Berufsgruppen
Pflegefachkraft, Praxisanleiter, Palliative Care, Intensivpflege, Gerontopsychiatrie
Jährliche Fortbildung zu den DNQP-Expertenstandards Schmerzmanagement akut und chronisch für Pflegefachkräfte. Rechtsgrundlage SGB XI §113a und BGB §823 Organisationsverschulden.
Berufsgruppen
Pflegefachkraft, Praxisanleiter, Palliative Care, Intensivpflege, Gerontopsychiatrie
Geltungsbereich
bundesweit
Intervall
jährlich
Umfang
6 Stunden
Infografik Schmerzmanagement in der Pflege: Pflichtfortbildung nach DNQP-Expertenstandards
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Das DNQP hat zwei eigenständige Expertenstandards zum Schmerzmanagement konsentiert: "Schmerzmanagement bei akuten Schmerzen" (1. Aktualisierung 2020) und "Schmerzmanagement bei chronischen Schmerzen" (konsentiert 2015, in Aktualisierung). Beide sind über §113a SGB XI faktisch bindend für alle Einrichtungen im Geltungsbereich der Pflegeversicherung.
Schmerz ist eines der häufigsten, aber am häufigsten unterdokumentierten Symptome in der Pflege. Bis zu 80 Prozent der Pflegeheim-Bewohnerinnen und -Bewohner geben relevante Schmerzen an, aber nur etwa 40 Prozent erhalten eine adäquate Behandlung. Diese Unterversorgung ist rechtlich eine Verletzung der Garantenpflicht und haftungsrechtlich angreifbar.
Die Fortbildung vermittelt Assessment-Verfahren (NRS, VAS, BESD/BISAD bei kognitiv eingeschränkten Menschen), WHO-Stufenschema, rechtssichere Bedarfsmedikation, Nebenwirkungs-Management und interprofessionelle Abstimmung mit Ärzten.
Palliativ-Care-Fachkräfte, Pain Nurses, algesiologische Fachassistenz, Pflegepädagogen mit Schmerz-Schwerpunkt, Ärzte mit Zusatzweiterbildung Spezielle Schmerztherapie.
Unterversorgte Schmerzzustände können zivilrechtlich als Verletzung der pflegerischen Sorgfaltspflicht gewertet werden. Bei schweren Fällen (zum Beispiel unterlassene Schmerzdokumentation in der Palliativ-Situation) sind strafrechtliche Verfahren wegen Körperverletzung durch Unterlassen möglich. MDK-Prüfungen bewerten Schmerz-Assessment und Dokumentation als Kernindikator.
Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.
Sozialgesetzbuch XI §113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege
Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten Schmerzen, 1. Aktualisierung (DNQP, 2020)
Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege bei chronischen Schmerzen (DNQP, 2015)
S3-Leitlinie Langzeitanwendung von Opioiden bei chronischen nicht-tumorbedingten Schmerzen (DGSS, AWMF)
Die Selbsteinschätzung (NRS, VAS) ist immer die erste Wahl, wenn kognitiv möglich. Bei fortgeschrittener Demenz oder Aphasie kommen Fremdeinschätzungs-Verfahren zum Einsatz: BESD (Beurteilung von Schmerzen bei Demenz) oder BISAD (Beobachtungsinstrument). Beide sind in deutscher Version validiert.
Der DNQP-Standard fordert ein initiales Assessment bei Aufnahme, danach bei jeder Schmerzangabe oder jeder Schmerzmedikation und mindestens einmal pro Schicht bei bekannten Schmerzpatientinnen. Schmerzverläufe müssen über Zeit nachvollziehbar sein, nicht nur punktuell.
Ja, wenn sie ärztlich verordnet ist, die Gabe-Kriterien eindeutig definiert sind und die Fachkraft die Indikation sicher einschätzen kann. Eine informierte Ermessens-Entscheidung im Rahmen der Verordnung ist keine ärztliche Kompetenz, sondern pflegerische Expertise. Dokumentation ist Pflicht.
Hier gilt das Prinzip der Symptomkontrolle vor Opioid-Zurückhaltung. Atemdepression ist bei titrierter Opioid-Gabe in der Palliativ-Situation selten und nicht die Hauptgefahr. Unterversorgte Schmerzen sind die eigentliche Sorgfaltsverletzung.