Pflichtfortbildungen 2026: Die komplette Übersicht
Welche Fortbildungen sind 2026 gesetzlich vorgeschrieben? Die vollständige Übersicht für Praxisanleitende, Betreuungskräfte, Notfallsanitäter, MTR und weitere Berufsgruppen im Gesundheitswesen.
Pflichtfortbildungen im Gesundheitswesen
Diese Tabelle zeigt alle gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungspflichten für Fachkräfte im Gesundheitswesen.
Praxisanleitende Pflege
Praxisanleitende ATA
Praxisanleitende OTA
Betreuungskräfte
Notfallsanitäter
MTR (Strahlenschutz)
MT-Praxisanleitung (MTL, MTR, MTF, MTV)
Pflegefachkräfte
Hygiene (alle)
Was müssen Sie wissen?
Für jede Berufsgruppe erläutern wir die gesetzlichen Grundlagen, Inhalte und Konsequenzen bei Nichterfüllung.
Praxisanleitende Pflege
§ 4 Abs. 3 Satz 1 PflAPrV
Praxisanleitende in der Pflege weisen jährlich mindestens 24 Stunden kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung gegenüber der zuständigen Behörde nach (§ 4 Abs. 3 Satz 1 PflAPrV). Diese Regelung stellt sicher, dass Anleitende stets auf dem aktuellen Stand der pflegerischen und pädagogischen Entwicklungen bleiben.
Fortbildungsinhalte
- Aktuelle pflegewissenschaftliche Erkenntnisse
- Pädagogisch-didaktische Methoden der Praxisanleitung
- Rechtliche Neuerungen im Pflegeberufegesetz
- Kommunikation und Gesprächsführung mit Auszubildenden
- Beurteilung und Bewertung von Praxisleistungen
- Qualitätsmanagement in der praktischen Ausbildung
Bei Nichterfüllung
- Voraussetzung für die Praxisanleitung nicht mehr erfüllt, bis die Fortbildung nachgeholt ist
- Bei Rechtsverstößen kann die Landesbehörde der Einrichtung die Ausbildung untersagen (§ 7 Abs. 5 PflBG)
- Beanstandungen bei Prüfungen des Medizinischen Dienstes
ATA/OTA Praxisanleitende
§9 ATA-OTA-APrV
Für Praxisanleitende in der Anästhesietechnischen und Operationstechnischen Assistenz gelten 24 Stunden jährlich, die Länder können den Zeitraum auf bis zu drei Jahre strecken (§ 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 ATA-OTA-APrV). In Nordrhein-Westfalen sind es 72 Stunden in drei Kalenderjahren.
Fortbildungsinhalte
- Fachspezifische Neuerungen in der ATA/OTA-Ausbildung
- OP-spezifische Anleitungsmethoden
- Hygiene- und Sicherheitsstandards im OP
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit im OP-Team
- Prüfungsvorbereitung und Kompetenzbeurteilung
- Rechtliche Rahmenbedingungen der ATA-OTA-APrV
Bei Nichterfüllung
- Nicht mehr zur Praxisanleitung geeignet, bis die Fortbildung nachgeholt ist (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ATA-OTA-APrV)
- Die Einrichtung muss den Anleitungsanteil mit anderen geeigneten Praxisanleitenden sicherstellen (§ 16 ATA-OTA-G)
- Bei Rechtsverstößen kann die zuständige Behörde der Einrichtung die praktische Ausbildung untersagen (§ 14 Abs. 5 ATA-OTA-G)
- Haftungsrisiken bei unzureichender Anleitung
Betreuungskräfte nach §43b/§53b
§43b SGB XI, §53b SGB XI
Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen müssen jährlich mindestens 16 Unterrichtsstunden Fortbildung absolvieren. Die Richtlinien nach §53b SGB XI definieren die inhaltlichen Anforderungen und stellen die Qualität der Betreuungsangebote sicher.
Fortbildungsinhalte
- Beschäftigungsangebote für Menschen mit Demenz
- Kommunikation mit kognitiv eingeschränkten Personen
- Biografiearbeit und Validation
- Bewegungsförderung und Sturzprävention
- Rechtliche Grundlagen der Betreuungsarbeit
- Psychosoziale Interventionen und Alltagsgestaltung
Bei Nichterfüllung
- Beanstandungen bei der Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes
- Kürzung der Pflegevergütung nach § 115 Abs. 3 SGB XI möglich
Notfallsanitäter
Landesrettungsdienstgesetze
Die Fortbildungspflicht regeln die Rettungsdienstgesetze der Länder, Umfang und Nachweis unterscheiden sich.
