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Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte

Fachsprache in der Pflege: B2, Fachsprachprüfung und wie Einrichtungen beim Einstieg helfen

Was das Gesetz zur Sprache verlangt, was die Gesundheitsministerkonferenz mit B2 meint, wie Fachsprachprüfungen aufgebaut sind und wie Teams den sprachlichen Einstieg ausländischer Pflegefachkräfte tragen.

  • Lesezeit 10 Min
  • 7 Abschnitte
  • Stand der Quelle Okt 2026
  • Dennis Tefett
Eine Pflegefachkraft aus dem Ausland übt mit einer Kollegin am Stationstresen eine Übergabe, beide lachen über ein Wort, das sie gerade geklärt haben.

Artikel

Inhalt dieses Beitrags7 Abschnitte · 8 Min.

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Der Weg in die Fortbildung

Wissen aus dem Artikel, geübt im Kurs: live mit Dennis Tefett, an Fällen aus Ihrem Alltag.

Kenntnisprüfung Pflege: Wege, Vorbereitung und Wegweiser

Sprache ist Teil der Fachlichkeit

In der Pflege ist Sprache kein Beiwerk. Wer eine Schmerzangabe falsch versteht, eine Anordnung missdeutet oder eine Übergabe unvollständig weitergibt, gefährdet Menschen. Deshalb verlangt das Gesetz für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (§ 2 Nr. 4 PflBG). Diese Voraussetzung gilt neben der Gleichwertigkeit der Ausbildung, nicht an ihrer Stelle.

Dieser Artikel klärt, was das Gesetz verlangt und was es offenlässt, was mit „B2“ gemeint ist, wie Fachsprachprüfungen aufgebaut sind und wie Einrichtungen den sprachlichen Einstieg unterstützen können. Er richtet sich an Pflegefachpersonen mit ausländischem Abschluss und an die Teams, die sie aufnehmen.

Was das Gesetz verlangt und was nicht

Eine Pflegefachkraft führt ein Aufnahmegespräch mit einer älteren Patientin, beugt sich zugewandt vor und hört aufmerksam zu.

Der Wortlaut ist knapp: Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die antragstellende Person „über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt“ (§ 2 Nr. 4 PflBG). Eine Niveaustufe steht weder im Gesetz noch in der Prüfungsverordnung. Die Verordnung sieht lediglich vor, dass Sie einen vorhandenen Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse dem Antrag auf Anerkennung beifügen (§ 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 PflAPrV).

Die Sprachvoraussetzung ist von der fachlichen Gleichwertigkeit getrennt. Sie können also einen Bescheid über die Gleichwertigkeit erhalten und parallel Deutsch lernen. Die Behörde soll die Gleichwertigkeit vor den übrigen Voraussetzungen prüfen. Auf Antrag erhalten Sie dazu einen gesonderten Bescheid (§ 43 PflBG).

Was „B2“ bedeutet

Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat auf ihrer 92. Sitzung im Juni 2019 Eckpunkte zur Überprüfung der Deutschkenntnisse in den Gesundheitsfachberufen beschlossen. Für Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner heißt es dort, sie müssen „über nachgewiesene Kenntnisse auf dem Sprachniveau GER B2 verfügen“. Die Eckpunkte beschreiben, was das im Alltag heißt: Patientinnen und Patienten ohne wesentliche Rückfragen verstehen, sich spontan und fließend verständigen, beraten, anleiten und Pflege planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren.

Die Eckpunkte erklären auch, warum allgemeine Sprachprüfungen allein nicht ausreichen: Die allgemeinsprachlichen Nachweise der Sprachinstitute seien für die Überprüfung der berufsbezogenen Sprachkenntnisse „nicht geeignet“, weil der Arbeitsalltag andere kommunikative Anforderungen stellt. Vereinfacht gesagt: B2 im Alltag heißt nicht automatisch B2 im Nachtdienst, wenn ein Mensch mit Demenz unruhig ist und die Ärztin am Telefon eine Anordnung durchgibt.

Wann der Nachweis in der Regel als erbracht gilt

Nach den Eckpunkten gilt der Nachweis in der Regel als erbracht, wenn jemand

  • mindestens zehn Jahre eine deutschsprachige allgemeinbildende Schule besucht und abgeschlossen hat,
  • eine mindestens dreijährige Berufsausbildung in deutscher Sprache abgeschlossen hat oder
  • ein Programm einer Bundes- oder Landesbehörde zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte mit berufsbezogenem Deutschkurs auf mindestens B2 erfolgreich abgeschlossen hat.

