Berufsgruppen
MTR, MTL, MTF, MTV
Pflichtanteil der Praxisanleitung für Medizinische Technologen: mindestens 15 Prozent der praktischen Ausbildungszeit nach MT-Berufe-Gesetz und MTAPrV.
Berufsgruppen
MTR, MTL, MTF, MTV
Geltungsbereich
bundesweit
Intervall
vor Tätigkeitsaufnahme
Umfang
15 Prozent der Ausbildungszeit
Infografik Praxisanleitung MTR, MTL, MTF, MTV: 15 Prozent der praktischen Ausbildungszeit
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Für Medizinische Technologen (MTR, MTL, MTF, MTV) gilt seit Inkrafttreten des MT-Berufe-Gesetzes am 01.01.2023 eine klare Regelung: Mindestens 15 Prozent der praktischen Ausbildungszeit müssen als strukturierte Praxisanleitung erfolgen. Dies ist deutlich mehr als die 10 Prozent in der generalistischen Pflegeausbildung.
Die Pflicht gilt bundesweit und betrifft alle vier medizinisch-technologischen Berufsbilder. Sie muss von qualifizierten Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern durchgeführt werden, die selbst eine entsprechende berufspädagogische Weiterbildung nachweisen müssen.
Medizinische Technologen mit berufspädagogischer Weiterbildung nach Landesrecht (mindestens 300 Stunden)
Einrichtungen ohne nachweisliche 15-Prozent-Praxisanleitung verlieren den Status als anerkannte Ausbildungsstätte. Die Staatsprüfung kann nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.
Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie §18
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der medizinischen Technologie
Das MT-Berufe-Gesetz sieht aufgrund der hohen technischen Komplexität und der Arbeit mit Patientendirektkontakt (z.B. Strahlenanwendung) einen höheren Anleitungsanteil vor.
Nein. Für Ausbildungen, die vor dem 01.01.2023 begonnen wurden, galt das MTA-Gesetz. Seit 2023 gilt das MTBG für alle neu beginnenden Ausbildungen.
Nein. Die Anleitung kann auf mehrere qualifizierte Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter verteilt werden, solange die Dokumentation lückenlos ist.