Berufsgruppen
Alle Gesundheitsberufe
Jährliche Pflichtfortbildung zu Hygienegrundlagen und Infektionsschutz für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen. Rechtsgrundlage IfSG §36 und KRINKO-Empfehlungen.
Berufsgruppen
Alle Gesundheitsberufe
Geltungsbereich
bundesweit
Intervall
jährlich
Umfang
3 Stunden
Infografik Hygiene und Infektionsschutz: Pflichtfortbildung im Gesundheitswesen
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Die jährliche Belehrung zu Hygiene und Infektionsschutz ist eine zentrale Pflicht für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen, die mit Patientinnen und Patienten in Kontakt kommen. Die Pflicht ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert Koch-Institut.
Die Fortbildung stellt sicher, dass Personal aktuelles Wissen über Übertragungswege, Schutzmaßnahmen und Ausbruchsmanagement hat. Die Durchführung erfolgt in der Regel durch die Hygienefachkraft oder durch externe anerkannte Fortbildungsanbieter.
Hygienefachkraft, Krankenhaushygieniker, anerkannte Fortbildungsanbieter
Nicht erfüllte Hygienebelehrung kann bei MD-Prüfungen oder Gesundheitsamt-Begehungen zu Beanstandungen und Bußgeldern führen. In Einrichtungen mit Versorgungsvertrag kann dies die Zulassung gefährden.
Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.
Infektionsschutzgesetz §36 Einhaltung der Infektionshygiene
Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut
Alle Beschäftigten in Einrichtungen nach §23 IfSG (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Arztpraxen) mit Patientenkontakt.
Eine Online-Fortbildung mit Lernerfolgskontrolle (Abschlusstest) ist zulässig, solange ein Nachweis ausgestellt wird. MD-Prüfer akzeptieren anerkannte E-Learning-Zertifikate.
Die Einrichtungsleitung haftet. Bei MD-Prüfung wird dies als Defizit gewertet, bei Ausbrüchen kann es zivil- und strafrechtliche Folgen haben.