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Sturzprophylaxe im Pflegeexamen

Die Sturzprophylaxe beruht auf dem DNQP-Expertenstandard und ist eng mit Recht und Ethik verbunden, denn freiheitsentziehende Maßnahmen sind keine Sturzprophylaxe.

Pflegesituation zum Thema Sturzprophylaxe im Pflegeexamen

Steckbrief

Ein Sturz ist ein unbeabsichtigtes Zu-Boden-Kommen. Ziel der Sturzprophylaxe ist es, Stürze und Sturzfolgen zu vermeiden, ohne die Bewegungsfreiheit unnötig einzuschränken.

Leitsymptome

  • erhöhtes Risiko bei Gang- und Gleichgewichtsstörungen
  • Schwindel, Sehstörungen, kognitive Einschränkungen
  • bestimmte Medikamente (z.B. Beruhigungsmittel, Blutdrucksenker)
  • Umgebungsfaktoren (Stolperfallen, schlechte Beleuchtung, ungeeignetes Schuhwerk)

Beobachtung und Überwachung

  • systematische Sturzrisikoeinschätzung bei Aufnahme und im Verlauf
  • Assessment von Gang und Gleichgewicht (z.B. Timed-up-and-go)
  • Überprüfung der Medikamente auf sturzfördernde Wirkung
  • Kontrolle der Umgebung und der Hilfsmittel

Pflegerische Schwerpunkte

  • Individuelle Sturzrisikoeinschätzung nach dem DNQP-Expertenstandard, klinisch und mit Assessment, regelmäßig wiederholt.
  • Umgebung sichern: Stolperfallen entfernen, gute Beleuchtung, Haltegriffe, geeignetes Schuhwerk.
  • Bewegung und Kraft fördern, denn Immobilität erhöht das Sturzrisiko, statt es zu senken.
  • Geeignete Hilfsmittel bereitstellen und ihren sicheren Gebrauch anleiten (Rollator, Brille, Hörgerät).
  • Medikamente auf sturzfördernde Wirkung prüfen lassen und die Person und Angehörige beraten.
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen sind keine Sturzprophylaxe, sie unterliegen Paragraph 1831 BGB und sind letztes Mittel.

Examens-Aufgaben mit Musterlösung

1Prüfungsaufgabe 1Schwerpunkt I.2: Pflegeprozess Gesundheitsförderung und Prävention

Ein älterer Mensch mit Gangunsicherheit ist sturzgefährdet. Nennen Sie vier sturzprophylaktische Maßnahmen nach dem DNQP-Expertenstandard und begründen Sie sie.

Musterlösung anzeigen

Systematische Risikoeinschätzung und Assessment von Gang und Gleichgewicht als Grundlage jeder Maßnahme.

Umgebung anpassen: Stolperfallen entfernen, Beleuchtung verbessern, Haltegriffe, festes Schuhwerk.

Bewegung und Kraft fördern, weil Muskelabbau und Immobilität das Risiko erhöhen.

Hilfsmittel und Beratung: passenden Rollator anleiten, Sehhilfe und Hörgerät prüfen, Medikamente auf sturzfördernde Wirkung überprüfen lassen.

Lerntipp: Bewegung fördern ist die richtige Antwort, nicht Ruhigstellen. Und nenne, dass FeM keine Sturzprophylaxe ist.

2Prüfungsaufgabe 2Schwerpunkt II.3: Ethisch reflektiert handeln in Akutsituationen

Eine Kollegin möchte einen sturzgefährdeten, verwirrten Bewohner mit einem Bauchgurt fixieren. Wie bewerten Sie das rechtlich und ethisch?

Musterlösung anzeigen

Ein Bauchgurt gegen den Willen ist eine freiheitsentziehende Maßnahme nach Paragraph 1831 BGB und braucht grundsätzlich eine richterliche Genehmigung.

FeM ist keine Sturzprophylaxe, sie kann sogar zu schwereren Verletzungen führen und ist immer nur letztes Mittel nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Zuerst mildere Mittel ausschöpfen (Bewegungsförderung, Umgebung, Niederflurbett, Begleitung), Autonomie und Würde wahren, alles dokumentieren.

Lerntipp: Verbinde Sturzprophylaxe immer mit dem Rechtswissen: FeM ist Paragraph 1831 BGB und immer letztes Mittel.

Schnell-Check zum Selbsttesten

3 Fragen
1

Welche Maßnahme senkt das Sturzrisiko am ehesten?

Nicht ganz. Bewegung und Kraft erhalten die Mobilität und das Gleichgewicht. Ruhigstellung erhöht das Sturzrisiko und ist keine Prophylaxe.

2

Welches Assessment prüft Gang und Gleichgewicht?

Nicht ganz. Der Timed-up-and-go-Test schätzt Mobilität und Sturzrisiko ein. Die Braden-Skala gehört zur Dekubitusprophylaxe.

3

Wie sind freiheitsentziehende Maßnahmen zur Sturzvermeidung einzuordnen?

Nicht ganz. FeM sind keine Prophylaxe, sondern ein rechtlich streng geregelter Eingriff nach Paragraph 1831 BGB und immer nur letztes Mittel.

So bereitest du dich vor

  • Lerne den DNQP-Expertenstandard Sturzprophylaxe und die zentralen Risikofaktoren.
  • Merke dir: Bewegung fördern statt ruhigstellen.
  • Verknüpfe das Thema mit dem Recht (FeM nach Paragraph 1831 BGB als letztes Mittel).
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  1. 1Der Pflegeprozess als roter Faden
  2. 2Medikamente verstehen statt pauken
  3. 3Notfälle früh erkennen
  4. 4Recht und Ethik ohne Angst
  5. 5Wie dein Gehirn unter Druck lernt

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