einmalig40 Stunden

Palliative Care Basiskurs 40 Stunden: Qualifikationsnachweis nach §39a SGB V und AWMF-Leitlinie

Einmaliger Basiskurs Palliative Care von 40 Stunden als Qualifikationsvoraussetzung fuer stationaere und ambulante Hospiz- und Palliativleistungen nach §39a SGB V. Curriculum nach Rahmenvereinbarung GKV-Spitzenverband, orientiert an AWMF S3-Leitlinie 128-001OL Palliativmedizin fuer Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung.

Berufsgruppen

Pflegefachkraft, Palliative Care

Geltungsbereich

bundesweit

Intervall

einmalig

Umfang

40 Stunden

Der 40-Stunden-Basiskurs Palliative Care ist der Einstieg in die palliative Versorgung fuer Pflegefachkraefte, MFA und Ehrenamtliche. Er ist verbindliche Qualifikationsvoraussetzung fuer Taetigkeiten in stationaeren Hospizen, Palliativstationen und ambulanten Palliativdiensten nach §39a SGB V.

Die Rahmenvereinbarung des GKV-Spitzenverbandes nach §39a Abs. 2 SGB V schreibt das Basiscurriculum vor. Die Module umfassen Symptomkontrolle, Kommunikation mit Sterbenden und Angehoerigen, ethische und rechtliche Grundlagen, Spiritualitaet und Selbstpflege.

Der Nachweis erfolgt durch Teilnahmezertifikat einer anerkannten Fortbildungseinrichtung und ist Voraussetzung fuer die Abrechnung der Palliativpflege-Leistungen nach SAPV-Rahmenvertrag. Aufbaukurse (160h Palliative Care) bauen auf dem Basiskurs auf und qualifizieren fuer Leitungstaetigkeiten im SAPV-Team.

Kerninhalte der Fortbildung

  • Grundhaltung in der Palliativversorgung: Hospizidee, Wuerde am Lebensende, Autonomie des Sterbenden
  • Symptomkontrolle Schmerz nach WHO-Stufenschema und adjuvante Analgetika
  • Symptomkontrolle Atemnot, Uebelkeit, Delir, Angst, Obstipation, terminale Rasselatmung
  • Kommunikation mit Sterbenden und Angehoerigen nach SPIKES-Protokoll
  • Ethik und Recht: Patientenverfuegung §1901a BGB, mutmasslicher Wille, indirekte Sterbehilfe, palliative Sedierung
  • Kulturelle und spirituelle Begleitung verschiedener Weltanschauungen
  • Trauerbegleitung und Trauer-Phasenmodelle nach Kuebler-Ross und Worden
  • Selbstpflege und Psychohygiene: Umgang mit Belastung und Sekundaer-Trauma im Palliativteam

Durchführungsbefugnis

Anerkannte Bildungstraeger mit palliativmedizinisch qualifizierten Dozenten (Facharzt fuer Palliativmedizin, Palliative-Care-Pflegefachkraft 160h, Seelsorger mit palliativer Zusatzausbildung). Die Rahmenvereinbarung schreibt multiprofessionelle Dozententeams vor.

Folgen bei Nichterfüllung

Fehlende 40-Stunden-Qualifikation fuehrt zum Ausschluss aus dem SAPV-Team und zur Rueckforderung bereits gezahlter Leistungen durch die Krankenkasse. Die Hospizeinrichtung verliert bei struktureller Unterqualifikation die Zulassung nach §39a SGB V. MDK-Pruefungen in Pflegeeinrichtungen mit palliativem Versorgungsauftrag pruefen die Qualifikations-Nachweise. Bei Falschdokumentation drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Abrechnungsbetrug.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.

  • BundesgesetzSGB V §39a

    Sozialgesetzbuch Fuenftes Buch §39a Stationaere und ambulante Hospizleistungen

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 24.04.2026
  • BundesgesetzSGB V §37b

    Sozialgesetzbuch Fuenftes Buch §37b Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 24.04.2026
  • SonstigesRahmenvereinbarung §39a

    Rahmenvereinbarung nach §39a Abs. 2 Satz 9 SGB V zu den Voraussetzungen der stationaeren Hospizversorgung

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 24.04.2026
  • AWMFAWMF S3 128-001OL

    S3-Leitlinie Palliativmedizin fuer Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung (Erweiterung 2019)

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 24.04.2026

Häufige Fragen

+Ist der 40-Stunden-Basiskurs fuer alle Pflegekraefte auf Palliativstation Pflicht?

Der Basiskurs ist Pflicht fuer alle Pflegefachkraefte, die regelmaessig palliative Leistungen nach §39a SGB V erbringen. Das betrifft stationaere Hospize, Palliativstationen und ambulante Palliativpflegedienste. In Altenpflegeeinrichtungen ohne expliziten Palliativauftrag ist der Kurs nicht zwingend, wird aber vom MDK als Qualitaetsmerkmal bewertet. Die Leitung einer Palliativstation erfordert den 160-Stunden-Aufbaukurs plus mindestens zwei Jahre Palliativerfahrung.

+Gilt der 40-Stunden-Kurs auch fuer Aerzte oder nur fuer Pflegekraefte?

Fuer Aerzte gilt ein separates Qualifikationssystem. Die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin umfasst 40 Stunden Basiskurs plus 120 Stunden Fallseminare plus 12 Monate praktische Taetigkeit. Der hier beschriebene Basiskurs kann als Einstieg dienen, reicht aber fuer die aerztliche Abrechnung palliativmedizinischer Leistungen im SAPV-Team nicht aus. Fuer Pflegekraefte ist der 40-Stunden-Kurs der verbindliche Mindeststandard.

+Wie lange ist die 40-Stunden-Qualifikation gueltig, muss sie aufgefrischt werden?

Der Basiskurs ist grundsaetzlich unbefristet anerkannt, da es sich um eine einmalige Qualifikations-Hurde handelt. Die Rahmenvereinbarung schreibt aber kontinuierliche Fortbildung im Umfang von mindestens acht Stunden jaehrlich vor. Viele Bildungstraeger bieten Refresher-Module mit Update zu Symptomkontrolle, rechtlichen Aenderungen und palliativer Sedierung an. Die kontinuierliche Teilnahme wird im Hospiz-Qualitaetsmanagement dokumentiert.

+Was ist der Unterschied zwischen 40-Stunden-Basiskurs und 160-Stunden-Palliative-Care-Weiterbildung?

Der 40-Stunden-Basiskurs vermittelt Grundkompetenzen fuer palliative Regelversorgung. Die 160-Stunden-Weiterbildung nach Curriculum Kern und Mueller qualifiziert fuer SAPV-Teams und Leitungsfunktionen im Hospiz. Sie umfasst zusaetzlich vertiefte Symptomkontrolle, Teamleitung, ethische Fallbesprechung, Forschungskompetenz und Supervision. Die 160-Stunden-Weiterbildung ist Voraussetzung fuer die Taetigkeit als Palliative-Care-Fachkraft im SAPV-Team und fuer Leitungsposten in stationaeren Hospizen.

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Art des Dienstes
Übersichtsdienst. Dies ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die verlinkten Originaltexte.
Zuletzt fachlich geprüft am
24.04.2026
Nächste reguläre Prüfung
24.10.2026
Verantwortlich
Dennis Tefett, Gründer Refresher Zentrum. Profil: /ueber-uns/dennis-tefett
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