Leitungstaetigkeiten im SAPV-Team.
Anerkannte Bildungstraeger mit palliativmedizinisch qualifizierten Dozenten (Facharzt fuer Palliativmedizin, Palliative-Care-Pflegefachkraft 160h, Seelsorger mit palliativer Zusatzausbildung). Die Rahmenvereinbarung schreibt multiprofessionelle Dozententeams vor.
Fehlende 40-Stunden-Qualifikation fuehrt zum Ausschluss aus dem SAPV-Team und zur Rueckforderung bereits gezahlter Leistungen durch die Krankenkasse. Die Hospizeinrichtung verliert bei struktureller Unterqualifikation die Zulassung nach §39a SGB V. MDK-Pruefungen in Pflegeeinrichtungen mit palliativem Versorgungsauftrag pruefen die Qualifikations-Nachweise. Bei Falschdokumentation drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Abrechnungsbetrug.
Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.
Sozialgesetzbuch Fuenftes Buch §39a Stationaere und ambulante Hospizleistungen
Sozialgesetzbuch Fuenftes Buch §37b Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Rahmenvereinbarung nach §39a Abs. 2 Satz 9 SGB V zu den Voraussetzungen der stationaeren Hospizversorgung
S3-Leitlinie Palliativmedizin fuer Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung (Erweiterung 2019)
Der Basiskurs ist Pflicht fuer alle Pflegefachkraefte, die regelmaessig palliative Leistungen nach §39a SGB V erbringen. Das betrifft stationaere Hospize, Palliativstationen und ambulante Palliativpflegedienste. In Altenpflegeeinrichtungen ohne expliziten Palliativauftrag ist der Kurs nicht zwingend, wird aber vom MDK als Qualitaetsmerkmal bewertet. Die Leitung einer Palliativstation erfordert den 160-Stunden-Aufbaukurs plus mindestens zwei Jahre Palliativerfahrung.
Fuer Aerzte gilt ein separates Qualifikationssystem. Die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin umfasst 40 Stunden Basiskurs plus 120 Stunden Fallseminare plus 12 Monate praktische Taetigkeit. Der hier beschriebene Basiskurs kann als Einstieg dienen, reicht aber fuer die aerztliche Abrechnung palliativmedizinischer Leistungen im SAPV-Team nicht aus. Fuer Pflegekraefte ist der 40-Stunden-Kurs der verbindliche Mindeststandard.
Der Basiskurs ist grundsaetzlich unbefristet anerkannt, da es sich um eine einmalige Qualifikations-Hurde handelt. Die Rahmenvereinbarung schreibt aber kontinuierliche Fortbildung im Umfang von mindestens acht Stunden jaehrlich vor. Viele Bildungstraeger bieten Refresher-Module mit Update zu Symptomkontrolle, rechtlichen Aenderungen und palliativer Sedierung an. Die kontinuierliche Teilnahme wird im Hospiz-Qualitaetsmanagement dokumentiert.
Der 40-Stunden-Basiskurs vermittelt Grundkompetenzen fuer palliative Regelversorgung. Die 160-Stunden-Weiterbildung nach Curriculum Kern und Mueller qualifiziert fuer SAPV-Teams und Leitungsfunktionen im Hospiz. Sie umfasst zusaetzlich vertiefte Symptomkontrolle, Teamleitung, ethische Fallbesprechung, Forschungskompetenz und Supervision. Die 160-Stunden-Weiterbildung ist Voraussetzung fuer die Taetigkeit als Palliative-Care-Fachkraft im SAPV-Team und fuer Leitungsposten in stationaeren Hospizen.