Berufsgruppen
Pflegefachkraft, Praxisanleiter, Intensivpflege, Palliative Care
Jährliche Fortbildung zum DNQP-Expertenstandard Dekubitusprophylaxe für Pflegefachkräfte. Rechtsgrundlage SGB XI §113a und zivilrechtliche Haftungsprävention.
Berufsgruppen
Pflegefachkraft, Praxisanleiter, Intensivpflege, Palliative Care
Geltungsbereich
bundesweit
Intervall
jährlich
Umfang
4 Stunden
Infografik Dekubitusprophylaxe nach DNQP-Expertenstandard: Pflichtfortbildung Pflege
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Der DNQP-Expertenstandard "Dekubitusprophylaxe in der Pflege" (2. Aktualisierung 2017) setzt den pflegewissenschaftlichen Mindeststandard für die Erkennung, Bewertung und Vorbeugung von Druckgeschwüren. Über §113a SGB XI bindet er alle Einrichtungen im Geltungsbereich der Pflegeversicherung. Dekubitusschäden sind haftungsrechtlich hochbrisant: Sie gelten im Regressfall als Beweis für Organisationsverschulden, wenn die Einrichtung die Standard-Kriterien nicht dokumentiert umgesetzt hat.
Die Fortbildung vermittelt die Stadieneinteilung nach EPUAP/NPUAP-Klassifikation (Kategorie 1 bis 4 plus uneinstufbare und vermutete tiefe Gewebeschädigung), Druckentlastung, Hautpflege, Ernährungs-Assessment und die Dokumentation nach dem Standard.
Pflegefachkräfte mit Fachweiterbildung Wundmanagement oder Intensivpflege, zertifizierte Wundexperten (ICW), Pflegepädagogen mit Schwerpunkt Dekubitus.
Dekubitus gilt zivilrechtlich als haftungsrelevanter Pflegefehler, wenn der Expertenstandard nicht dokumentiert umgesetzt wurde. Schadensersatzsummen liegen regelmäßig im fünf- bis sechsstelligen Bereich pro Fall.
Jede Quelle wurde zuletzt am genannten Datum geprüft. Permalinks führen zur offiziellen Fundstelle.
Sozialgesetzbuch XI §113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege
Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege, 2. Aktualisierung (DNQP, 2017)
International Prevention and Treatment of Pressure Ulcers/Injuries Clinical Practice Guideline (EPUAP, NPUAP, PPPIA)
Nein. Die aktualisierte Evidenz stellt individualisierte Intervalle in den Mittelpunkt, abhängig von Haut-Toleranz, Lagerungsfläche, Mobilität und Ernährung. Ein pauschales 2-Stunden-Raster kann sogar schädlich sein (unterbrochener Schlaf, erhöhte Agitation).
Foto-Dokumentation mit Größenskala und Datum, Klassifikation nach EPUAP/NPUAP, Wundumfeld, Exsudat-Menge, Schmerz-Assessment, Therapie-Verlauf. Beim MDK-Check wird die Vollständigkeit dieser Dokumentation bewertet.
Die Handlungsverantwortung liegt bei der Pflegefachkraft. Hilfskräfte wirken mit und müssen die Grundprinzipien kennen, aber die Assessment- und Dokumentations-Pflicht liegt bei der examinierten Fachkraft.