Berufsgruppen
Praxisanleiter, Pflegefachkraft
Pflichtfortbildung für Praxisanleiter in der Pflege: 24 Stunden berufspädagogische Weiterbildung pro Jahr laut PflBG und PflAPrV.
Berufsgruppen
Praxisanleiter, Pflegefachkraft
Geltungsbereich
bundesweit
Intervall
jährlich
Umfang
24 Stunden
Infografik Praxisanleitung Pflege: 24 Stunden Pflichtfortbildung jährlich
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Praxisanleiter in der generalistischen Pflegeausbildung müssen jährlich mindestens 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung nachweisen. Die Pflicht ergibt sich aus dem Pflegeberufegesetz (PflBG) und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV).
Die Fortbildung muss berufspädagogische Inhalte vermitteln, die über rein fachliche Themen hinausgehen. Ziel ist die kontinuierliche Professionalisierung der praktischen Ausbildung.
Anerkannte Bildungsträger mit berufspädagogischem Schwerpunkt
Praxisanleiter ohne Nachweis der 24 Stunden verlieren ihre Anleitungsbefugnis. Einrichtungen ohne ausreichend qualifizierte Praxisanleiter gefährden den Ausbildungsvertrag.
Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.
Pflegeberufegesetz §4 Praxisanleitung
Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung §4 Praxisanleitung
Die 24 Stunden sind pro Kalenderjahr zu erbringen. Übertrag in das nächste Jahr ist rechtlich nicht vorgesehen.
Nein, die 24 Stunden müssen berufspädagogische Inhalte umfassen. Rein fachliche Fortbildung ist nicht anrechenbar.
Die Pflichtstundenzahl von 24 Stunden bleibt unabhängig vom Beschäftigungsumfang, solange die Person aktiv anleitet.