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Fachseminar · Pflegegutachter · 16 Unterrichtsstunden online live

Fachseminar · 16 Unterrichtsstunden online live

Nachschulung für unabhängige Pflegegutachter: die neuen Begutachtungs-Richtlinien 2026

Zwei Tage live online zu den neuen Begutachtungs-Richtlinien 2026, mit Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei Pflegekasse, Gutachterdienst und Gericht. Ohne Anreise, mit Dennis Tefett.Zwei Tage live online, 16 Unterrichtsstunden mit Dennis Tefett.

Rechnung an Sie oder Ihr Büro · Donnerstag und Freitag, 10. und 11. Dezember 2026

Für wen die Nachschulung gedacht ist

  • Unabhängige Gutachterinnen und Gutachter

    Sie begutachten im Auftrag der Pflegekassen. Die Kassen stellen Ihre Qualifikation über Rahmenverträge sicher (Begutachtungs-Richtlinien 2026, Ziffer 2.2), nach der UGu-RiLi weisen Sie jedes Jahr Ihre Nachschulung nach.

  • Pflegesachverständige am Sozialgericht

    Das Sozialgericht wählt seine Sachverständigen selbst (§ 106 SGG). Eine feste Stundenzahl für Ihre Fortbildung gibt es dort nicht; die Nachschulung hält Ihr Wissen auf dem Stand der Richtlinien.

  • Gutachterbüros

    Sie buchen mehrere Plätze in einem Schritt, die Rechnung geht an Ihr Büro. Ihr Team lernt dieselben Änderungen an denselben zwei Tagen.

Was die Pflicht verlangt

Für unabhängige Gutachterinnen und Gutachter regelt die UGu-RiLi des GKV-Spitzenverbands die jährliche Nachschulung.

Darüber hinaus sind mindestens jährlich Nachschulungen zur Durchführung von Begutachtungen von mindestens 16 Stunden nachzuweisen. Sollten die Begutachtungs-Richtlinien zwischenzeitlich geändert werden, ist eine mindestens 16-stündige Nachschulung über die aktuellen Veränderungen der Begutachtungs-Richtlinien bis spätestens 1 Monat nach Inkrafttreten der Begutachtungs-Richtlinien nachzuweisen.

Ziffer 2 Absatz 4 UGu-RiLi (Unabhängige Gutachter-Richtlinien) des GKV-Spitzenverbands vom 23.11.2016

Rechtsgrundlage UGu-RiLi des GKV-Spitzenverbands vom 23.11.2016, beschlossen nach § 53b SGB XI in der alten Fassung. Seit dem 1. Januar 2020 steht die Rechtsgrundlage in § 53a SGB XI.

Die neuen Begutachtungs-Richtlinien vom 26.08.2026 gelten seit dem 01.10.2026. Die Nachschulung behandelt ihre Änderungen Kapitel für Kapitel.

Die Richtlinie spricht von Stunden und sagt nicht, wie lang eine Stunde ist. Unser Kurs umfasst 16 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten, zusammen 720 Minuten. Ob Ihre Pflegekasse das so anrechnet, entscheidet sie; fragen Sie im Zweifel vorher nach.

Für Sachverständige am Sozialgericht gibt es keine feste Stundenzahl. Über § 118 SGG gelten die Pflichten aus § 407a ZPO, etwa das Fachgebiet zu prüfen und Gründe für eine Befangenheit zu melden; eine Fortbildungspflicht nennen sie nicht.

Die Pflegereform 2027 ist bisher ein Kabinettsentwurf vom 30.09.2026, geplant ab 01.01.2027. Werden die Begutachtungs-Richtlinien danach geändert, gilt wieder die Frist von einem Monat aus Ziffer 2 Absatz 4.

Was Sie nach zwei Tagen können

  1. Die neuen Richtlinien sicher anwenden

    Sie kennen die Änderungen vom 26.08.2026 Kapitel für Kapitel und setzen sie im Gutachten um.

    Etwa Nasentropfen und Nasenspray in Modul 5 oder „überwiegend selbständig“ in Modul 6.

  2. Kinder richtig begutachten

    Sie arbeiten mit dem neu gegliederten Kapitel 6 und seinen Alterstabellen.

    Etwa ein Kind mit Diabetes mellitus Typ 1 nach den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 12.12.2024.

  3. Die Pflegereform 2027 einordnen

    Sie kennen den Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 und unterscheiden, was geplant ist und was heute gilt.

    Etwa die geplanten Schwellen 15, 30, 50, 70 und 90 Punkte statt heute 12,5, 27, 47,5, 70 und 90 Punkte.

  4. Gutachten für das Gericht klar begründen

    Sie begründen Ihre Einschätzung nachvollziehbar und kennen Ihre Pflichten als Sachverständige nach § 407a ZPO.

