Entlassungsmanagement in der Pflege
Systematisches Entlassungsmanagement zur Vermeidung von Versorgungsbrüchen.
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Über diesen Kurs
Der Expertenstandard Entlassungsmanagement vermittelt die systematische Planung und Koordination des Übergangs von stationärer zu ambulanter Versorgung. Ziel ist eine lückenlose Versorgung und die Vermeidung von Versorgungsbrüchen.
Kursinhalte (2 Module)
Entlassungsplanung und Bedarfserfassung
4 Lektionen · 120 Min. · Mit Quiz
Entlassungsplanung und Bedarfserfassung
4 Lektionen · 120 Min. · Mit Quiz
Frühzeitige Identifikation des poststationären Versorgungsbedarfs.
Lernziele
- Sie erklären, warum der Expertenstandard das Entlassungsmanagement mit der Aufnahme beginnen lässt, und geben die Frist des Prozesskriteriums P1a im Wortlaut wieder.
- Sie unterscheiden das Versorgungsmanagement nach Paragraf 11 Absatz 4 SGB V, das Entlassmanagement nach Paragraf 39 Absatz 1a SGB V und den pflegerischen Expertenstandard und ordnen jeder Ebene ihre Fundstelle zu.
- Sie führen an einem Fall eine kriteriengeleitete Ersteinschätzung durch und entscheiden begründet, ob die differenzierte Einschätzung nach P1b folgen muss.
- Sie leiten aus der Einschätzung eine individuelle Entlassungsplanung ab, die Handlungserfordernis, Zuständigkeit und Termin benennt.
- Sie dokumentieren die Ersteinschätzung so, dass sie das Ergebniskriterium E1 erfüllt: aktuell, systematisch und auf diese Person bezogen.
Überleitung und Nachsorge
4 Lektionen · 120 Min. · Mit Quiz
Überleitung und Nachsorge
4 Lektionen · 120 Min. · Mit Quiz
Koordination der Überleitung und Sicherstellung der Versorgungskontinuität.
Lernziele
- Sie stimmen den Entlassungstermin nach P4a mit allen Beteiligten ab und erkennen, woran eine bloße Terminmitteilung scheitert.
- Sie erstellen eine pflegerische Überleitung, die der weiterversorgenden Einrichtung die Fortführung ohne Rückfrage ermöglicht, und ordnen die Medikationsübergabe rechtlich richtig ein.
- Sie unterscheiden Information, Beratung und Schulung nach P3a und weisen mit einer Rückdemonstration nach, was Person und Angehörige tatsächlich können.
- Sie führen die Überprüfung spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Entlassungstermin nach P5 durch und leiten daraus Änderungen ab.
- Sie planen den Nachkontakt nach P6 innerhalb von 48 bis 72 Stunden und dokumentieren sein Ergebnis für die Person und für die Einrichtung.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Fortbildung "Entlassungsmanagement in der Pflege"?
Erhalte ich ein Zertifikat?
Ist diese Fortbildung als Pflichtunterweisung anerkannt?
Kann ich den Kurs auch einzeln buchen?
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