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Eingliederung und Einarbeitung

Der erste Monat als neue Pflegefachkraft: was Sie erwarten dürfen und was Sie einfordern sollten

Unterweisung, Einweisung in Geräte, Pausen, Ansprechperson: was Ihnen im ersten Monat zusteht, was von Ihnen erwartet wird und wie Sie Unterstützung ansprechen, ohne sich klein zu machen.

  • Lesezeit 10 Min
  • 8 Abschnitte
  • Stand der Quelle Okt 2026
  • Dennis Tefett
Eine junge Pflegefachkraft steht am frühen Morgen vor dem Stationszimmer, atmet durch und lächelt einer Kollegin zu, die ihr die Tür aufhält.

Artikel

Inhalt dieses Beitrags8 Abschnitte · 9 Min.

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Ankommen ist Arbeit

Der erste Monat in einer neuen Einrichtung ist anstrengend, auch für erfahrene Pflegefachpersonen. Neue Abläufe, neue Geräte, neue Namen, eine neue Dokumentation und dazu der Wunsch, schnell zu zeigen, was man kann. Wer direkt aus dem Examen kommt, wechselt von der Rolle der Lernenden in die Rolle der Verantwortlichen. Die Pflegewissenschaftlerin Judy Duchscher hat diesen Übergang als „Transition Shock“ beschrieben, mit Gefühlen von Angst, Unsicherheit und dem Eindruck, nicht zu genügen (Duchscher 2009).

Dieser Artikel richtet sich an Sie als neue Kollegin oder neuer Kollege. Er zeigt, was Ihnen im ersten Monat zusteht, was von Ihnen erwartet wird und wie Sie Unterstützung ansprechen. Sie sind nicht Bittstellerin oder Bittsteller. Eine gute Einarbeitung liegt im Interesse aller, auch der Menschen, die Sie pflegen.

Was Ihnen zusteht

Eine neue Pflegefachkraft fragt eine erfahrene Kollegin am Medikamentenwagen nach, beide sprechen auf Augenhöhe.

Einige Dinge sind keine Frage des guten Willens, sondern geregelt. Sie zu kennen, macht Gespräche leichter.

WasVertragsbedingungen
InhaltName und Anschrift der Vertragsparteien, Entgelt und Arbeitszeit spätestens am ersten Arbeitstag, schriftlich oder unter den Bedingungen des § 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG in Textform, etwa als PDF per E-Mail mit Empfangsnachweis. Auf Ihr Verlangen erhalten Sie die unterschriebene Fassung; weitere Angaben spätestens nach sieben Kalendertagen und nach einem Monat, sofern Ihr schriftlicher Arbeitsvertrag sie nicht schon enthält.
Fundstelle§ 2 Abs. 1 und 5 NachwG
WasUnterweisung
InhaltAusreichend und angemessen, während der Arbeitszeit, bei der Einstellung vor Aufnahme der Tätigkeit, zugeschnitten auf Ihren Arbeitsplatz.
Fundstelle§ 12 Abs. 1 ArbSchG
WasEinweisung in Medizinprodukte
InhaltEine Einweisung in die ordnungsgemäße Handhabung ist erforderlich, außer wenn eine Gebrauchsanweisung entbehrlich ist oder Sie bereits in ein baugleiches Produkt eingewiesen wurden. Der Betreiber darf nur eingewiesene Personen mit dem Benutzen beauftragen. Für Produkte der Anlage 1 MPBetreibV gilt zusätzlich: Benutzen darf nur, wer vom Hersteller, von einer dazu befugten Person im Einvernehmen mit dem Hersteller oder von der vom Betreiber beauftragten Person eingewiesen wurde, die ihrerseits so eingewiesen ist. Auch hier entfällt die Einweisung, wenn bereits in ein baugleiches Produkt eingewiesen wurde (§ 11 Abs. 1 Satz 2). Zur Anlage 1 gehören etwa Defibrillatoren, ausgenommen Geräte zur Benutzung durch Laien (§ 11 Abs. 4). Spritzen- und Infusionspumpen nennt die Anlage nicht wörtlich, ihre Funktion nach Nr. 1.4 spricht dafür; im Zweifel klärt das die oder der Medizinproduktebeauftragte der Einrichtung.
Fundstelle§ 4 Abs. 3 und 5, § 11 MPBetreibV
WasRuhepausen
InhaltIm Voraus feststehend; bei mehr als sechs bis neun Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten, teilbar in Abschnitte von mindestens 15 Minuten; nicht länger als sechs Stunden am Stück ohne Pause.
Fundstelle§ 4 ArbZG
WasRuhezeit
InhaltMindestens elf Stunden nach Ende der täglichen Arbeitszeit; in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen um bis zu eine Stunde kürzbar, wenn jede Verkürzung innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch eine andere Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
Fundstelle§ 5 Abs. 1 und 2 ArbZG