Andernfalls gilt der Nachweis durch einen erfolgreich abgelegten Sprachtest als erbracht, der nicht länger als drei Jahre zurückliegt und bestimmte Mindestanforderungen erfüllt. Die Behörden können auch andere geeignete Nachweise zulassen. Ob Ihr Land diese Fälle genauso behandelt, klärt die Behörde. Manche Stellen akzeptieren Bescheinigungen nur bis zu drei Jahre nach der Prüfung, so Sachsen und Berlin. Andere nennen keine Frist. Fragen Sie nach.

Wie eine Fachsprachprüfung aufgebaut ist

An einer Pinnwand im Stationszimmer hängen Bildkarten mit Pflegegegenständen, eine Pflegefachkraft zeigt einer neuen Kollegin eine Karte.

Die Eckpunkte beschreiben den Sprachtest mit drei Prüfungsszenarien von jeweils 20 Minuten ohne Vorbereitungszeit:

  1. Schritt 1

    Gespräch mit einer Patientin oder einem Patienten

    Ein simuliertes Gespräch, in dem Sie zeigen, dass Sie Patientinnen und Patienten verstehen, beraten und anleiten können.

  2. Schritt 2

    Gespräch im Team

    Ein simuliertes Gespräch mit einer Person derselben oder einer anderen Berufsgruppe, etwa einer Ärztin oder einem Pflegehelfer.

  3. Schritt 3

    Schriftstück

    Sie verfassen ein Dokument, wie es im Beruf üblich ist, zum Beispiel eine Planung oder eine Dokumentation.

Geprüft werden vor allem Hörverstehen sowie mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit. Das Fachwissen darf dabei ausdrücklich nicht geprüft werden, dafür gibt es die fachliche Gleichwertigkeitsprüfung oder die Kenntnisprüfung. Mindestens zwei Personen bewerten, eine davon soll derselben Berufsgruppe angehören.

Wie die Länder es umsetzen

Die Länder hatten sich vorgenommen, die Eckpunkte bis Ende 2020 umzusetzen. Die Umsetzung ist bis heute nicht einheitlich. Die Spannweite ist größer als die Beispiele in der Tabelle. In Brandenburg ist laut Anerkennungsportal die Fachsprachenprüfung der Regelweg. Niedersachsen akzeptiert zusätzlich eine Kompetenzprüfung an einer Pflegeschule. Sachsen erkennt eine bestandene Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang als Sprachnachweis an und nennt TestDaF mit Niveaustufe 4. In Bremen widersprechen sich die veröffentlichten Angaben derzeit, fragen Sie dort besonders nach. Vier Beispiele, Stand Oktober 2026:

LandNordrhein-Westfalen
Was die zuständige Stelle angibtDie Pflegekammer NRW führt die Fachsprachprüfung auf Grundlage der Zuständigkeitsverordnung Heilberufe durch: 60 Minuten, drei Teile zu je 20 Minuten.
LandRheinland-Pfalz
Was die zuständige Stelle angibtDie Landespflegekammer bietet seit 2024 eine Fachsprachprüfung B2 Pflege an. Ein B2-Nachweis eines Prüfungsanbieters wie Goethe-Institut, telc, TestDaF, ÖSD oder eines anderen Mitglieds der ALTE ersetzt sie, ebenso eine in einem anderen Land bestandene landesrechtliche Fachsprachprüfung Pflege.
LandBayern
Was die zuständige Stelle angibtDas Landesamt für Pflege nennt einen B2-Nachweis eines Prüfungsanbieters oder die Fachsprachenprüfung Pflege Bayern bei zugelassenen Einrichtungen; der Nachweis ist erst auf Aufforderung, spätestens bis zur Urkunde, vorzulegen.
LandBerlin (Angabe der Seite für EU, EWR und Schweiz)
Was die zuständige Stelle angibtDie zuständige Stelle nennt ausreichende Deutschkenntnisse der Stufe B2, belegt durch die Prüfung eines dort genannten Anbieters wie Goethe-Institut, telc oder TestDaF, nicht älter als drei Jahre. Schon beim Antrag muss der Nachweis nicht vorliegen.

Diese Angaben ändern sich. Die Anerkennung führt die Behörde Ihres Landes durch. Stellen, Sprachnachweise, Gebühren, Fristen für Bescheinigungen und Termine unterscheiden sich von Land zu Land. Dieser Artikel nennt Beispiele, Stand Oktober 2026. Maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Verlassen Sie sich nicht auf Foren oder Vermittlungsagenturen, sondern fragen Sie bei der zuständigen Stelle Ihres Landes nach und lassen Sie sich die Auskunft schriftlich geben.

