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BEEP-Gesetz 2026: Was Pflegefachkräfte jetzt eigenständig dürfen

Das Befugniserweiterungsgesetz (BEEP) erlaubt Pflegefachkräften seit 2026 eigenständige Heilkunde in Wundversorgung, Diabetes und Demenz. Alles zu §15a SGB V, Vorbehaltsaufgaben und Qualifikationen.

DTDennis Tefett|15 Min Lesezeit|März 2026Kostenlos
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Neue Gesetzgebung

Das BEEP-Gesetz: Ein Meilenstein für die Pflege

Seit dem 1. Januar 2026 gilt das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP). Es wurde am 6. November 2025 vom Bundestag verabschiedet und markiert einen historischen Wendepunkt: Erstmals dürfen Pflegefachkräfte in Deutschland eigenständig heilkundliche Tätigkeiten ausüben, die bisher ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Damit erkennt der Gesetzgeber die fachliche Kompetenz der Pflege offiziell an und stärkt die professionelle Autonomie von über einer Million Pflegefachpersonen.

Warum ist das wichtig?

Das BEEP-Gesetz verändert die Rollenverteilung im Gesundheitswesen grundlegend. Pflegefachkräfte werden von reinen Ausführenden ärztlicher Anordnungen zu eigenverantwortlich handelnden Fachpersonen. Das bedeutet: mehr Verantwortung, aber auch mehr Anerkennung, neue Karrierewege und eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Die drei Kernbereiche der Befugniserweiterung

Das BEEP-Gesetz erlaubt Pflegefachpersonen die eigenständige Ausübung von Heilkunde in drei klar definierten Bereichen. In diesen Bereichen entfällt die ärztliche Verordnungspflicht für bestimmte Maßnahmen und Materialien.

Wundversorgung

Eigenständige Beurteilung, Behandlung und Dokumentation von Wunden. Verordnung von Wundversorgungsmaterialien und Hilfsmitteln ohne ärztliche Verschreibung. Chronische Wunden, Dekubitus und postoperative Wundversorgung.

Diabetesmanagement

Eigenständige Blutzuckerkontrolle, Insulindosisanpassung und Patientenedukation. Verordnung von Teststreifen und Insulinzubehör. Beratung zu Ernährung, Bewegung und Selbstmanagement.

Demenzversorgung

Eigenständige Assessments, nicht-medikamentöse Interventionen und Angehörigenberatung. Planung und Durchführung personenzentrierter Versorgungskonzepte. Krisenintervention bei herausforderndem Verhalten.

Rechtliche Grundlagen im Detail

Das BEEP-Gesetz verankert die Befugniserweiterung in mehreren Gesetzestexten. Für die tägliche Praxis sind folgende Regelungen zentral:
1

§15a SGB V (neu): Eigenverantwortliche Heilkundeausübung

Pflegefachpersonen dürfen im Rahmen ihrer erworbenen Kompetenzen eigenständig Heilkunde ausüben. Die konkret zulässigen Leistungen werden in Verträgen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband und Pflegedienstleistern festgelegt.

2

§28 Abs. 5 SGB XI (neu): Heilkunde in der Langzeitpflege

Auch in der stationären und ambulanten Langzeitpflege dürfen Pflegefachkräfte heilkundliche Leistungen erbringen. Die Pflegekassen erkennen diese Leistungen als Teil des Versorgungsauftrags an.

3

§4 PflBG (geändert): Vorbehaltsaufgaben klargestellt

Die Pflegeprozessverantwortung (Erhebung des Pflegebedarfs, Steuerung des Pflegeprozesses, Qualitätssicherung) ist ausdrücklich kein Bestandteil der ärztlichen Behandlung. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass nur Pflegefachpersonen diese Aufgaben ausführen.

4

Verordnungspflicht entfällt

Für bestimmte Wundversorgungsmaterialien und Hilfsmittel brauchen Pflegefachkräfte keine ärztliche Verordnung mehr. Das spart Zeit und verkürzt die Versorgungswege erheblich.

Vorbehaltsaufgaben nach §4 PflBG

Die drei vorbehaltenen Aufgaben für Pflegefachkräfte bleiben bestehen und werden durch das BEEP-Gesetz gestärkt. Sie bilden das Fundament der professionellen Pflegepraxis:

1. Erhebung und Feststellung

Systematische Erfassung des individuellen Pflegebedarfs durch Assessments, Beobachtung, Befragung und Auswertung vorhandener Daten. Diese Aufgabe darf ausschließlich von Pflegefachpersonen durchgeführt werden.