Tarifverträge und kirchliche Arbeitsrechtsregelungen können bei Pausen und Ruhezeit in einem gesetzlich begrenzten Rahmen abweichen (§ 7 ArbZG).

In Pflegeeinrichtungen nach SGB XI stellt der Träger die Qualifikation auf Grund von Einarbeitungskonzepten sicher (Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI, vollstationär Ziffer 2.4.2, ambulant Teil 1a Ziffer 2.5, in Kraft seit 01.07.2026, eigene Vereinbarungen für Kurzzeit- und Tagespflege). Diese Pflicht hat die Einrichtung gegenüber den Pflegekassen. Einen eigenen Anspruch gibt sie Ihnen nicht, ein guter Grund zu fragen ist sie trotzdem. Für Krankenhäuser gelten diese Maßstäbe und Grundsätze nicht; Unterweisung, Einweisung in Medizinprodukte und Arbeitszeitschutz gelten dort genauso.

Was Sie einfordern sollten

Über den gesetzlichen Rahmen hinaus gibt es Dinge, die eine gute Einarbeitung ausmachen. Sie sind keine gesetzlichen Pflichten, sondern Bausteine guter Einarbeitungskonzepte. Fragen Sie in den ersten Tagen danach:

  • Eine feste Ansprechperson für die ersten Wochen, im Dienstplan sichtbar.
  • Ein Plan, wann Sie welche Aufgaben selbständig übernehmen, mit Meilensteinen.
  • Feste Gespräche, etwa am Ende der ersten Woche, nach vier und nach sechs Wochen sowie nach 90 Tagen.
  • Eine Liste der Geräte, in die Sie eingewiesen werden, mit Termin.
  • Klarheit, wer im Dienst Ihre Rückfragen beantwortet, besonders nachts und am Wochenende.
  • Zeit, die Dokumentation und die Abläufe kennenzulernen, bevor Sie allein verantwortlich sind.

Wie ein solches Konzept aussieht, zeigt der Artikel Einarbeitungskonzept in 90 Tagen. Sie dürfen ihn Ihrer Leitung gern zeigen.

Was von Ihnen erwartet wird

Eine Pflegefachkraft macht nach dem Dienst eine Pause auf einer Bank im Klinikgarten und schreibt in ein kleines Notizbuch.

Einarbeitung ist keine Einbahnstraße. Das Arbeitsschutzgesetz nimmt auch die Beschäftigten in die Pflicht: Sie tragen nach Ihren Möglichkeiten und gemäß Unterweisung für Ihre Sicherheit und Gesundheit Sorge und für die der Menschen, die von Ihrem Handeln betroffen sind (§ 15 Abs. 1 ArbSchG). Geräte und Schutzausrüstung verwenden Sie bestimmungsgemäß (§ 15 Abs. 2 ArbSchG). Eine unmittelbare erhebliche Gefahr melden Sie unverzüglich (§ 16 Abs. 1 ArbSchG).

Vor dem Benutzen eines Medizinprodukts überzeugen Sie sich von seiner Funktionsfähigkeit und seinem ordnungsgemäßen Zustand und beachten die Gebrauchsanweisung (§ 4 Abs. 6 MPBetreibV). Die vorbehaltenen Aufgaben, also Pflegebedarf erheben, Pflege planen, den Pflegeprozess steuern und die Qualität evaluieren, dürfen beruflich nur Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 PflBG übernehmen (§ 4 PflBG). Mit Ihrer Erlaubnis gehören sie zu Ihrer Rolle, auch im ersten Monat.

Ein Satz ist dabei zentral: Sagen Sie offen, wenn Ihnen für eine Aufgabe Einweisung oder Erfahrung fehlt. Das ist kein Eingeständnis von Schwäche, sondern Teil sicherer Versorgung. Für Medizinprodukte schreibt die Verordnung die Einweisung sogar ausdrücklich vor.

