Ein desorientierter Bewohner will nachts die Einrichtung verlassen und gefährdet sich. Eine Kollegin schlägt ein Bettgitter vor. Wie handeln Sie rechtlich und ethisch korrekt?
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Ein Bettgitter, das den Bewohner am Verlassen des Bettes hindert, ist eine freiheitsentziehende Maßnahme (FeM), wenn er nicht selbst wirksam einwilligt. Rechtsgrundlage ist Paragraph 1831 BGB (bis 31.12.2022 Paragraph 1906 BGB). Einwilligen können dann nur der Betreuer, ein schriftlich und ausdrücklich dazu Bevollmächtigter (Paragraph 1820 Absatz 2 Nummer 2 BGB) oder im Notvertretungsrecht der Ehegatte. Der Ehegatte darf nur über eine Maßnahme von höchstens sechs Wochen entscheiden und nur, wenn der Bewohner wegen Bewusstlosigkeit oder Krankheit nicht selbst entscheiden kann. Ausgeschlossen ist das unter anderem bei Getrenntleben, bei einem Betreuer für diesen Bereich oder bei einer bekannten passenden Vollmacht (Paragraph 1358 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 3 BGB). Soll das Bettgitter über längere Zeit oder regelmäßig hochgezogen werden, braucht es zusätzlich die Genehmigung des Betreuungsgerichts (Paragraph 1831 Absatz 4 BGB, beim Ehegatten über Paragraph 1358 Absatz 6 BGB). Ohne Genehmigung ist das nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist. Sie ist dann unverzüglich nachzuholen (Paragraph 1831 Absatz 2 BGB). Fehlt in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr jede Einwilligung, darfst du nur so kurz wie nötig handeln, um die Gefahr abzuwenden (rechtfertigender Notstand, Paragraph 34 StGB). Dann informierst du sofort Arzt und Betreuer oder Bevollmächtigten und dokumentierst.
Zuerst mildere Mittel prüfen (Deeskalation, Begleitung, Niederflurbett, Bewegungsmelder, Tagesstrukturierung). FeM ist nur als letztes Mittel zulässig, solange sie erforderlich ist (Paragraph 1831 Absatz 1 BGB).
Vorgehen: Gefahr abwenden, ärztliche und betreuungsrechtliche Klärung veranlassen, alles dokumentieren, Betreuer und Angehörige einbeziehen.
Ethisch: Autonomie und Fürsorge abwägen, Würde wahren. Bezug zum ICN-Ethikkodex und zu den vier Prinzipien nach Beauchamp und Childress (Autonomie, Fürsorge, Nichtschaden, Gerechtigkeit).
Lerntipp: Merke die aktuellen Paragraphen: FeM 1831 BGB, ärztliche Zwangsmaßnahme 1832, Patientenverfügung 1827. Die alten Nummern (1906, 1901a) gelten seit 2023 nicht mehr.