2. Organisation und Steuerung

Planung, Koordination und Steuerung des gesamten Pflegeprozesses. Von der Maßnahmenplanung bis zur interdisziplinären Abstimmung. Keine Delegation an Pflegehilfskräfte zulässig.

3. Qualitätssicherung

Analyse, Evaluation und Weiterentwicklung der Pflegequalität. Einschließlich Dokumentation, Expertenstandards und interner Audits. Gesetzlich vorbehaltene Kernaufgabe.

Praxisrelevanz

Die Klarstellung in §4 PflBG hat direkte Auswirkungen auf den Stationsalltag: Arbeitgeber und Pflegeleitungen sind verpflichtet, organisatorisch sicherzustellen, dass Vorbehaltsaufgaben ausschließlich von qualifizierten Pflegefachpersonen durchgeführt werden. Eine Delegation an Pflegehilfskräfte oder andere Berufsgruppen ist gesetzlich unzulässig.

Welche Qualifikationen werden benötigt?

Nicht jede Pflegefachkraft darf sofort alle neuen Befugnisse ausüben. Das BEEP-Gesetz sieht verschiedene Wege zum Kompetenznachweis vor:
1

Pflegestudium (akademisch)

Absolventinnen und Absolventen eines Pflegestudiengangs (Bachelor oder Master) verfügen in der Regel über die erforderliche Kompetenz für die erweiterten Befugnisse.

2

Pflegeausbildung nach PflBG + Weiterbildung

Pflegefachpersonen mit dreijähriger Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz können die erforderliche Kompetenz durch staatlich zugelassene Weiterbildungen in den drei Kernbereichen erwerben.

3

Berufserfahrung + staatliche Kompetenzprüfung

Erfahrene Pflegefachkräfte mit relevanter Berufserfahrung können ihre Kompetenz durch eine staatliche Prüfung nachweisen. Details werden aktuell von den Bundesländern ausgearbeitet.

4

Bundesweit anerkannte Weiterbildungen

Die Selbstverwaltungspartner entwickeln bis Ende 2026 ein Rahmenkonzept für bundesweit anerkannte Weiterbildungen in den drei Kernbereichen. Frühzeitige Qualifizierung verschafft Ihnen einen Vorsprung.

Pflegefachassistenzgesetz (PflFAG): Das neue Berufsbild

Parallel zum BEEP-Gesetz wurde das Pflegefachassistenzgesetz (PflFAG) verabschiedet. Es schafft erstmals eine bundeseinheitliche 18-monatige Ausbildung zur Pflegefachassistenz und ersetzt die bisherigen 27 verschiedenen landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen.

Einheitlicher Standard

Eine bundesweit gültige Ausbildung statt 27 verschiedener Landesregelungen. Qualifikationen werden überall anerkannt, Mobilität zwischen den Bundesländern wird einfacher.

18 Monate Dauer

Die Ausbildung dauert 18 Monate und qualifiziert für assistierende Pflegetätigkeiten unter Aufsicht von Pflegefachpersonen. Start der neuen Ausbildung ab 2027.

Übergangsregelungen

Bis Ende 2026 auf Landesrecht begonnene Ausbildungen können abgeschlossen werden. Die Länder können eine Verlängerung bis Ende 2027 (Ausbildungsbeginn) bzw. 2030 (Abschluss) vorsehen.

Fortbildungspflicht: Was sich für Praxisanleitende ändert

Die jährliche Pflichtfortbildung von 24 Stunden für Praxisanleitende bleibt bestehen und wird durch das BEEP-Gesetz inhaltlich noch bedeutsamer. Praxisanleitende müssen die neuen Befugnisse kennen, um Auszubildende korrekt auf die veränderte Berufspraxis vorzubereiten. Der aktuelle Nachweiszeitraum läuft vom 15.06.2025 bis 31.12.2026. Ab 2027 gilt das Kalenderjahr als Nachweiszeitraum.

Für Ihre Pflichtfortbildung 2026

In unseren Pflichtfortbildungen für Praxisanleitende behandeln wir die Auswirkungen des BEEP-Gesetzes auf die praktische Ausbildung: Wie vermitteln Sie die erweiterten Befugnisse? Was bedeutet die Klarstellung der Vorbehaltsaufgaben für Ihre Anleitungspraxis? Wie bereiten Sie Auszubildende auf die neue berufliche Realität vor?

