jährlich24 Stunden

Praxisanleitung Pflege: 24 Stunden Pflichtfortbildung jährlich

Pflichtfortbildung für Praxisanleiter in der Pflege: 24 Stunden berufspädagogische Weiterbildung pro Jahr laut PflBG und PflAPrV.

Berufsgruppen

Praxisanleiter, Pflegefachkraft

Geltungsbereich

bundesweit

Intervall

jährlich

Umfang

24 Stunden

Praxisanleiter in der generalistischen Pflegeausbildung müssen jährlich mindestens 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung nachweisen. Die Pflicht ergibt sich aus dem Pflegeberufegesetz (PflBG) und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV).

Die Fortbildung muss berufspädagogische Inhalte vermitteln, die über rein fachliche Themen hinausgehen. Ziel ist die kontinuierliche Professionalisierung der praktischen Ausbildung.

Kerninhalte der Fortbildung

  • Berufspädagogische Grundlagen
  • Anleitungsmethoden und Lerntheorien
  • Beurteilungs- und Feedback-Techniken
  • Rechtliche Grundlagen der Ausbildung
  • Dokumentation der Praxisanleitung
  • Konfliktmanagement mit Auszubildenden

Durchführungsbefugnis

Anerkannte Bildungsträger mit berufspädagogischem Schwerpunkt

Folgen bei Nichterfüllung

Praxisanleiter ohne Nachweis der 24 Stunden verlieren ihre Anleitungsbefugnis. Einrichtungen ohne ausreichend qualifizierte Praxisanleiter gefährden den Ausbildungsvertrag.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.

  • BundesgesetzPflBG §4 Abs. 2

    Pflegeberufegesetz §4 Praxisanleitung

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 18.04.2026
  • VerordnungPflAPrV §4

    Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung §4 Praxisanleitung

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 18.04.2026

Häufige Fragen

+Zählen die 24 Stunden pro Kalenderjahr oder pro Ausbildungsjahr?

Die 24 Stunden sind pro Kalenderjahr zu erbringen. Übertrag in das nächste Jahr ist rechtlich nicht vorgesehen.

+Können fachliche Fortbildungen auf die 24 Stunden angerechnet werden?

Nein, die 24 Stunden müssen berufspädagogische Inhalte umfassen. Rein fachliche Fortbildung ist nicht anrechenbar.

+Was gilt für Praxisanleiter in Teilzeit?

Die Pflichtstundenzahl von 24 Stunden bleibt unabhängig vom Beschäftigungsumfang, solange die Person aktiv anleitet.

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Transparenz und rechtliche Hinweise

Art des Dienstes
Übersichtsdienst. Dies ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die verlinkten Originaltexte.
Zuletzt fachlich geprüft am
18.04.2026
Nächste reguläre Prüfung
18.10.2026
Verantwortlich
Dennis Tefett, Gründer Refresher Zentrum. Profil: /ueber-uns/dennis-tefett
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