    Etwa wenn Sie Gründe für eine Befangenheit melden oder Zweifel am Auftrag mit dem Gericht klären.

Zwei Tage, sieben Blöcke

Zwei Tage mit je 8 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten, jeweils von 09:00 bis 16:00 Uhr mit 60 Minuten Mittagspause. Genau diese Inhalte stehen auch auf Ihrer Bescheinigung.

Tag 1Donnerstag, 10.12.2026
UhrzeitProgrammpunktUmfang
09:00 bis 10:30Rolle und RahmenPflichten nach der UGu-RiLi, §§ 18 bis 18c SGB XI, Unabhängigkeit und Befangenheit, Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren2 Unterrichtsstunden
10:30 bis 12:45Neue Begutachtungs-Richtlinien, ErwachseneÄnderungen vom 26.08.2026, Modul 5 (Nasentropfen und Nasenspray), Modul 6 („überwiegend selbständig“), Telefoninterview und Videotelefonie, digitale Prozesse, Formulargutachten3 Unterrichtsstunden
12:45 bis 13:45Mittagspause
13:45 bis 16:00Fallwerkstatt ErwachseneGrenzfälle in den Modulen 2, 3 und 6, Plausibilität und Begründung im Gutachten3 Unterrichtsstunden
Tag 2Freitag, 11.12.2026
UhrzeitProgrammpunktUmfang
09:00 bis 11:15Begutachtung von Kindern und Jugendlichenneue Struktur des Kapitels 6 mit Alterstabellen, Urteile des Bundessozialgerichts vom 12.12.2024 zu Diabetes mellitus Typ 1 und Mukoviszidose3 Unterrichtsstunden
11:15 bis 12:45Ausblick Pflegereform 2027Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026, geplante Schwellenwerte der Pflegegrade, Reha vor Pflege, Übergangsrecht2 Unterrichtsstunden
12:45 bis 13:45Mittagspause
13:45 bis 15:15Empfehlungen, Qualität und GerichtReha- und Präventionsempfehlungen, Qualitätssicherung, Gutachten für das Sozialgericht (§ 106 SGG, § 407a ZPO)2 Unterrichtsstunden
15:15 bis 16:00AbschlussReflexion der eigenen Gutachtenpraxis und offene Fragen1 Unterrichtsstunde

Am zweiten Tag: Kinder und Jugendliche

Kapitel 6 der Begutachtungs-Richtlinien ist neu gegliedert, mit Tabellen zum altersentsprechenden Stand der Selbständigkeit. Für Kinder mit Diabetes mellitus Typ 1 und Mukoviszidose konkretisieren die Richtlinien die Begutachtung infolge der Urteile des Bundessozialgerichts vom 12.12.2024.

Ihr Referent

Dennis Tefett

Dennis Tefett, Psychologie, Erziehungs- & Sozialwissenschaften (M.Ed.) | Gesundheitsmanager (B.A.)

Dennis Tefett leitet jeden Kurstag selbst, live und mit Ihnen im Gespräch.

Mehr erfahrenWeniger anzeigen

Er arbeitet mit Fällen aus Ihrem Alltag und verbindet Rechtsrahmen, Lernpsychologie und Gesprächsführung.

Durchschnitt von 5
4,9
Feedbackbögen
31.186

Aus 31.186 schriftlichen Feedbackbögen unserer Seminarteilnehmenden, ausgewertet vom Refresher Zentrum.

Ihre Teilnahmebescheinigung

  1. Nach dem Kurs erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung als PDF: beide Termine mit Uhrzeit, 16 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten, die Inhalte je Block, Referent und Veranstalter.

  2. Die Rechtsgrundlage steht darauf: Ziffer 2 Absatz 4 UGu-RiLi, beschlossen nach § 53b SGB XI a. F., heute § 53a SGB XI, mit den Begutachtungs-Richtlinien vom 26.08.2026 als Schwerpunkt.

  3. Sie dient zur Vorlage bei Pflegekasse, Gutachterdienst und Gericht. Über die Anrechnung entscheidet die Stelle, der Sie sie vorlegen.

Refresher ZentrumIntelligent und stark an Ihrer Seite

Live online · mit Anwesenheitsnachweis

Teilnahme­bescheinigung

Maria Muster, geboren am TT.MM.JJJJ,

hat an der Live-Online-Fortbildung der jährlichen Nachschulung für unabhängige Pflegegutachterinnen und Pflegegutachter vollständig teilgenommen:

Begutachtung nach den neuen Begutachtungs-Richtlinien 2026

Behandelte Themen

  1. Donnerstag, 10.12.2026: Rolle und Rahmen, Neue Begutachtungs-Richtlinien, Erwachsene, Fallwerkstatt Erwachsene
  2. Freitag, 11.12.2026: Begutachtung von Kindern und Jugendlichen, Ausblick Pflegereform 2027, Empfehlungen, Qualität und Gericht, Abschluss

Der Kurs umfasste 16 Unterrichtsstunden am 10. und 11. Dezember 2026.