Haftungsfragen: Was Sie beachten müssen

Mit den erweiterten Befugnissen gehen auch neue Haftungsfragen einher. Die eigenverantwortliche Ausübung von Heilkunde bedeutet, dass Pflegefachkräfte für ihre Entscheidungen und Handlungen in den drei Kernbereichen selbst verantwortlich sind. Die Abgrenzung zwischen eigenverantwortlicher pflegerischer Tätigkeit und delegierter ärztlicher Tätigkeit muss klar dokumentiert werden.

Dokumentieren Sie, ob eine Maßnahme eigenverantwortlich (nach BEEP) oder auf ärztliche Anordnung durchgeführt wird

Halten Sie Ihre Qualifikationsnachweise für die erweiterten Befugnisse aktuell und griffbereit

Stellen Sie sicher, dass Ihre Einrichtung die organisatorischen Rahmenbedingungen für die neuen Befugnisse geschaffen hat

Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, welche Versicherungen die erweiterten Tätigkeiten abdecken

Nutzen Sie kollegiale Fallberatung bei komplexen Entscheidungen in den neuen Verantwortungsbereichen

Zeitplan: Was wann kommt

1

01.01.2026: BEEP-Gesetz in Kraft

Eigenständige Heilkundeausübung in Wundversorgung, Diabetes und Demenz wird gesetzlich ermöglicht. Finanzierungsregelungen des PflFAG treten in Kraft.

2

Bis Ende 2026: Rahmenvereinbarungen

Die Selbstverwaltungspartner legen fest, welche konkreten Leistungen Pflegefachkräfte eigenständig erbringen dürfen und welche Kompetenznachweise erforderlich sind.

3

Ab 2027: Neue Pflegefachassistenzausbildung

Start der bundeseinheitlichen 18-monatigen Ausbildung. Landesrechtliche Ausbildungen laufen aus. Ab 2027 gilt das Kalenderjahr als Nachweiszeitraum für die Pflichtfortbildung.

4

Bis 2030: Übergangsphase

Letzte Möglichkeit zum Abschluss landesrechtlich begonnener Pflegehilfe-/Pflegeassistenzausbildungen (je nach Landesregelung).

Das BEEP-Gesetz ist die größte Kompetenzverschiebung im deutschen Gesundheitswesen seit Jahrzehnten. Es erkennt an, was Pflegefachkräfte längst können, und gibt ihnen den rechtlichen Rahmen dafür.

| Bundesgesundheitsministerium, November 2025

Was bedeutet das für Sie als Pflegefachkraft?

Mehr Eigenständigkeit

Sie dürfen in den drei Kernbereichen selbstständig handeln, ohne auf ärztliche Anordnungen zu warten. Das verkürzt Versorgungswege und stärkt Ihre professionelle Rolle.

Neue Karrierewege

Spezialisierungen in Wundversorgung, Diabetesberatung oder Demenzversorgung werden attraktiver. Weiterbildungen in diesen Bereichen eröffnen neue berufliche Perspektiven.

Höhere Anerkennung

Das Gesetz macht die Kompetenz der Pflege sichtbar. Ihre fachliche Expertise wird rechtlich anerkannt und im interprofessionellen Team gestärkt.

Fortbildungsbedarf

Qualifizieren Sie sich frühzeitig für die erweiterten Befugnisse. Wer als erstes die Weiterbildungen absolviert, hat einen klaren Vorteil auf dem Arbeitsmarkt.

Kernbotschaft

Das BEEP-Gesetz ist kein abstraktes Gesetzeswerk, sondern verändert Ihren Berufsalltag konkret. Nutzen Sie die Chance, sich frühzeitig zu qualifizieren und die neuen Befugnisse rechtssicher in Ihre Praxis zu integrieren. In unseren Fortbildungen bereiten wir Sie gezielt auf die veränderte Berufspraxis vor.

Kenne ich die drei Kernbereiche des BEEP-Gesetzes und deren Relevanz für meine Arbeit?

Bin ich über die Qualifikationsanforderungen für die erweiterten Befugnisse informiert?

Habe ich mit meinem Arbeitgeber über die Umsetzung in meiner Einrichtung gesprochen?

Plane ich bereits eine Weiterbildung in einem der drei Kernbereiche?

Kann ich Auszubildenden die veränderte Rechtslage und ihre Bedeutung erklären?

DT

Dennis Tefett, M.A.

Gesundheitsmanager & Neurowissenschaftler. Gründer des Refresher Zentrums. Über 300 Führungskräfte und Praxisanleitende geschult.

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