Berufsgruppen
Alle Gesundheitsberufe
Jährliche Brandschutzunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 und ArbSchG für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen. Theorie plus praktische Handhabung von Feuerlöschern.
Berufsgruppen
Alle Gesundheitsberufe
Geltungsbereich
bundesweit
Intervall
jährlich
Umfang
1 Stunden
Infografik Brandschutzunterweisung: Jährliche Pflicht für alle Beschäftigten
Platzhalter · Asset noch nicht generiert
Die jährliche Brandschutzunterweisung ist für alle Beschäftigten in Einrichtungen des Gesundheitswesens verpflichtend. Grundlage ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz. Die Unterweisung umfasst theoretische Grundlagen sowie idealerweise eine praktische Komponente zum Umgang mit Feuerlöschern.
Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste haben zusätzlich durch ihre Bauordnung und durch Brandschutzkonzepte weitere Auflagen. Räumungsübungen sind in vielen Bundesländern Bestandteil des Pflichtprogramms.
Brandschutzbeauftragter, Sicherheitsfachkraft, externe Brandschutzfirma mit Sachkunde
Fehlende Brandschutzunterweisung ist ein Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz und kann bei Unfällen zu persönlicher Haftung der Einrichtungsleitung führen. Die Berufsgenossenschaft kann den Versicherungsschutz einschränken.
Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.
Arbeitsschutzgesetz §12 Unterweisung
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention §4
Technische Regeln für Arbeitsstätten Maßnahmen gegen Brände
Das ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber ausdrücklich empfohlen. Die DGUV empfiehlt praktische Übungen alle drei bis fünf Jahre.
Nein. Die Erstunterweisung bei Einstellung ersetzt nicht die jährliche Wiederholung. Beide sind separat zu dokumentieren.
Mit Unterschrift jedes Beschäftigten auf einem Teilnahmeblatt, das Datum, Inhalte und den Unterweisenden nennt. Aufbewahrung mindestens zwei Jahre, bei Krankenhäusern oft länger.