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Sturzprophylaxe im Pflegeexamen

Die Sturzprophylaxe beruht auf dem DNQP-Expertenstandard und ist eng mit Recht und Ethik verbunden. Der Standard lehnt freiheitsentziehende Maßnahmen zur Sturzprophylaxe fachlich ab, das Recht lässt sie nur in engen Grenzen zu.

Pflegesituation zum Thema Sturzprophylaxe im Pflegeexamen

Steckbrief

Ein Sturz ist ein unbeabsichtigtes Zu-Boden-Kommen. Ziel der Sturzprophylaxe ist es, Stürze und Sturzfolgen zu vermeiden, ohne die Bewegungsfreiheit unnötig einzuschränken.

Leitsymptome

  • erhöhtes Risiko bei Gang- und Gleichgewichtsstörungen
  • Schwindel, Sehstörungen, kognitive Einschränkungen
  • bestimmte Medikamente (z.B. Beruhigungsmittel, Blutdrucksenker)
  • Umgebungsfaktoren (Stolperfallen, schlechte Beleuchtung, ungeeignetes Schuhwerk)

Beobachtung und Überwachung

  • systematische Sturzrisikoeinschätzung bei Aufnahme und im Verlauf
  • Assessment von Gang und Gleichgewicht (z.B. Timed-up-and-go)
  • Überprüfung der Medikamente auf sturzfördernde Wirkung
  • Kontrolle der Umgebung und der Hilfsmittel

Pflegerische Schwerpunkte

  • Individuelle Sturzrisikoeinschätzung nach dem DNQP-Expertenstandard, klinisch und mit Assessment, regelmäßig wiederholt.
  • Umgebung sichern: Stolperfallen entfernen, gute Beleuchtung, Haltegriffe, geeignetes Schuhwerk.
  • Bewegung und Kraft fördern: der DNQP-Standard setzt auf die Erhaltung einer größtmöglichen, sicheren Mobilität, nicht auf ihre Einschränkung.
  • Geeignete Hilfsmittel bereitstellen und ihren sicheren Gebrauch anleiten (Rollator, Brille, Hörgerät).
  • Medikamente auf sturzfördernde Wirkung prüfen lassen und die Person und Angehörige beraten.
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen sind fachlich keine Sturzprophylaxe (DNQP 2022). Rechtlich sind sie nur zulässig, solange sie erforderlich sind, also als letztes Mittel. Bei Betreuten braucht es die Einwilligung des Betreuers oder Bevollmächtigten und bei längerer oder regelmäßiger Anwendung die Genehmigung des Betreuungsgerichts (Paragraph 1831 Absatz 1, 4 und 5 BGB).

Examens-Aufgaben mit Musterlösung

1Prüfungsaufgabe 1Schwerpunkt I.2: Pflegeprozesse und Pflegediagnostik bei Menschen aller Altersstufen mit gesundheitlichen Problemlagen planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren unter dem besonderen Fokus von Gesundheitsförderung und Prävention

Ein älterer Mensch mit Gangunsicherheit ist sturzgefährdet. Nennen Sie vier sturzprophylaktische Maßnahmen nach dem DNQP-Expertenstandard und begründen Sie sie.

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Systematische Risikoeinschätzung und Assessment von Gang und Gleichgewicht als Grundlage jeder Maßnahme.

Umgebung anpassen: Stolperfallen entfernen, Beleuchtung verbessern, Haltegriffe, festes Schuhwerk.

Gleichgewicht und Kraft gezielt trainieren, weil eine beeinträchtigte Balance zu den Sturzrisikofaktoren zählt (DNQP 2022) und Training die Sturzrate senkt.

Hilfsmittel und Beratung: passenden Rollator anleiten, Sehhilfe und Hörgerät prüfen, Medikamente auf sturzfördernde Wirkung überprüfen lassen.

Lerntipp: Bewegung fördern ist die richtige Antwort, nicht Ruhigstellen. Und nenne, dass FeM keine Sturzprophylaxe ist.

2Prüfungsaufgabe 2Schwerpunkt II.3: Ethisch reflektiert handeln

Eine Kollegin möchte einen sturzgefährdeten, verwirrten Bewohner mit einem Bauchgurt fixieren. Wie bewerten Sie das rechtlich und ethisch?

