Die 15% Regelung für MT-Praxisanleitung: Berechnung und Umsetzung
§ 19 MTBG schreibt 15% angeleitete Praxiszeit vor. Was bedeutet das konkret? Stundenberechnung, Dokumentation und Organisation für MTL, MTR, MTF und MTV.
DTDennis Tefett|11 Min Lesezeit|März 2026Kostenlos
15% RegelungMTAPrVPraxisanleitungBerechnung
Praxis: Stundenberechnung im Labor
Lisa ist MTL-Auszubildende im zweiten Ausbildungsjahr. Ihre Mentorin Petra möchte sicherstellen, dass die gesetzlich vorgeschriebene angeleitete Praxiszeit korrekt berechnet und dokumentiert wird. Doch wie viele Stunden müssen es genau sein? Und was zählt als angeleitete Praxiszeit? Die Antwort liefert § 19 Abs. 2 des MT-Berufe-Gesetzes (MTBG).
Was besagt die 15% Regelung?
Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 MTBG darf die praktische Ausbildung nur in Einrichtungen stattfinden, die eine Anleitung durch eine praxisanleitende Person im Umfang von mindestens 15 Prozent der zu absolvierenden Stundenzahl sicherstellen. Bis zum 31. Dezember 2030 können die Länder einen geringeren Umfang vorsehen, jedoch nicht unter 10 Prozent (§ 19 Abs. 2 Satz 2 MTBG). Die Anleitung übernehmen qualifizierte Praxisanleitende (§ 8 MTAPrV), sie wird dokumentiert.
Berechnung der angeleiteten Praxiszeit
Mindestens 15 Prozent der praktischen Ausbildung: 300 Stunden bei MTL, MTR und MTV (von 2.000 Stunden), 330 Stunden bei MTF (von 2.200 Stunden), § 13 Abs. 4 und § 19 Abs. 2 Satz 1 MTBG. Verteilt auf drei Ausbildungsjahre sind das rechnerisch 100 Stunden (MTL, MTR, MTV) bzw. 110 Stunden (MTF) pro Jahr. Diese Berechnung dient als Orientierung. In der Praxis kann die Verteilung je nach Ausbildungsabschnitt und Einsatzort variieren.
Angeleitete Praxiszeit gesamt300 / 330Stunden (15 % von 2.000 h bei MTL, MTR, MTV bzw. 2.200 h bei MTF)
Organisation im Klinikalltag
Die Integration der angeleiteten Praxiszeit in den regulären Klinik- und Laborbetrieb ist eine der größten Herausforderungen für Einrichtungen. Bewährte Strategien sind die Einplanung fester Anleitungstage, die Nutzung von Randzeiten mit geringerem Patientenaufkommen und die Kombination von Anleitungssituationen mit der regulären Patientenversorgung. Wichtig ist, dass die angeleitete Praxiszeit nicht mit der bloßen Anwesenheit einer Praxisanleiterin gleichzusetzen ist. Es muss eine aktive, geplante und reflektierte Anleitung stattfinden.
Dokumentation
Eine lückenlose Dokumentation der angeleiteten Praxiszeit ist unverzichtbar. Pro Anleitungssituation sollten Datum, Zeitumfang, Thema, Lernziele, Methoden und eine kurze Reflexion festgehalten werden. Viele Einrichtungen nutzen dafür standardisierte Nachweishefte oder digitale Dokumentationssysteme. Die Dokumentation dient nicht nur der rechtlichen Absicherung, sondern ermöglicht auch eine gezielte Lernverlaufsbeobachtung und die Identifikation von Förderbedarfen.
Unterschiede zwischen den MT-Berufen
Die 15%-Regelung gilt einheitlich für alle vier MT-Berufe, also auch für MTV (Veterinärmedizin). Allerdings unterscheiden sich die praktischen Einsatzorte erheblich: MTL (Laboratoriumsanalytik) arbeiten überwiegend im Labor, MTR (Radiologie) in der bildgebenden Diagnostik und Strahlentherapie, MTF (Funktionsdiagnostik) in kardiologischen, pneumologischen und neurologischen Funktionsbereichen. Die Anleitungsinhalte und Methoden müssen entsprechend an das jeweilige Fachgebiet angepasst werden.
1
Gesamtstunden berechnen
Ermitteln Sie die Gesamtzahl der praktischen Ausbildungsstunden laut Ausbildungsplan und berechnen Sie 15% davon als Mindestumfang der angeleiteten Praxiszeit.
2
Auf Ausbildungsabschnitte verteilen
Verteilen Sie die 300 bzw. 330 Stunden gleichmäßig auf die drei Ausbildungsjahre und berücksichtigen Sie dabei die unterschiedlichen Einsatzorte und Lernziele.
3
Feste Anleitungszeiten einplanen
Legen Sie pro Woche feste Zeitfenster für strukturierte Anleitungssituationen fest und kommunizieren Sie diese an das gesamte Team.
4
Dokumentation standardisieren
Führen Sie ein einheitliches Nachweissystem ein, das Datum, Dauer, Lernziel, Methode und Reflexion jeder Anleitungssituation erfasst.
5
Regelmäßig evaluieren
Überprüfen Sie quartalsweise, ob die angeleitete Praxiszeit im Zeitplan liegt, und passen Sie bei Bedarf die Planung an.
Die Kernbegriffe dieses Beitrags im Überblick
DT
Dennis Christoph Tefett
Psychologie, Erziehungs- & Sozialwissenschaften (M.Ed.) | Gesundheitsmanager (B.A.). Gründer des Refresher Zentrums. Über 300 Führungskräfte und Praxisanleitende geschult.