jährlich1 Stunden

Brandschutzunterweisung: Jährliche Pflicht für alle Beschäftigten

Jährliche Brandschutzunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 und ArbSchG für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen. Theorie plus praktische Handhabung von Feuerlöschern.

Berufsgruppen

Alle Gesundheitsberufe

Geltungsbereich

bundesweit

Intervall

jährlich

Umfang

1 Stunden

Die jährliche Brandschutzunterweisung ist für alle Beschäftigten in Einrichtungen des Gesundheitswesens verpflichtend. Grundlage ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz. Die Unterweisung umfasst theoretische Grundlagen sowie idealerweise eine praktische Komponente zum Umgang mit Feuerlöschern.

Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste haben zusätzlich durch ihre Bauordnung und durch Brandschutzkonzepte weitere Auflagen. Räumungsübungen sind in vielen Bundesländern Bestandteil des Pflichtprogramms.

Kerninhalte der Fortbildung

  • Brandursachen und Entstehung im Krankenhaus
  • Verhalten im Brandfall und Alarmierung
  • Fluchtwege und Sammelplätze
  • Umgang mit Feuerlöschern (idealerweise praktisch)
  • Besonderheiten bei immobilen Patienten
  • Räumungskonzept der Einrichtung

Durchführungsbefugnis

Brandschutzbeauftragter, Sicherheitsfachkraft, externe Brandschutzfirma mit Sachkunde

Folgen bei Nichterfüllung

Fehlende Brandschutzunterweisung ist ein Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz und kann bei Unfällen zu persönlicher Haftung der Einrichtungsleitung führen. Die Berufsgenossenschaft kann den Versicherungsschutz einschränken.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.

  • BundesgesetzArbSchG §12

    Arbeitsschutzgesetz §12 Unterweisung

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 18.04.2026
  • VerordnungDGUV Vorschrift 1

    DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention §4

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 18.04.2026
  • VerordnungASR A2.2

    Technische Regeln für Arbeitsstätten Maßnahmen gegen Brände

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 18.04.2026

Häufige Fragen

+Muss die Brandschutzunterweisung praktisch mit Feuerlöscher erfolgen?

Das ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber ausdrücklich empfohlen. Die DGUV empfiehlt praktische Übungen alle drei bis fünf Jahre.

+Gilt eine betriebliche Brandschutz-Erstunterweisung auch als jährliche Auffrischung?

Nein. Die Erstunterweisung bei Einstellung ersetzt nicht die jährliche Wiederholung. Beide sind separat zu dokumentieren.

+Wie wird die Unterweisung dokumentiert?

Mit Unterschrift jedes Beschäftigten auf einem Teilnahmeblatt, das Datum, Inhalte und den Unterweisenden nennt. Aufbewahrung mindestens zwei Jahre, bei Krankenhäusern oft länger.

Transparenz und rechtliche Hinweise

Art des Dienstes
Übersichtsdienst. Dies ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die verlinkten Originaltexte.
Zuletzt fachlich geprüft am
18.04.2026
Nächste reguläre Prüfung
18.10.2026
Verantwortlich
Dennis Tefett, Gründer Refresher Zentrum. Profil: /ueber-uns/dennis-tefett
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