jährlich4 Stunden

Dekubitusprophylaxe nach DNQP-Expertenstandard: Pflichtfortbildung Pflege

Jährliche Fortbildung zum DNQP-Expertenstandard Dekubitusprophylaxe für Pflegefachkräfte. Rechtsgrundlage SGB XI §113a und zivilrechtliche Haftungsprävention.

Berufsgruppen

Pflegefachkraft, Praxisanleiter, Intensivpflege, Palliative Care

Geltungsbereich

bundesweit

Intervall

jährlich

Umfang

4 Stunden

Der DNQP-Expertenstandard "Dekubitusprophylaxe in der Pflege" (2. Aktualisierung 2017) setzt den pflegewissenschaftlichen Mindeststandard für die Erkennung, Bewertung und Vorbeugung von Druckgeschwüren. Über §113a SGB XI bindet er alle Einrichtungen im Geltungsbereich der Pflegeversicherung. Dekubitusschäden sind haftungsrechtlich hochbrisant: Sie gelten im Regressfall als Beweis für Organisationsverschulden, wenn die Einrichtung die Standard-Kriterien nicht dokumentiert umgesetzt hat.

Die Fortbildung vermittelt die Stadieneinteilung nach EPUAP/NPUAP-Klassifikation (Kategorie 1 bis 4 plus uneinstufbare und vermutete tiefe Gewebeschädigung), Druckentlastung, Hautpflege, Ernährungs-Assessment und die Dokumentation nach dem Standard.

Kerninhalte der Fortbildung

  • Dekubitus-Klassifikation nach EPUAP/NPUAP (Kategorie 1 bis 4 plus Sonderformen)
  • Risiko-Assessment mittels klinischer Einschätzung
  • Druckentlastung und situativ gesteuerter Lagerungswechsel
  • Hautpflege und Feuchtigkeitsmanagement
  • Ernährungs-Screening und Protein-Zufuhr
  • Dokumentation und Foto-Dokumentation bei vorhandenen Dekubitus

Durchführungsbefugnis

Pflegefachkräfte mit Fachweiterbildung Wundmanagement oder Intensivpflege, zertifizierte Wundexperten (ICW), Pflegepädagogen mit Schwerpunkt Dekubitus.

Folgen bei Nichterfüllung

Dekubitus gilt zivilrechtlich als haftungsrelevanter Pflegefehler, wenn der Expertenstandard nicht dokumentiert umgesetzt wurde. Schadensersatzsummen liegen regelmäßig im fünf- bis sechsstelligen Bereich pro Fall.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.

  • BundesgesetzSGB XI §113a

    Sozialgesetzbuch XI §113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 21.04.2026
  • DNQPDNQP Dekubitus 2017

    Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege, 2. Aktualisierung (DNQP, 2017)

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 21.04.2026
  • LeitlinieEPUAP-NPUAP Guideline

    International Prevention and Treatment of Pressure Ulcers/Injuries Clinical Practice Guideline (EPUAP, NPUAP, PPPIA)

    Originaltext öffnenzuletzt geprüft am 21.04.2026

Häufige Fragen

+Ist der starre 2-Stunden-Lagerungswechsel noch gültig?

Nein. Die aktualisierte Evidenz stellt individualisierte Intervalle in den Mittelpunkt, abhängig von Haut-Toleranz, Lagerungsfläche, Mobilität und Ernährung. Ein pauschales 2-Stunden-Raster kann sogar schädlich sein (unterbrochener Schlaf, erhöhte Agitation).

+Wie dokumentiere ich einen bestehenden Dekubitus korrekt?

Foto-Dokumentation mit Größenskala und Datum, Klassifikation nach EPUAP/NPUAP, Wundumfeld, Exsudat-Menge, Schmerz-Assessment, Therapie-Verlauf. Beim MDK-Check wird die Vollständigkeit dieser Dokumentation bewertet.

+Gilt der Standard auch für Pflege-Hilfskräfte?

Die Handlungsverantwortung liegt bei der Pflegefachkraft. Hilfskräfte wirken mit und müssen die Grundprinzipien kennen, aber die Assessment- und Dokumentations-Pflicht liegt bei der examinierten Fachkraft.

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Transparenz und rechtliche Hinweise

Art des Dienstes
Übersichtsdienst. Dies ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die verlinkten Originaltexte.
Zuletzt fachlich geprüft am
21.04.2026
Nächste reguläre Prüfung
21.10.2026
Verantwortlich
Dennis Tefett, Gründer Refresher Zentrum. Profil: /ueber-uns/dennis-tefett
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