jährlich8 Stunden

Förderung der physiologischen Geburt: Pflichtfortbildung für Hebammen

Jährliche Fortbildung für Hebammen zur Förderung der physiologischen Geburt. Rechtsgrundlage HebG 2020, S3-Leitlinie AWMF 015-083, WHO-Empfehlungen 2018 und DHV-Handlungsempfehlungen.

Berufsgruppen

Hebammen

Geltungsbereich

bundesweit

Intervall

jährlich

Umfang

8 Stunden

Die Förderung der physiologischen Geburt ist zentrales berufliches Selbstverständnis der Hebammenkunde und seit der Akademisierung durch das Hebammenreformgesetz 2020 prüfungsrelevanter Ausbildungsinhalt. Für praktizierende Hebammen ist die kontinuierliche Fortbildung durch die Hebammen-Berufsordnungen der Länder verpflichtend, der Deutsche Hebammenverband empfiehlt mindestens 60 Fortbildungsstunden in drei Jahren.

Inhaltlich stützt sich die Fortbildung auf drei tragende Säulen: die S3-Leitlinie "Die vaginale Geburt am Termin" (AWMF 015-083), die WHO-Empfehlung "Intrapartum Care for a Positive Childbirth Experience" (2018) und die DHV-Handlungsempfehlungen zur Geburtsbegleitung. Alle drei Dokumente teilen dieselbe Grundhaltung: Die physiologische Geburt ist kein passives Geschehen, sondern ein aktiv zu fördernder Prozess, der durch Eins-zu-Eins-Betreuung, Bewegungsfreiheit, nicht-medikamentöse Schmerzmodulation und ungestörte Hormondynamik gestützt wird.

Die Fortbildung vermittelt Physiologie der Geburtsphasen, Bewegungsförderung und Gebärpositionen, nicht-medikamentöses Schmerzmanagement durch Atmung, Massage, Aromatherapie, Wasser und Akupunktur, Bonding-Förderung durch frühen Hautkontakt, das erste Stillen im Kreißsaal sowie die fachlich klare Abgrenzung zwischen physiologischem und pathologischem Verlauf mit rechtzeitiger Hinzuziehung der geburtshilflichen Medizin.

Kerninhalte der Fortbildung

  • Physiologie der Geburtsphasen und hormonelle Dynamik von Oxytocin, Endorphinen und Adrenalin
  • Bewegungsfreiheit und Gebärpositionen nach S3-Leitlinie und WHO-Empfehlung
  • Eins-zu-Eins-Betreuung als evidenzbasierter Schutzfaktor für den physiologischen Verlauf
  • Nicht-medikamentöse Schmerzmodulation durch Atmung, Massage, Wasser, Aromatherapie und Akupunktur
  • Bonding, früher Hautkontakt und erstes Stillen im Kreißsaal
  • Abgrenzung physiologischer und pathologischer Geburtsverlauf mit klaren Interventionsindikationen
  • Dokumentation nach DHV-Standards und haftungsrechtliche Aspekte der Hebammentätigkeit

Durchführungsbefugnis

Akademisch qualifizierte Hebammen (B.Sc. oder M.Sc. Hebammenwissenschaft), Fachhebammen mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung, von den Hebammenverbänden zertifizierte Dozenten, Geburtshilfe-Fachärzte mit hebammenkundlicher Zusatzqualifikation.

Folgen bei Nichterfüllung

Nicht nachgewiesene Fortbildung nach Landes-HebBO kann das Ruhen der Berufserlaubnis zur Folge haben. Bei freiberuflichen Hebammen ist die Dokumentation der Fortbildungsstunden Voraussetzung für den Versicherungsschutz im Haftpflichtverbund. Abweichungen von der S3-Leitlinie ohne dokumentierte Begründung sind im Schadensfall haftungsrechtlich angreifbar, insbesondere bei geburtshilflichen Komplikationen mit neonatalen oder maternalen Folgen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.

