jährlich8 Stunden

Demenzsensible Kommunikation: Pflichtfortbildung für Pflege und Betreuung

Regelmäßige Fortbildung zur demenzsensiblen Kommunikation und validierenden Betreuung für Pflegefachkräfte und Betreuungskräfte. Rechtsgrundlage SGB XI §43b und Rahmenvereinbarung §53c SGB XI.

Berufsgruppen

Pflegefachkraft, Betreuungskräfte §43b SGB XI, Gerontopsychiatrie, Praxisanleiter

Geltungsbereich

bundesweit

Intervall

jährlich

Umfang

8 Stunden

Die zunehmende Zahl von Menschen mit kognitiven Einschränkungen erfordert eine systematische Qualifizierung von Pflege- und Betreuungskräften in demenzsensibler Kommunikation. Die Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung ergibt sich für Betreuungskräfte aus §43b SGB XI in Verbindung mit der Rahmenvereinbarung nach §53c SGB XI. Für Pflegefachkräfte resultiert sie aus dem Expertenstandard "Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz" (DNQP, konsentiert 2018, Aktualisierungsprozess 2024 bis 2025).

Inhaltlich basiert die Fortbildung auf validierenden und personenzentrierten Ansätzen (nach Naomi Feil, Tom Kitwood), auf der leitlinienorientierten Kommunikationsführung und auf einem reflektierten Umgang mit herausforderndem Verhalten.

Kerninhalte der Fortbildung

  • Grundlagen demenzieller Erkrankungen (Alzheimer, vaskuläre Demenz, Lewy-Body, Mischformen)
  • Validierende Kommunikation nach Naomi Feil
  • Personenzentrierter Ansatz nach Tom Kitwood
  • Herausforderndes Verhalten deeskalieren statt sedieren
  • Biografiearbeit und milieu-therapeutische Elemente
  • Angehörigen-Kommunikation bei Diagnose-Entwicklung

Durchführungsbefugnis

Validations-anerkannte Trainer, Pflegepädagogen mit Demenz-Schwerpunkt, qualifizierte Gerontopsychiatrie-Fachkräfte.

Folgen bei Nichterfüllung

Bei Betreuungskräften nach §43b kann fehlende Fortbildung zur Rücknahme der Anerkennung und zur Streichung aus dem Stellenplan-Abrechnungsrahmen führen. MDK-Bemerkungen sind die Regel.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.

  • BundesgesetzSGB XI §43b

    Sozialgesetzbuch XI §43b Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 21.04.2026
  • BundesgesetzSGB XI §53c

    Sozialgesetzbuch XI §53c Rahmenvereinbarung zu den zusätzlichen Betreuungskräften

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 21.04.2026
  • DNQPDNQP-Expertenstandard Demenz

    Expertenstandard Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz (DNQP)

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 21.04.2026

Häufige Fragen

+Gilt die Fortbildungspflicht auch für ambulante Pflegedienste?

Indirekt ja. §43b betrifft formal stationäre Einrichtungen. Aber der DNQP-Expertenstandard gilt berufsgruppenweit und wird in MDK-Prüfungen für ambulante Dienste ebenso herangezogen.

+Wie viele Stunden pro Jahr sind angemessen?

Die Rahmenvereinbarung §53c empfiehlt für Betreuungskräfte eine jährliche Fortbildung im Umfang von mindestens 16 Stunden mit Schwerpunkt Demenz und Aktivierung. Pflegefachkräfte orientieren sich an 8 Stunden pro Jahr als Mindestumfang.

+Ist herausforderndes Verhalten Teil der Schulung?

Ja. Der DNQP-Expertenstandard stellt die Verhinderung freiheitsentziehender Maßnahmen und den Umgang mit Angst, Aggression und Rückzug explizit in den Mittelpunkt. Deeskalations-Techniken sind Pflichtbestandteil.

Passende Angebote und Vertiefung

Transparenz und rechtliche Hinweise

Art des Dienstes
Übersichtsdienst. Dies ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die verlinkten Originaltexte.
Zuletzt fachlich geprüft am
21.04.2026
Nächste reguläre Prüfung
21.10.2026
Verantwortlich
Dennis Tefett, Gründer Refresher Zentrum. Profil: /ueber-uns/dennis-tefett
Fehler gefunden?
Bitte melden Sie veraltete Angaben, falsche Rechtsgrundlagen oder geänderte Links an info@refresher-zentrum.de. Wir prüfen jede Meldung und korrigieren zeitnah.
Haftungsausschluss
Die Inhalte werden mit größter Sorgfalt erstellt und gepflegt. Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Rechtsansprüche auf Basis der hier dargestellten Informationen sind ausgeschlossen. Für eine rechtsverbindliche Beratung wenden Sie sich an den zuständigen Träger oder einen Fachanwalt.