Berufsgruppen
Pflegefachkraft, Praxisanleiter, Palliative Care, Intensivpflege, Gerontopsychiatrie
Jährliche Fortbildung zum DNQP-Expertenstandard Förderung der Harnkontinenz in der Pflege für Pflegefachkräfte. Rechtsgrundlage SGB XI §113a und aktualisierter DNQP-Standard.
Berufsgruppen
Pflegefachkraft, Praxisanleiter, Palliative Care, Intensivpflege, Gerontopsychiatrie
Geltungsbereich
bundesweit
Intervall
jährlich
Umfang
4 Stunden
Infografik Förderung der Harnkontinenz in der Pflege: Pflichtfortbildung nach DNQP-Expertenstandard
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Der DNQP-Expertenstandard "Förderung der Harnkontinenz in der Pflege" (1. Aktualisierung 2014, 2. Aktualisierung 2024 laufend) definiert den pflegerischen Rahmen zur Kontinenzförderung bei erwachsenen Menschen mit Risiko oder bestehender Harninkontinenz. Über §113a SGB XI ist der Standard für Einrichtungen im Geltungsbereich der Pflegeversicherung faktisch bindend.
Harninkontinenz ist eines der häufigsten und gleichzeitig am stärksten tabuisierten Pflegethemen. Etwa 30 Prozent der älteren Menschen in stationären Einrichtungen und über 50 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner mit Demenz sind betroffen. Die reflexartige Windelversorgung als Erstmaßnahme widerspricht dem Expertenstandard diametral: sie fördert Hautschäden, Harnwegsinfekte, Selbstwertverlust und Immobilität. Der Standard verlangt zuerst eine differenzierte Einschätzung der Kontinenzsituation und dann eine individuelle Interventionsplanung.
Die Fortbildung vermittelt das strukturierte Kontinenz-Assessment, das Miktionsprotokoll über 72 Stunden, Toilettentraining und gezieltes Beckenbodentraining, die evidenzbasierte Hilfsmittel-Auswahl (aufsaugend vs ableitend) sowie die schamsensible Kommunikation mit Betroffenen und Angehörigen.
Pflegefachkräfte mit Zusatzqualifikation Kontinenzberatung, zertifizierte Kontinenz-Beauftragte nach den Kriterien der Deutschen Kontinenz Gesellschaft, Pflegepädagogen mit entsprechendem Schwerpunkt, Urotherapeutinnen und Urotherapeuten.
Die nicht erfolgte Kontinenzförderung und die Primärversorgung mit aufsaugenden Hilfsmitteln ohne vorheriges Assessment werden bei MDK-Prüfungen regelmäßig als Qualitätsmangel gewertet. Bei nachgewiesener Inkontinenz-assoziierter Dermatitis (IAD) oder sekundärem Dekubitus durch unzureichende Hautpflege bestehen zivilrechtliche Haftungsrisiken. In der stationären Pflege ist die Umsetzung des Expertenstandards Prüfkriterium nach §113b SGB XI.
Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.
Sozialgesetzbuch XI §113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege
Expertenstandard Förderung der Harnkontinenz in der Pflege, 1. Aktualisierung (DNQP, 2014, 2. Aktualisierung 2024 laufend)
S2e-Leitlinie Harninkontinenz bei geriatrischen Patienten, Diagnostik und Therapie (DGG, AWMF)
Nein. Der DNQP-Expertenstandard stellt explizit fest, dass aufsaugende Hilfsmittel erst nach einem differenzierten Assessment eingesetzt werden dürfen. Die Erstmaßnahme ist immer eine strukturierte Einschätzung der Kontinenzsituation mit Miktionsprotokoll. Primäre Windelversorgung ohne Assessment fördert Scham, Hautschäden und Inkontinenz-Progression und gilt als Qualitätsmangel.
Die pflegerische Kontinenzförderung deckt Verhaltensinterventionen, Beckenbodentraining, Hilfsmittel und Umgebungsanpassung ab. Eine operative Therapie (zum Beispiel TVT-Band bei Stressinkontinenz) ist ärztliche Entscheidung nach fehlgeschlagener konservativer Therapie und gehört nicht in die pflegerische Primärversorgung. Die Pflege übernimmt jedoch die strukturierte Verlaufsdokumentation, die eine operative Indikationsstellung erst ermöglicht.
Ja, angepasst. Klassisches Toilettentraining mit aktiver Mitarbeit funktioniert nur bei erhaltener Kognition. Bei Demenz wird auf angebotenes Toilettengehen (prompted voiding) oder individuelle Miktionszeiten (habit training) umgestellt. Beide Verfahren sind evidenzbasiert und im DNQP-Standard abgebildet. Voraussetzung ist ein 72-Stunden-Miktionsprotokoll, um das individuelle Miktionsmuster zu ermitteln.
Nach DNQP bei Aufnahme, bei jeder relevanten Zustandsänderung (zum Beispiel nach Sturz, Delir, akutem Harnwegsinfekt, neuer Medikation) und mindestens alle sechs Monate. Bei aktiver Intervention werden Miktionsprotokoll und Toilettentraining engmaschig evaluiert. Eine einmalige Dokumentation zu Beginn genügt nicht.