Der rechtliche Rahmen der Dokumentationspflicht
Was sich 2026 konkret ändert
Verpflichtende digitale Dokumentation
Ab 2026 wird die elektronische Pflegedokumentation in stationären Einrichtungen zum Standard. Die Umstellung von papierbasierten auf digitale Systeme wird durch Förderprogramme des Bundes unterstützt. Einrichtungen, die noch keine elektronische Dokumentation eingeführt haben, müssen bis Ende 2026 umstellen. Die digitale Dokumentation muss den Anforderungen an Datenschutz, Datensicherheit und Revisionssicherheit entsprechen.
Strukturmodell als Dokumentationsstandard
Das Strukturmodell zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation (SIS) wird als empfohlener Standard in den Qualitätsprüfungsrichtlinien verankert. Die Strukturierte Informationssammlung, die Maßnahmenplanung, der Berichteblatt-Ansatz und die Evaluation bilden die vier Elemente, die eine schlanke, aber aussagekräftige Dokumentation ermöglichen. Einrichtungen, die das Strukturmodell konsequent umsetzen, berichten von einer Zeitersparnis von bis zu 30 Prozent.
Erweiterte Anforderungen an die Ergebnisqualität
Die Qualitätsindikatoren des neuen Prüfsystems werden um digitale Nachweispflichten ergänzt. Pflegeergebnisse müssen systematisch erfasst, ausgewertet und den Prüfbehörden auf Anfrage elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Die Bewertung der Dokumentationsqualität wird zunehmend datenbasiert erfolgen, was eine konsistente und vollständige elektronische Dokumentation voraussetzt.
Interoperabilitätsstandards
Neue Interoperabilitätsanforderungen stellen sicher, dass verschiedene digitale Systeme Pflegedokumentation, Arztinformationssystem, Apothekensoftware miteinander kommunizieren können. Die Einführung standardisierter Schnittstellen (HL7 FHIR) soll den Datenaustausch zwischen Einrichtungen und Sektoren verbessern und Doppeldokumentation reduzieren. Einrichtungen sollten bei der Auswahl und Aktualisierung ihrer Software auf die Konformität mit diesen Standards achten.
Haftungsrechtliche Bedeutung
Die Pflegedokumentation ist im Streitfall ein zentrales Beweismittel. Der Grundsatz 'Nicht dokumentiert ist nicht durchgeführt' gilt vor Gericht als Orientierungsmaßstab. Eine lückenhafte oder fehlerhafte Dokumentation kann im Haftungsfall zu einer Beweislastumkehr führen die Einrichtung muss dann beweisen, dass die Pflege ordnungsgemäß erfolgte.
Qualitätssicherung
Die Dokumentation bildet die Grundlage für die interne und externe Qualitätssicherung. Sie ermöglicht die systematische Auswertung von Pflegeergebnissen, die Identifikation von Verbesserungspotenzialen und den Nachweis der Pflegequalität gegenüber Kostenträgern und Prüfbehörden. Eine gute Dokumentation ist damit ein Instrument der Organisationsentwicklung.
Interprofessionelle Kommunikation
Die Pflegedokumentation ist das wichtigste Kommunikationsmittel zwischen den an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen. Ärztinnen, Therapeuten, Sozialarbeiterinnen und Pflegefachpersonen greifen auf dieselbe Informationsgrundlage zu. Eine klare, vollständige und aktuelle Dokumentation vermeidet Informationsverluste und stärkt die Patientensicherheit.
Entbürokratisierung
Die neuen Regelungen zielen ausdrücklich auf eine Entlastung der Pflegefachpersonen ab. Doppeldokumentation soll durch digitale Schnittstellen vermieden werden. Das Strukturmodell reduziert den Dokumentationsumfang auf das fachlich Notwendige. KI-gestützte Assistenzsysteme können die Dokumentation zusätzlich vereinfachen und beschleunigen.
Gute Dokumentation schützt nicht nur den Patienten, sondern auch die Pflegekraft. Sie ist kein bürokratischer Aufwand, sondern professionelle Sorgfalt.
- Führen Sie eine Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen Dokumentationsprozesse durch und identifizieren Sie Optimierungspotenziale.
- Prüfen Sie, ob Ihre Dokumentationssoftware die neuen Interoperabilitätsstandards (HL7 FHIR) unterstützt.
- Planen Sie ausreichend Zeit und Budget für die Schulung aller Mitarbeitenden ein digitale Kompetenz ist die Grundvoraussetzung.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre IT-Infrastruktur den Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit entspricht.
- Definieren Sie klare Verantwortlichkeiten für die Administration und Pflege des digitalen Dokumentationssystems.
- Nutzen Sie die Förderprogramme des Bundes und der Länder für die Digitalisierung der Pflegedokumentation.
Dokumentiere ich den Pflegeprozess vollständig und zeitnah?
Nutze ich das Strukturmodell (SIS) als Grundlage meiner Dokumentation?
Sind die eingesetzten digitalen Systeme datenschutzkonform und revisionssicher?
Kenne ich die haftungsrechtliche Bedeutung der Pflegedokumentation?
Werden alle Mitarbeitenden regelmäßig in der korrekten Dokumentation geschult?
Erfüllt unsere Software die neuen Interoperabilitätsstandards?
Haben wir einen konkreten Zeitplan für die Umstellung auf digitale Dokumentation?
Nutze ich die Dokumentation als Instrument der Qualitätssicherung und nicht nur als Pflichtaufgabe?
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