Unterstützung ansprechen, ohne sich klein zu machen

Viele neue Kolleginnen und Kollegen zögern, Lücken anzusprechen. Sie wollen nicht als unsicher gelten. Die folgende Gesprächsstruktur ist eine Merkhilfe aus Kommunikationstrainings, keine Vorgabe: Beobachtung, Auswirkung, Bitte.

Beobachtung

„Auf dieser Station gibt es ein Spritzenpumpenmodell, in das ich noch nicht eingewiesen bin. Bei der Bolusfunktion bin ich mir nicht sicher.“

Auswirkung

„Ich möchte das Gerät nicht ohne Einweisung bedienen, es geht um die Sicherheit der Patientin.“

Bitte

„Können wir die Einweisung vor meinem nächsten Dienst mit diesem Gerät einplanen? Bis dahin bedient eine eingewiesene Kollegin die Pumpe.“

So formuliert, bleibt das Gespräch sachlich. Sie zeigen Verantwortung, nicht Unsicherheit. Dieselbe Struktur hilft, wenn Ihnen zu früh ein voller Bereich übertragen wird: „Mir fehlt noch die Übersicht über die Abläufe im Nachtdienst. Ich übernehme gern, wenn jemand für Rückfragen erreichbar ist.“

Probezeit: eine Zeit für beide Seiten

Während einer vereinbarten Probezeit gilt längstens sechs Monate lang eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, für beide Seiten (§ 622 Abs. 3 BGB); Tarifverträge können abweichen (§ 622 Abs. 4 BGB). In der Pflege gelten oft Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien mit eigener Probezeitfrist. Prüfen Sie Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag. Die Probezeit ist also nicht nur eine Prüfung für Sie. Sie ist auch Ihre Gelegenheit, zu prüfen, ob die Einrichtung zu Ihnen passt: Werden Fragen beantwortet? Hält die Leitung Zusagen ein? Wird über Fehler offen gesprochen?

Auf sich achten

Der Berufseinstieg zehrt. Planen Sie Erholung bewusst ein, gerade wenn Schichtwechsel und neue Eindrücke zusammenkommen. Sprechen Sie mit Kolleginnen und Kollegen, die den Einstieg schon hinter sich haben. Wenn Sie über Wochen schlecht schlafen, gereizt sind oder sich vor jedem Dienst fürchten, ist das ein Signal, das ein Gespräch verdient, mit der Leitung, der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt oder einer vertrauten Person. Der Artikel Psychische Gesundheit von Pflegekräften zeigt weitere Wege.

Quellen

  1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), §§ 12, 15, 16, zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 369). Amtliche Fassung, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 02.10.2026.
  2. Arbeitszeitgesetz (ArbZG), §§ 4, 5 und 7, zuletzt geändert durch Art. 52 G v. 23.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323). Amtliche Fassung, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 02.10.2026.
  3. Verordnung über das Betreiben und Benutzen von Medizinprodukten (MPBetreibV) vom 14. Februar 2025, §§ 4 und 11 sowie Anlage 1, zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 31.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 263).
  4. Nachweisgesetz (NachwG), § 2; Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 622 Abs. 3. Amtliche Fassung, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 02.10.2026.
  5. Pflegeberufegesetz (PflBG), §§ 1 und 4. Amtliche Fassung, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 02.10.2026.
  6. Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI, vollstationär vom 23.11.2018 (zuletzt geändert am 05.04.2023), Ziffer 2.4.2; ambulant vom 28. April 2025 (in Kraft seit 01.07.2026), Teil 1a Ziffer 2.5.
  7. Duchscher, J. E. B. (2009): Transition Shock. The Initial Stage of Role Adaptation for Newly Graduated Registered Nurses. Journal of Advanced Nursing 65 (5), 1103 bis 1113.

Der Weg in die Fortbildung

Wissen aus dem Artikel, geübt im Kurs: live mit Dennis Tefett, an Fällen aus Ihrem Alltag.

Wissen vertiefen, im Kurs anwenden

Die Seminare des Refresher Zentrums bauen auf diesen Fachartikeln auf: praxisnah, im Gespräch, mit Teilnahmebescheinigung.