Fachsprache lernen: was wirklich hilft

Fachsprache ist mehr als Vokabeln. Sie umfasst Wörter, feste Wendungen, die Struktur einer Übergabe, den Ton gegenüber Angehörigen und die Abkürzungen der Dokumentation. Die folgenden Wege haben sich in der Begleitung bewährt. Sie sind Erfahrungswerte, keine Ergebnisse einer Studie.

Sprechen statt nur lesen

Fälle laut durchsprechen, Übergaben üben, Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen nachspielen. In der Prüfung zählt, was Sie unter Zeitdruck sagen.

Feste Wendungen sammeln

Ein eigenes Heft mit Sätzen für Aufnahme, Schmerzerfassung, Mobilisation, Übergabe und Angehörigengespräch. Sätze bleiben besser hängen als einzelne Wörter.

Schreiben im Alltag

Pflegeberichte zuerst als Entwurf schreiben und von einer Kollegin gegenlesen lassen. In der Fachsprachprüfung ist das Schriftstück ein eigener Prüfungsteil.

Hören nebenbei

Fachpodcasts und Lernvideos auf Deutsch gewöhnen an Tempo, Betonung und Begriffe, etwa auf dem Weg zur Arbeit.

Wie Einrichtungen beim Einstieg helfen

Teams entscheiden mit darüber, wie schnell neue Kolleginnen und Kollegen sprachlich ankommen. Hilfreich ist, Sprache als Teil der Einarbeitung zu planen, nicht als Privatsache der neuen Person.

  • Eine Sprachpatin oder einen Sprachpaten im Team benennen, die oder der Fragen zu Wörtern und Wendungen jederzeit erlaubt.
  • Übergaben strukturiert und in klarer Standardsprache führen, Dialekt und interne Abkürzungen erklären.
  • Wöchentlich eine kurze Fallbesprechung auf Deutsch einplanen, bei der die neue Kollegin oder der neue Kollege berichtet.
  • Für die Dokumentation Textbausteine und Beispiele bereitstellen, ohne das eigene Formulieren zu ersetzen.
  • Termine für Deutschkurse oder Prüfungen im Dienstplan berücksichtigen.
  • Freundlich korrigieren: unter vier Augen, konkret und mit dem richtigen Satz zum Mitnehmen.

Wie die Einarbeitung insgesamt aufgebaut sein kann, zeigt der Artikel Einarbeitungskonzept in 90 Tagen. Hinweise zur Zusammenarbeit in vielfältigen Teams gibt der Artikel Interkulturelle Kompetenz in der Pflege.

Quellen

  1. Gesetz über die Pflegeberufe (PflBG) vom 17. Juli 2017, zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 371), §§ 2 und 43. Amtliche Fassung, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 02.10.2026.
  2. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV), § 43a, zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 371). Amtliche Fassung, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 02.10.2026.
  3. Gesundheitsministerkonferenz: Beschluss der 92. GMK am 05. und 06.06.2019, TOP 8.6, mit Anlage „Eckpunkte zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den Gesundheitsfachberufen“, gmkonline.de.
  4. Pflegekammer Nordrhein-Westfalen: Fachsprachprüfung, pflegekammer-nrw.de, abgerufen am 02.10.2026.
  5. Landespflegekammer Rheinland-Pfalz: Fachsprachprüfung, pflegekammer-rlp.de, abgerufen am 02.10.2026.
  6. Land Berlin, Service-Portal: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau, Pflegefachmann oder Pflegefachperson bei Ausbildung in der EU, im EWR oder in der Schweiz (Dienstleistung 331590), service.berlin.de, abgerufen am 02.10.2026.
  7. Bayerisches Landesamt für Pflege: Anerkennung Pflegefachkraft und Fachsprachenprüfung (FSP) Pflege Bayern, lfp.bayern.de, abgerufen am 02.10.2026.
  8. Länderangaben Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen und Bremen nach der Länderprüfung vom 02.10.2026 (Portal Anerkennung in Deutschland, Hinweisblatt des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie, Koordinierungsstelle Gesundheitsfachberufe Sachsen, Senatorin für Gesundheit Bremen).

Der Weg in die Fortbildung

Wissen aus dem Artikel, geübt im Kurs: live mit Dennis Tefett, an Fällen aus Ihrem Alltag.

Wissen vertiefen, im Kurs anwenden

Die Seminare des Refresher Zentrums bauen auf diesen Fachartikeln auf: praxisnah, im Gespräch, mit Teilnahmebescheinigung.