Berufsgruppen
Pflegefachkraft, Palliative Care
Einmaliger Basiskurs Palliative Care von 40 Stunden als Qualifikationsvoraussetzung für stationäre und ambulante Hospiz- und Palliativleistungen nach §39a SGB V. Curriculum nach Rahmenvereinbarung GKV-Spitzenverband, orientiert an AWMF S3-Leitlinie 128-001OL Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung.
Berufsgruppen
Pflegefachkraft, Palliative Care
Geltungsbereich
bundesweit
Intervall
einmalig
Umfang
40 Stunden
Infografik Palliative Care Basiskurs 40 Stunden
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Der 40-Stunden-Basiskurs Palliative Care ist der Einstieg in die palliative Versorgung für Pflegefachkräfte, MFA und Ehrenamtliche. Er ist verbindliche Qualifikationsvoraussetzung für Taetigkeiten in stationären Hospizen, Palliativstationen und ambulanten Palliativdiensten nach §39a SGB V.
Die Rahmenvereinbarung des GKV-Spitzenverbandes nach §39a Abs. 2 SGB V schreibt das Basiscurriculum vor. Die Module umfassen Symptomkontrolle, Kommunikation mit Sterbenden und Angehoerigen, ethische und rechtliche Grundlagen, Spiritualitaet und Selbstpflege.
Der Nachweis erfolgt durch Teilnahmezertifikat einer anerkannten Fortbildungseinrichtung und ist Voraussetzung für die Abrechnung der Palliativpflege-Leistungen nach SAPV-Rahmenvertrag. Aufbaukurse (160h Palliative Care) bauen auf dem Basiskurs auf und qualifizieren für Leitungstaetigkeiten im SAPV-Team.
Anerkannte Bildungsträger mit palliativmedizinisch qualifizierten Dozenten (Facharzt für Palliativmedizin, Palliative-Care-Pflegefachkraft 160h, Seelsorger mit palliativer Zusatzausbildung). Die Rahmenvereinbarung schreibt multiprofessionelle Dozententeams vor.
Fehlende 40-Stunden-Qualifikation führt zum Ausschluss aus dem SAPV-Team und zur Rückforderung bereits gezahlter Leistungen durch die Krankenkasse. Die Hospizeinrichtung verliert bei struktureller Unterqualifikation die Zulassung nach §39a SGB V. MDK-Prüfungen in Pflegeeinrichtungen mit palliativem Versorgungsauftrag prüfen die Qualifikations-Nachweise. Bei Falschdokumentation drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Abrechnungsbetrug.
Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch §39a Stationäre und ambulante Hospizleistungen
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch §37b Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Rahmenvereinbarung nach §39a Abs. 2 Satz 9 SGB V zu den Voraussetzungen der stationären Hospizversorgung
S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung (Erweiterung 2019)
Der Basiskurs ist Pflicht für alle Pflegefachkräfte, die regelmäßig palliative Leistungen nach §39a SGB V erbringen. Das betrifft stationäre Hospize, Palliativstationen und ambulante Palliativpflegedienste. In Altenpflegeeinrichtungen ohne expliziten Palliativauftrag ist der Kurs nicht zwingend, wird aber vom MDK als Qualitätsmerkmal bewertet. Die Leitung einer Palliativstation erfordert den 160-Stunden-Aufbaukurs plus mindestens zwei Jahre Palliativerfahrung.
Für Ärzte gilt ein separates Qualifikationssystem. Die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin umfasst 40 Stunden Basiskurs plus 120 Stunden Fallseminare plus 12 Monate praktische Tätigkeit. Der hier beschriebene Basiskurs kann als Einstieg dienen, reicht aber für die ärztliche Abrechnung palliativmedizinischer Leistungen im SAPV-Team nicht aus. Für Pflegekräfte ist der 40-Stunden-Kurs der verbindliche Mindeststandard.
Der Basiskurs ist grundsätzlich unbefristet anerkannt, da es sich um eine einmalige Qualifikations-Hurde handelt. Die Rahmenvereinbarung schreibt aber kontinuierliche Fortbildung im Umfang von mindestens acht Stunden jährlich vor. Viele Bildungsträger bieten Refresher-Module mit Update zu Symptomkontrolle, rechtlichen Änderungen und palliativer Sedierung an. Die kontinuierliche Teilnahme wird im Hospiz-Qualitätsmanagement dokumentiert.
Der 40-Stunden-Basiskurs vermittelt Grundkompetenzen für palliative Regelversorgung. Die 160-Stunden-Weiterbildung nach Curriculum Kern und Müller qualifiziert für SAPV-Teams und Leitungsfunktionen im Hospiz. Sie umfasst zusätzlich vertiefte Symptomkontrolle, Teamleitung, ethische Fallbesprechung, Forschungskompetenz und Supervision. Die 160-Stunden-Weiterbildung ist Voraussetzung für die Tätigkeit als Palliative-Care-Fachkraft im SAPV-Team und für Leitungsposten in stationären Hospizen.