Ein desorientierter Bewohner will nachts die Einrichtung verlassen und gefährdet sich. Eine Kollegin schlägt ein Bettgitter vor. Wie handeln Sie rechtlich und ethisch korrekt?
Musterlösung anzeigen
Ein Bettgitter gegen den Willen ist eine freiheitsentziehende Maßnahme (FeM) nach Paragraph 1831 BGB (früher 1906). Sie braucht grundsätzlich eine richterliche Genehmigung, außer bei akuter Gefahr als kurzfristige Notmaßnahme.
Zuerst mildere Mittel prüfen (Deeskalation, Begleitung, Niederflurbett, Bewegungsmelder, Tagesstrukturierung). FeM ist immer letztes Mittel (Verhältnismäßigkeit).
Vorgehen: Gefahr abwenden, ärztliche und betreuungsrechtliche Klärung veranlassen, alles dokumentieren, Betreuer und Angehörige einbeziehen.
Ethisch: Autonomie und Fürsorge abwägen, Würde wahren. Bezug ICN-Kodex und die vier Prinzipien (Autonomie, Fürsorge, Nichtschaden, Gerechtigkeit).
Lerntipp: Merke die aktuellen Paragraphen: FeM 1831 BGB, ärztliche Zwangsmaßnahme 1832, Patientenverfügung 1827. Die alten Nummern (1906, 1901a) sind seit 2023 falsch und ein sicherer Punktverlust.
