vor Tätigkeitsaufnahme15 Prozent der Ausbildungszeit

Praxisanleitung MTR, MTL, MTF, MTV: 15 Prozent der praktischen Ausbildungszeit

Pflichtanteil der Praxisanleitung für Medizinische Technologen: mindestens 15 Prozent der praktischen Ausbildungszeit nach MT-Berufe-Gesetz und MTAPrV.

Berufsgruppen

MTR, MTL, MTF, MTV

Geltungsbereich

bundesweit

Intervall

vor Tätigkeitsaufnahme

Umfang

15 Prozent der Ausbildungszeit

Für Medizinische Technologen (MTR, MTL, MTF, MTV) gilt seit Inkrafttreten des MT-Berufe-Gesetzes am 01.01.2023 eine klare Regelung: Mindestens 15 Prozent der praktischen Ausbildungszeit müssen als strukturierte Praxisanleitung erfolgen. Dies ist deutlich mehr als die 10 Prozent in der generalistischen Pflegeausbildung.

Die Pflicht gilt bundesweit und betrifft alle vier medizinisch-technologischen Berufsbilder. Sie muss von qualifizierten Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern durchgeführt werden, die selbst eine entsprechende berufspädagogische Weiterbildung nachweisen müssen.

Kerninhalte der Fortbildung

  • Strukturierte Einführung in Fachgebiete
  • Beobachten und Anleitung am Gerät
  • Beurteilung der praktischen Leistung
  • Dokumentation der Anleitungsphasen
  • Abnahme der praktischen Prüfung
  • Koordination mit der Schulleitung

Durchführungsbefugnis

Medizinische Technologen mit berufspädagogischer Weiterbildung nach Landesrecht (mindestens 300 Stunden)

Folgen bei Nichterfüllung

Einrichtungen ohne nachweisliche 15-Prozent-Praxisanleitung verlieren den Status als anerkannte Ausbildungsstätte. Die Staatsprüfung kann nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.

  • BundesgesetzMTBG §18

    Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie §18

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 18.04.2026
  • VerordnungMTAPrV

    Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der medizinischen Technologie

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 18.04.2026

Häufige Fragen

+Warum 15 Prozent und nicht 10 Prozent wie in der Pflege?

Das MT-Berufe-Gesetz sieht aufgrund der hohen technischen Komplexität und der Arbeit mit Patientendirektkontakt (z.B. Strahlenanwendung) einen höheren Anleitungsanteil vor.

+Gilt die Regelung auch rückwirkend für laufende Ausbildungen?

Nein. Für Ausbildungen, die vor dem 01.01.2023 begonnen wurden, galt das MTA-Gesetz. Seit 2023 gilt das MTBG für alle neu beginnenden Ausbildungen.

+Müssen alle 15 Prozent durch eine Person erfolgen?

Nein. Die Anleitung kann auf mehrere qualifizierte Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter verteilt werden, solange die Dokumentation lückenlos ist.

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Transparenz und rechtliche Hinweise

Art des Dienstes
Übersichtsdienst. Dies ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die verlinkten Originaltexte.
Zuletzt fachlich geprüft am
18.04.2026
Nächste reguläre Prüfung
18.10.2026
Verantwortlich
Dennis Tefett, Gründer Refresher Zentrum. Profil: /ueber-uns/dennis-tefett
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