Fortbildungsinhalte
- Aktuelle Reanimationsleitlinien (ERC/AHA)
- Notfallmedizinische Algorithmen und SOPs
- Medikamentenmanagement und Pharmakologie
- Traumaversorgung nach aktuellen Standards
- Einsatztaktik und Crew Resource Management
- Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)
Bei Nichterfüllung
- Folgen regelt das Landesrecht
- Persönliche Haftungsrisiken bei Einsätzen
- Arbeitsrechtliche Konsequenzen durch den Arbeitgeber
MTR Strahlenschutz
§48 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Für MTR gilt die Fachkunde im Strahlenschutz mit der Berufserlaubnis als nachgewiesen (§ 47 Abs. 6 StrlSchV). Sie muss mindestens alle fünf Jahre durch einen anerkannten Kurs oder eine andere anerkannte Fortbildung aktualisiert werden (§ 48 Abs. 1 StrlSchV). Einen Stundenumfang nennt die Verordnung nicht, er ergibt sich aus der Anerkennung des Kurses durch die zuständige Stelle.
Fortbildungsinhalte
- Aktuelle Strahlenschutzgesetzgebung und -verordnungen
- Dosimetrie und Dosisoptimierung in der Praxis
- Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik
- Neue bildgebende Verfahren und deren Strahlenexposition
- Strahlenschutz bei besonderen Patientengruppen
- Dokumentation und Meldepflichten
Bei Nichterfüllung
- Der Nachweis ist der zuständigen Stelle auf Anforderung vorzulegen (§ 48 Abs. 1 Satz 2 StrlSchV)
- Fehlt er, kann die zuständige Stelle die Fachkunde widerrufen oder mit Auflagen versehen (§ 50 Abs. 1 StrlSchV)
- Aufgaben mit eigener Fachkundepflicht, etwa als Strahlenschutzbeauftragte (§ 70 Abs. 3 StrlSchG), sind dann ausgeschlossen. Die Berufserlaubnis und die technische Durchführung nach § 145 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StrlSchV hängen nach dem Wortlaut nicht daran.
MT-Praxisanleitung (MTL, MTR, MTF, MTV)
MTAPrV §8, DVO MT-GBerG-NRW (NRW)
Medizinische Technologen für Laboratoriumsanalytik (MTL), Radiologie (MTR), Funktionsdiagnostik (MTF) und Veterinärmedizin (MTV) benötigen qualifizierte Praxisanleitung. § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 MTAPrV verlangt seit 2023 jährlich mindestens 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleitende, die Länder können den Zeitraum auf bis zu drei Jahre strecken. In Nordrhein-Westfalen gilt die Sonderregelung von 72 Stunden in 3 Jahren gemäß der DVO MT-GBerG-NRW.
Fortbildungsinhalte
- Kompetenzorientierte Anleitung an Großgeräten
- Rechtliche Rahmenbedingungen (MTBG, MTAPrV)
- Beurteilung und Leistungsbewertung im MT-Bereich
- Qualitätssicherung in der Ausbildung
Bei Nichterfüllung
- Voraussetzung für die Praxisanleitung nicht mehr erfüllt, bis die Fortbildung nachgeholt ist
- Bei Rechtsverstößen kann die zuständige Behörde die praktische Ausbildung untersagen (§ 19 Abs. 4 MTBG)
Pflegefachkräfte allgemein
Arbeitsvertragliche Pflichten, QM-Anforderungen
Eine bundesrechtliche Fortbildungspflicht mit festem Umfang gibt es für Pflegefachpersonen nicht. Sie ergibt sich vor allem aus Arbeitsvertrag und den QM-Vorgaben der Einrichtung. Pflegeeinrichtungen müssen nach dem allgemein anerkannten Stand pflegen (§ 11 Abs. 1 SGB XI), Krankenhäuser ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement betreiben (§ 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V). In Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Berufsordnung der Pflegekammer zur kontinuierlichen Fortbildung (§ 5), eine Fortbildungsordnung mit Umfang gibt es dort noch nicht.
Fortbildungsinhalte
- Aktuelle pflegerische Leitlinien und Expertenstandards
- Medikamentensicherheit und Arzneimittelmanagement
- Wundmanagement und chronische Wundversorgung
- Schmerzmanagement und palliative Versorgung
- Sturzprävention und Mobilität
- Dokumentation und Pflegeprozesssteuerung
Bei Nichterfüllung
- Qualitätsmangel in der Versorgung
- Haftungsrisiken bei fehlender Fachkenntnis
- Beanstandungen bei internen und externen Audits
Was passiert bei Verstoß?
Die Nichteinhaltung gesetzlich vorgeschriebener Pflichtfortbildungen kann für Einrichtungen im Gesundheitswesen schwerwiegende Folgen haben.
Beanstandungen bei der Prüfung
Fehlende Nachweise können in Qualitätsprüfungen als Mangel festgestellt werden und in den Prüfbericht eingehen.
Haftungsrisiken
Bei Schadensfällen kann die fehlende Fortbildung als Organisationsverschulden gewertet werden. Das kann auch Einrichtungsleitungen persönlich treffen.
Versorgungsvertrag
Werden festgestellte Mängel nicht fristgerecht beseitigt, können die Landesverbände der Pflegekassen den Versorgungsvertrag kündigen (§ 115 Abs. 2 SGB XI).
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