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Ein Bauchgurt hindert den Bewohner daran, aufzustehen und sich fortzubewegen. Willigt er nicht selbst wirksam ein, ist das eine freiheitsentziehende Maßnahme. Rechtlich ist sie nur zulässig, wenn sie erforderlich ist, um einen erheblichen gesundheitlichen Schaden abzuwenden. Zudem darf kein milderes Mittel ausreichen. Einwilligen können nur der Betreuer, ein schriftlich und ausdrücklich dazu Bevollmächtigter oder, wenn der Bewohner wegen Bewusstlosigkeit oder Krankheit nicht entscheiden kann, im Notvertretungsrecht der Ehegatte für höchstens sechs Wochen (Paragraph 1820 Absatz 2 Nummer 2, Paragraph 1358 Absatz 1 Nummer 3 BGB). Soll der Gurt über längere Zeit oder regelmäßig angelegt werden, braucht es zusätzlich die Genehmigung des Betreuungsgerichts (Paragraph 1831 Absatz 4 BGB). Ohne Genehmigung geht das nur, wenn der Aufschub gefährlich wäre. Sie ist dann unverzüglich nachzuholen (Paragraph 1831 Absatz 2 BGB). Die Kollegin kann das also nicht allein entscheiden.

FeM eignen sich nicht zur Sturzprophylaxe. Der DNQP-Expertenstandard Sturzprophylaxe (2022) spricht sich gegen jede Form freiheitsentziehender Maßnahmen zum Zweck der Sturzprophylaxe aus, also auch gegen Bettgitter, soweit sie als freiheitsentziehende Maßnahme wirken. Nach der Leitlinie FEM 2015 (stationäre Altenpflege) gehen solche Maßnahmen nicht mit weniger Stürzen einher; es gibt Hinweise, dass das Sturzrisiko in Zeiten ohne Maßnahme sogar steigt. Beschrieben sind außerdem Strangulationen, Einklemmungen und schwere bis tödliche Verletzungen durch FeM; nach der Leitlinie FEM 2015 dürfte es sich um seltene, aber lückenhaft berichtete Ereignisse handeln. FeM sind immer nur letztes Mittel nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Zuerst mildere Mittel ausschöpfen (Bewegungsförderung, Umgebung, Niederflurbett, Begleitung), Autonomie und Würde wahren, alles dokumentieren.

Lerntipp: Verbinde Sturzprophylaxe mit dem Rechtswissen: Fachlich lehnt der DNQP-Standard FeM ab, rechtlich regelt Paragraph 1831 BGB die engen Ausnahmen.

Schnell-Check zum Selbsttesten

3 Fragen
1

Welche Maßnahme senkt das Sturzrisiko am ehesten?

Nicht ganz. Gezieltes Training, vor allem mit Gleichgewichts- und Funktionsübungen, senkt bei selbstständig lebenden älteren Menschen die Sturzrate (Cochrane 2019, hohe Vertrauenswürdigkeit); im Pflegeheim wahrscheinlich ebenfalls, solange trainiert wird (Cochrane 2025). Bettruhe und andere Ruhigstellung sind keine Prophylaxe: der DNQP-Standard will Stürze ausdrücklich nicht durch Einschränkung der Bewegungsfreiheit verhindern, sondern durch größtmögliche, sichere Mobilität.

2

Welches Assessment prüft Gang und Gleichgewicht?

Nicht ganz. Der Timed-up-and-go-Test schätzt Mobilität und Sturzrisiko ein. Die Braden-Skala gehört zur Dekubitusprophylaxe.

3

Wie sind freiheitsentziehende Maßnahmen zur Sturzvermeidung einzuordnen?

Nicht ganz. FeM sind keine Prophylaxe. Der DNQP-Standard lehnt sie zur Sturzprophylaxe ab, rechtlich sind sie nur als letztes Mittel und unter den Voraussetzungen von Paragraph 1831 BGB zulässig.

So bereitest du dich vor

  • Lerne den DNQP-Expertenstandard Sturzprophylaxe und die zentralen Risikofaktoren.
  • Merke dir: Bewegung fördern statt ruhigstellen.
  • Verknüpfe das Thema mit dem Recht (FeM nach Paragraph 1831 BGB als letztes Mittel).
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  1. 1Der Pflegeprozess als roter Faden
  2. 2Medikamente verstehen statt pauken
  3. 3Notfälle früh erkennen
  4. 4Recht und Ethik ohne Angst
  5. 5Wie dein Gehirn unter Druck lernt

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