zweijährlich8 Stunden

Deeskalation und Umgang mit Aggression: Pflichtfortbildung im Gesundheitswesen

Regelmäßige Schulung zur Deeskalation und zum Umgang mit aggressiven Übergriffen für Pflege, Rettungsdienst, Notaufnahme und Psychiatrie. Rechtsgrundlage ArbSchG §4 und DGUV Regel 101-012.

Berufsgruppen

Pflegefachkraft, Rettungsdienst, Notfallsanitäter, Gerontopsychiatrie, Intensivpflege, Alle Gesundheitsberufe

Geltungsbereich

bundesweit

Intervall

zweijährlich

Umfang

8 Stunden

Übergriffe durch Patientinnen, Patienten oder Angehörige sind im Gesundheitswesen keine Einzelfälle. Nach DGUV-Erhebungen erleben rund 60 Prozent der Pflegefachkräfte in deutschen Kliniken mindestens einen verbal-aggressiven Vorfall pro Monat, etwa 12 Prozent erleben jährlich einen körperlichen Übergriff. Der Arbeitgeber ist nach §4 ArbSchG verpflichtet, Gefährdungen zu beurteilen und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Die DGUV Regel 101-012 "Arbeiten in Gesundheitseinrichtungen" konkretisiert diese Pflicht.

Die Fortbildung vermittelt systematische Deeskalations-Techniken (ProDeMa-Modell, SAFE-Ansatz), kollegiale Unterstützung, Selbstschutz und Nachsorge-Protokolle nach traumatischen Vorfällen.

Kerninhalte der Fortbildung

  • Frühwarnzeichen aggressiver Eskalation erkennen
  • Verbale Deeskalations-Techniken (validierend, klärend, abgrenzend)
  • Körper-Sprache und Raum-Positionierung (Dreieck-Regel, Fluchtwegsicherung)
  • Team-Kommunikation und Notfall-Signale
  • Umgang mit körperlichen Übergriffen (Selbstschutz ohne Schadenszufügung)
  • Nachsorge-Protokolle und psychosoziale Unterstützung bei Betroffenen

Durchführungsbefugnis

ProDeMa-zertifizierte Trainer, Sicherheitsbeauftragte mit entsprechender Qualifikation, Psychologen oder Psychiater mit Schwerpunkt Forensik oder Notfallpsychologie.

Folgen bei Nichterfüllung

Fehlende Gefährdungsbeurteilung und Schulung können bei Arbeitsunfällen als Organisationsverschulden gewertet werden, mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen für Leitungskräfte.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.

  • BundesgesetzArbSchG §4

    Arbeitsschutzgesetz §4 Allgemeine Grundsätze

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 21.04.2026
  • VerordnungDGUV Regel 101-012

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Regel 101-012 Arbeiten in Gesundheitseinrichtungen

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 21.04.2026
  • StandardProDeMa-Konzept

    Professionelles Deeskalations-Management (ProDeMa, anerkanntes Konzept mehrerer Berufsgenossenschaften)

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 21.04.2026

Häufige Fragen

+Welche Bereiche haben die höchste Eskalations-Häufigkeit?

Notaufnahmen, Psychiatrien, Gerontopsychiatrien, Rettungsdienst und Intensivstationen. Aber auch somatische Normalstationen, vor allem bei Aufnahmen in der Nacht, zeigen erhöhte Vorfalls-Raten.

+Wie schnell nach einem Vorfall ist die Nachsorge anzubieten?

Erste kollegiale Entlastung im Sinne eines strukturierten Debriefings innerhalb von 24 Stunden, formale psychosoziale Unterstützung (Betriebsarzt, externe Traumatologen) innerhalb einer Woche. Verzögerung erhöht das PTBS-Risiko deutlich.

+Ist Selbstverteidigungs-Training Teil der Pflicht-Schulung?

Nicht zwingend, aber empfohlen als Ergänzung. Die Pflicht bezieht sich primär auf Prävention und Deeskalation. Körperlicher Eigenschutz wird in Bereichen mit hohem Risiko (Forensik, geschlossene Psychiatrie) separat trainiert.

Passende Angebote und Vertiefung

Transparenz und rechtliche Hinweise

Art des Dienstes
Übersichtsdienst. Dies ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die verlinkten Originaltexte.
Zuletzt fachlich geprüft am
21.04.2026
Nächste reguläre Prüfung
21.10.2026
Verantwortlich
Dennis Tefett, Gründer Refresher Zentrum. Profil: /ueber-uns/dennis-tefett
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