  • BundesgesetzHebG 2020

    Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz, HebG) vom 22.11.2019, in Kraft seit 01.01.2020

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 22.04.2026
  • AWMFS3 Vaginale Geburt

    S3-Leitlinie Die vaginale Geburt am Termin (DGGG, DGHWi, DHV, AWMF 015-083)

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 22.04.2026
  • LeitlinieWHO Intrapartum Care 2018

    WHO Recommendations: Intrapartum Care for a Positive Childbirth Experience (World Health Organization, 2018)

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 22.04.2026
  • StandardDHV-Empfehlungen

    Handlungsempfehlungen zur Geburtsbegleitung (Deutscher Hebammenverband e.V.)

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 22.04.2026

Häufige Fragen

+Was bedeutet Förderung der physiologischen Geburt konkret im Kreißsaal-Alltag?

Konkret heißt das: Die gebärende Frau darf sich frei bewegen und die Gebärposition selbst wählen, medizinische Interventionen wie CTG-Dauerüberwachung, Wehenbeschleunigung mit Oxytocin oder Dammschnitt werden nur bei klarer Indikation eingesetzt, und die Hebamme ist im Idealfall eins zu eins kontinuierlich anwesend. Die S3-Leitlinie stuft kontinuierliche Eins-zu-Eins-Betreuung als evidenzbasierten Schutzfaktor ein, der die Rate an Kaiserschnitten und vaginal-operativen Entbindungen signifikant senkt. Räumlich bedeutet das: Bewegungsmöglichkeiten, Wanne, Pezziball und Ruhe statt hektische Überwachungsroutine.

+Welche nicht-medikamentösen Schmerzmodulationen sind evidenzbasiert empfohlen?

Die S3-Leitlinie und die WHO-Empfehlung 2018 stufen folgende Verfahren als wirksam ein: Wasser durch Wannenbad in der Eröffnungsphase mit signifikanter Schmerzreduktion, rhythmische Massage und Gegendruck am Kreuzbein, tiefe kontrollierte Atmung, Bewegung und aufrechte Gebärpositionen, Akupunktur und Akupressur an definierten Punkten. Eingeschränkt empfohlen sind Aromatherapie und Musik mit geringer Evidenz, aber niedrigen Risiken. Alle Verfahren sind wirkungsvoller in Kombination als einzeln und entfalten ihre volle Wirkung nur bei gleichzeitig geschaffener ruhiger Atmosphäre.

+Wann ist die Grenze zwischen physiologischem Verlauf und Interventionsindikation überschritten?

Die S3-Leitlinie definiert klare Kriterien: pathologisches CTG nach FIGO, verzögerter Geburtsfortschritt in der Eröffnungsphase über 24 Stunden bei Erstgebärenden oder in der Austreibungsphase über zwei Stunden aktiv pressend, maternale oder fetale Gefährdungszeichen wie Blutung, Infektion, mekoniumhaltiges Fruchtwasser oder anhaltende Bradykardie unter 100 Schlägen pro Minute. Die Hebamme hat die fachliche Autonomie und zugleich die Pflicht, die geburtshilfliche Medizin rechtzeitig hinzuzuziehen. Dokumentation der Entscheidung und der Zeitachse ist haftungsrechtlich entscheidend.

+Wie verhält sich diese Fortbildung zu den 60 DHV-Stunden in drei Jahren?

Die Hebammen-Berufsordnungen der Länder verlangen eine kontinuierliche Fortbildung, die konkrete Stundenzahl ist bundeslandabhängig. Der Deutsche Hebammenverband empfiehlt mindestens 60 Fortbildungsstunden in drei Jahren, also im Schnitt 20 Stunden pro Jahr. Der hier dokumentierte Umfang von acht Stunden pro Jahr zum Themenbereich physiologische Geburt entspricht einem empfohlenen fachlichen Schwerpunkt und wird auf die Gesamtfortbildungszeit angerechnet. Der Nachweis erfolgt über Zertifikate, die dem Beschäftigungsträger oder der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden können.

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Art des Dienstes
Übersichtsdienst. Dies ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die verlinkten Originaltexte.
Zuletzt fachlich geprüft am
22.04.2026
Nächste reguläre Prüfung
22.10.2026
Verantwortlich
Dennis Tefett, Gründer Refresher Zentrum. Profil: /ueber-uns/dennis-tefett
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