Termine
Donnerstag 10.12.2026 und Freitag 11.12.2026, je 09:00 bis 16:00 Uhr
Umfang
16 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten, an beiden Tagen je 8
Form
Live-Online-Unterricht mit Anwesenheitsnachweis
Referent
Dennis Tefett
Veranstalter
Refresher Zentrum
Bescheinigungs-Nr.
RZ-PG-0000-000 (Muster)

Rechtsgrundlage: Nachschulung zur Durchführung von Begutachtungen gemäß Ziffer 2 Absatz 4 der Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Zusammenarbeit der Pflegekassen mit anderen unabhängigen Gutachtern (Unabhängige Gutachter-Richtlinien, UGu-RiLi) vom 23.11.2016, beschlossen nach § 53b SGB XI a. F., Rechtsgrundlage heute § 53a SGB XI. Schwerpunkt sind die Änderungen der Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Begutachtungs-Richtlinien) vom 26.08.2026, in Kraft seit 01.10.2026.

Bottrop, 11. Dezember 2026

Unterschrift

Dennis Tefett

Psychologie, Erziehungs- & Sozialwissenschaften (M.Ed.) | Gesundheitsmanager (B.A.) · Referent und Leitung Refresher Zentrum

Refresher Zentrum · Dennis Tefett, Randebrockstraße 3a, 46236 Bottrop · www.refresher-zentrum.de

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Refresher ZentrumIntelligent und stark an Ihrer Seite

Maria Muster

Inhalte der Fortbildung

Begutachtung nach den neuen Begutachtungs-Richtlinien 2026 · 10. und 11. Dezember 2026 · 16 Unterrichtsstunden

Tag 1 Donnerstag, 10.12.2026 8 Unterrichtsstunden

  • Rolle und Rahmen · 2 Unterrichtsstunden

    Pflichten nach der UGu-RiLi, §§ 18 bis 18c SGB XI, Unabhängigkeit und Befangenheit, Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren

  • Neue Begutachtungs-Richtlinien, Erwachsene · 3 Unterrichtsstunden

    Änderungen vom 26.08.2026, Modul 5 (Nasentropfen und Nasenspray), Modul 6 („überwiegend selbständig“), Telefoninterview und Videotelefonie, digitale Prozesse, Formulargutachten

  • Fallwerkstatt Erwachsene · 3 Unterrichtsstunden

    Grenzfälle in den Modulen 2, 3 und 6, Plausibilität und Begründung im Gutachten

Tag 2 Freitag, 11.12.2026 8 Unterrichtsstunden

  • Begutachtung von Kindern und Jugendlichen · 3 Unterrichtsstunden

    neue Struktur des Kapitels 6 mit Alterstabellen, Urteile des Bundessozialgerichts vom 12.12.2024 zu Diabetes mellitus Typ 1 und Mukoviszidose

  • Ausblick Pflegereform 2027 · 2 Unterrichtsstunden

    Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026, geplante Schwellenwerte der Pflegegrade, Reha vor Pflege, Übergangsrecht

  • Empfehlungen, Qualität und Gericht · 2 Unterrichtsstunden

    Reha- und Präventionsempfehlungen, Qualitätssicherung, Gutachten für das Sozialgericht (§ 106 SGG, § 407a ZPO)

  • Abschluss · 1 Unterrichtsstunde

    Reflexion der eigenen Gutachtenpraxis und offene Fragen

Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten. Die Anwesenheit wurde an beiden Tagen im Live-Online-Unterricht erfasst. Diese Bescheinigung dient als Nachweis gegenüber der beauftragenden Pflegekasse, dem Gutachterdienst oder dem Gericht.

Refresher Zentrum · Dennis Tefett, Randebrockstraße 3a, 46236 Bottrop · www.refresher-zentrum.de

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Ihr Angebot

Ihr Ergebnis

16 Unterrichtsstunden Nachschulung zu den Begutachtungs-Richtlinien 2026 mit Teilnahmebescheinigung

  • 16 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten, zusammen 720 Minuten
  • zwei Tage, jeweils 09:00 bis 16:00 Uhr mit 60 Minuten Mittagspause
  • live online per Zoom, mit Anwesenheitsnachweis an beiden Tagen
  • Dennis Tefett leitet beide Tage selbst, live und mit Ihnen im Gespräch.
  • Fallwerkstatt mit Ihren eigenen Fällen, vorab und ohne Namen eingesammelt
  • Arbeitshilfe zum Mitnehmen: die Änderungen der Begutachtungs-Richtlinien 2026 und die geplanten Schwellen des PNOG auf zwei Seiten
  • Teilnahmebescheinigung mit Terminen, Uhrzeiten, Umfang, Inhalten und Rechtsgrundlage

349,00 €

Endpreis je Platz · Rechnung an Sie oder Ihr Büro

Der Termin

Durchführung ab 5 Teilnehmenden

Termin online live

Ein Termin im Dezember 2026. Der Kurs findet ab 5 Teilnehmenden statt; darunter können wir ihn nach unseren AGB absagen und erstatten bereits Gezahltes vollständig.

