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Pflichtfortbildung Praxisanleitung: Was das Gesetz 2026 fordert

Gesetzliche Anforderungen an die Pflichtfortbildung 2026 im Überblick. PflBG-Vorgaben, Fristen und Compliance-Tipps für Ihre Einrichtung.

DTDennis Tefett|8 Min Lesezeit|Feb 2026Kostenlos
FortbildungspflichtPflBGCompliance

Gesetzlicher Rahmen

Das Pflegeberufegesetz (PflBG) und die zugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) bilden das rechtliche Fundament für die Pflichtfortbildung von Praxisanleitenden. Seit dem Inkrafttreten des PflBG im Jahr 2020 sind Praxisanleitende verpflichtet, jährlich mindestens 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung nachzuweisen. Diese Verpflichtung dient der Qualitätssicherung in der praktischen Ausbildung und stellt sicher, dass Anleitende stets auf dem aktuellen Stand pädagogischer und fachlicher Entwicklungen bleiben. Für 2026 ergeben sich durch aktuelle Verordnungsanpassungen wichtige Neuerungen, die Praxisanleitende und Einrichtungen gleichermaßen betreffen.

Stundenvorgabe

Mindestens 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung pro Kalenderjahr. Die Stunden müssen vollständig dokumentiert und gegenüber der zuständigen Behörde nachweisbar sein.

Themenfelder

Die Fortbildungen müssen berufspädagogische Inhalte abdecken, darunter Didaktik, Methodik, Gesprächsführung, Bewertungskompetenz und aktuelle Entwicklungen im Pflegebereich.

Nachweispflicht

Teilnahmebestätigungen mit Angabe der Fortbildungsinhalte und -stunden sind aufzubewahren. Die Einrichtung ist verpflichtet, die Einhaltung gegenüber der zuständigen Landesbehörde nachzuweisen.

Fristenregelung

Die 24 Stunden beziehen sich auf das Kalenderjahr. Ein Übertrag nicht genutzter Stunden in das Folgejahr ist ausgeschlossen. Bei Nichterfüllung droht der Verlust der Anleitungsberechtigung.

Was ändert sich 2026?

Das Jahr 2026 bringt mehrere wichtige Anpassungen im Bereich der Pflichtfortbildung für Praxisanleitende. Diese Änderungen resultieren aus den Erfahrungen der ersten Jahre nach Einführung des PflBG und zielen auf eine höhere Verbindlichkeit und bessere Qualitätskontrolle ab.
1

Digitale Nachweisführung wird Standard

Ab 2026 wird die elektronische Dokumentation von Fortbildungsnachweisen in vielen Bundesländern verpflichtend. Einrichtungen müssen ein digitales System zur lückenlosen Erfassung und Archivierung bereitstellen.

2

Erweiterte Themenpflicht: KI und Digitalisierung

Fortbildungen zu digitalen Kompetenzen und zum Einsatz von KI in der Pflege werden als Pflichtthemenfeld aufgenommen. Mindestens vier der 24 Stunden sollen auf digitale Themen entfallen.

3

Strengere Qualitätskontrollen durch Landesbehörden

Die zuständigen Landesbehörden intensivieren die Überprüfung der Fortbildungsnachweise. Stichprobenartige Kontrollen werden standardisiert, und bei Verstößen greifen abgestufte Sanktionsmaßnahmen.

Achtung: Fristen beachten!

Die Fortbildungsnachweise für 2026 müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 vollständig vorliegen. Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung, um Engpässe zum Jahresende zu vermeiden. Bei Nichterfüllung riskieren Sie Ihre Berechtigung als Praxisanleitende und setzen Ihre Einrichtung einem Compliance-Risiko aus. Prüfen Sie zudem, ob Ihr Bundesland spezifische Zusatzanforderungen stellt.

Fortbildung ist nicht nur Pflicht, sondern eine Investition in die Qualität der praktischen Ausbildung und damit in die Zukunft der Pflege.

Neue Gesetzgebung

BEEP-Gesetz: Erweiterte Befugnisse seit 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gilt das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP-Gesetz). Pflegefachkräfte dürfen erstmals eigenständig heilkundliche Tätigkeiten in den Bereichen Wundversorgung, Diabetesmanagement und Demenzversorgung ausüben. Die Vorbehaltsaufgaben nach §4 PflBG wurden klargestellt und gestärkt. Für Praxisanleitende bedeutet das: Sie müssen Auszubildende auf diese veränderte Berufspraxis vorbereiten und die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen in Ihre Anleitung integrieren.

Tipp: Vertiefen Sie Ihr Wissen

Unser ausführlicher Fachartikel zum BEEP-Gesetz 2026 erklärt alle Neuerungen im Detail: die drei Kernbereiche, Qualifikationsanforderungen, Haftungsfragen und das neue Pflegefachassistenzgesetz. Pflichtlektüre für alle Praxisanleitenden.

Compliance-Checkliste für Praxisanleitende

Nutzen Sie die folgende Checkliste, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen für 2026 erfüllen. Eine frühzeitige und systematische Planung schützt Sie vor unliebsamen Überraschungen bei Kontrollen.

Habe ich bereits einen Fortbildungsplan für das gesamte Kalenderjahr 2026 erstellt?

Sind mindestens 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung eingeplant?

Beinhaltet mein Fortbildungsplan mindestens vier Stunden zu digitalen Themen und KI?

Liegen mir alle bisherigen Teilnahmebestätigungen in digitaler Form vor?

Ist das digitale Nachweissystem meiner Einrichtung einsatzbereit und aktuell?

Kenne ich die spezifischen Anforderungen meines Bundeslandes für 2026?

Habe ich einen Ansprechpartner in meiner Einrichtung für Fragen zur Fortbildungspflicht?

DT

Dennis Tefett, M.A.

Gesundheitsmanager & Neurowissenschaftler. Gründer des Refresher Zentrums. Über 300 Führungskräfte und Praxisanleitende geschult.

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