Gesetzlicher Rahmen
Stundenvorgabe
Mindestens 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung pro Kalenderjahr. Die Stunden müssen vollständig dokumentiert und gegenüber der zuständigen Behörde nachweisbar sein.
Themenfelder
Die Fortbildungen müssen berufspädagogische Inhalte abdecken, darunter Didaktik, Methodik, Gesprächsführung, Bewertungskompetenz und aktuelle Entwicklungen im Pflegebereich.
Nachweispflicht
Teilnahmebestätigungen mit Angabe der Fortbildungsinhalte und -stunden sind aufzubewahren. Die Einrichtung ist verpflichtet, die Einhaltung gegenüber der zuständigen Landesbehörde nachzuweisen.
Fristenregelung
Die 24 Stunden beziehen sich auf das Kalenderjahr. Ein Übertrag nicht genutzter Stunden in das Folgejahr ist ausgeschlossen. Bei Nichterfüllung droht der Verlust der Anleitungsberechtigung.
Was ändert sich 2026?
Digitale Nachweisführung wird Standard
Ab 2026 wird die elektronische Dokumentation von Fortbildungsnachweisen in vielen Bundesländern verpflichtend. Einrichtungen müssen ein digitales System zur lückenlosen Erfassung und Archivierung bereitstellen.
Erweiterte Themenpflicht: KI und Digitalisierung
Fortbildungen zu digitalen Kompetenzen und zum Einsatz von KI in der Pflege werden als Pflichtthemenfeld aufgenommen. Mindestens vier der 24 Stunden sollen auf digitale Themen entfallen.
Strengere Qualitätskontrollen durch Landesbehörden
Die zuständigen Landesbehörden intensivieren die Überprüfung der Fortbildungsnachweise. Stichprobenartige Kontrollen werden standardisiert, und bei Verstößen greifen abgestufte Sanktionsmaßnahmen.
Achtung: Fristen beachten!
Fortbildung ist nicht nur Pflicht, sondern eine Investition in die Qualität der praktischen Ausbildung und damit in die Zukunft der Pflege.
BEEP-Gesetz: Erweiterte Befugnisse seit 2026
Tipp: Vertiefen Sie Ihr Wissen
Compliance-Checkliste für Praxisanleitende
Habe ich bereits einen Fortbildungsplan für das gesamte Kalenderjahr 2026 erstellt?
Sind mindestens 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung eingeplant?
Beinhaltet mein Fortbildungsplan mindestens vier Stunden zu digitalen Themen und KI?
Liegen mir alle bisherigen Teilnahmebestätigungen in digitaler Form vor?
Ist das digitale Nachweissystem meiner Einrichtung einsatzbereit und aktuell?
Kenne ich die spezifischen Anforderungen meines Bundeslandes für 2026?
Habe ich einen Ansprechpartner in meiner Einrichtung für Fragen zur Fortbildungspflicht?
Dennis Tefett, M.A.
Gesundheitsmanager & Neurowissenschaftler. Gründer des Refresher Zentrums. Über 300 Führungskräfte und Praxisanleitende geschult.
Mehr über den Autor →Fachbereich entdecken
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