10. und 11. Dezember 2026

  • Donnerstag und Freitag, 09:00 bis 16:00 Uhr
  • Live online per Zoom, mit Anwesenheitsnachweis
  • 16 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten
  • Durchführung ab 5 Teilnehmenden

Noch 25 freie Plätze

349,00 €je Platz, Endpreis

So buchen Sie, für sich oder Ihr Büro

Drei Schritte von der Buchung bis zur Fallwerkstatt.

  1. Schritt 1

    Platz buchen

    Sie buchen Ihren Platz auf der Buchungsseite. Die Rechnung geht an Sie oder an Ihr Gutachterbüro, die Anschrift geben Sie dort an.

  2. Schritt 2

    Bestätigung erhalten

    Sie erhalten die Bestätigung mit Ihren Vertragsangaben und unseren AGB per E-Mail, die Rechnung folgt mit einer eigenen Nachricht.

  3. Schritt 3

    Fälle einreichen

    Den Zugang zum Live-Unterricht und die Abfrage Ihrer Fälle für die Fallwerkstatt erhalten Sie vor dem Kurs per E-Mail.

Platz buchen

Was Gutachterinnen und Gutachter vor der Buchung fragen

„Zählt das für meine Pflegekasse?“

Die UGu-RiLi verlangt jährlich Nachschulungen von mindestens 16 Stunden und sagt nicht, wie lang eine Stunde ist. Unser Kurs umfasst 16 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten. Die Bescheinigung nennt Ziffer, beide Paragrafen, Termine mit Uhrzeit und Inhalte, damit Ihre Pflegekasse sie zuordnen kann. Ob sie die Teilnahme anrechnet, entscheidet sie; fragen Sie im Zweifel vorher nach.

„Reicht online?“

Der Kurs läuft an beiden Tagen live per Zoom mit Referent und Gruppe; wir erfassen Ihre Anwesenheit. Die Bescheinigung nennt die Form „Live-Online-Unterricht mit Anwesenheitsnachweis“ ausdrücklich. Fragen Sie im Zweifel vorher bei Ihrer Pflegekasse nach.

„Was, wenn die Monatsfrist nach den neuen Richtlinien schon vorbei ist?“

Bei geänderten Begutachtungs-Richtlinien verlangt die UGu-RiLi die Nachschulung bis spätestens einen Monat nach Inkrafttreten. Die Richtlinien vom 26.08.2026 gelten seit dem 01.10.2026, unser Termin im Dezember liegt danach. Ob Ihre Pflegekasse die Teilnahme dafür noch berücksichtigt, entscheidet sie; fragen Sie bitte vorher nach. Für Ihre jährliche Nachschulung behandeln wir dieselben Änderungen ausführlich.

„Kann ich eigene Fälle mitbringen?“

Ja. Vor dem Kurs fragen wir Ihre Fälle ab, ohne Namen und ohne Angaben, an denen man eine Person erkennt. In der Fallwerkstatt am ersten Tag arbeiten wir mit ihnen.

Häufige Fragen

Welche Technik brauche ich?

Ein Laptop oder PC mit Kamera und Mikrofon und eine stabile Internetverbindung genügen. Der Kurs läuft über Zoom.

Wie wird meine Anwesenheit festgehalten?

Wir erfassen Ihre Anwesenheit an beiden Tagen im Live-Unterricht. Die Bescheinigung erhalten Sie nach dem Kurs als PDF.

Was, wenn ich ausfalle?

Die Bedingungen für Rücktritt und Umbuchung stehen in unseren AGB. Melden Sie sich bitte so früh wie möglich.

Was gilt bei zu wenigen Anmeldungen?

Der Kurs findet ab 5 Teilnehmenden statt. Kommen weniger zusammen, können wir ihn nach unseren AGB absagen; bereits Gezahltes erstatten wir dann vollständig.

Kann ich widerrufen?

Buchen Sie als Verbraucherin oder Verbraucher, steht Ihnen das Widerrufsrecht nach unserer Widerrufsbelehrung zu; widerrufen können Sie auch online über „Vertrag widerrufen“. Für Buchungen durch Einrichtungen oder Büros gilt es nicht, dort gelten die Stornobedingungen.

Ihr Platz in der Nachschulung Dezember 2026

Buchen Sie jetzt, bezahlen Sie per Rechnung. Fragen vor der Buchung beantworten wir persönlich.