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Praxis: Stundenberechnung im Labor
Lisa ist MTL-Auszubildende im zweiten Ausbildungsjahr. Ihre Mentorin Petra möchte sicherstellen, dass die gesetzlich vorgeschriebene angeleitete Praxiszeit korrekt berechnet und dokumentiert wird. Doch wie viele Stunden müssen es genau sein? Und was zählt als angeleitete Praxiszeit? Die Antwort liefert §8 der MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (MTAPrV).
Was besagt die 15% Regelung?
Die MTAPrV legt in §8 fest, dass mindestens 15 Prozent der praktischen Ausbildungszeit als strukturiert angeleitete Praxiszeit durchgeführt werden muss. Diese Regelung orientiert sich an der bewährten Vorschrift aus der Pflegeausbildung (PflAPrV §4 Abs. 1), wurde aber an die Besonderheiten der MT-Berufe angepasst. Die angeleitete Praxiszeit muss durch qualifizierte Praxisanleitende durchgeführt und dokumentiert werden.
Berechnung der angeleiteten Praxiszeit
Die dreijährige MT-Ausbildung umfasst insgesamt 2.200 Stunden praktische Ausbildung. 15 Prozent davon ergeben 330 Stunden, die als strukturiert angeleitete Praxiszeit nachgewiesen werden müssen. Verteilt auf drei Ausbildungsjahre bedeutet das durchschnittlich 110 Stunden pro Jahr, also etwa 2,8 Stunden pro Ausbildungswoche. Diese Berechnung dient als Orientierung. In der Praxis kann die Verteilung je nach Ausbildungsabschnitt und Einsatzort variieren.
Angeleitete Praxiszeit gesamt330Stunden (15% von 2.200h praktischer Ausbildung)
Organisation im Klinikalltag
Die Integration der angeleiteten Praxiszeit in den regulären Klinik- und Laborbetrieb ist eine der größten Herausforderungen für Einrichtungen. Bewährte Strategien sind die Einplanung fester Anleitungstage, die Nutzung von Randzeiten mit geringerem Patientenaufkommen und die Kombination von Anleitungssituationen mit der regulären Patientenversorgung. Wichtig ist, dass die angeleitete Praxiszeit nicht mit der bloßen Anwesenheit einer Praxisanleiterin gleichzusetzen ist. Es muss eine aktive, geplante und reflektierte Anleitung stattfinden.
Dokumentation
Eine lückenlose Dokumentation der angeleiteten Praxiszeit ist unverzichtbar. Pro Anleitungssituation sollten Datum, Zeitumfang, Thema, Lernziele, Methoden und eine kurze Reflexion festgehalten werden. Viele Einrichtungen nutzen dafür standardisierte Nachweishefte oder digitale Dokumentationssysteme. Die Dokumentation dient nicht nur der rechtlichen Absicherung, sondern ermöglicht auch eine gezielte Lernverlaufsbeobachtung und die Identifikation von Förderbedarfen.
Unterschiede MTL, MTR und MTF
Die 15%-Regelung gilt einheitlich für alle MT-Berufe. Allerdings unterscheiden sich die praktischen Einsatzorte erheblich: MTL (Laboratoriumsanalytik) arbeiten überwiegend im Labor, MTR (Radiologie) in der bildgebenden Diagnostik und Strahlentherapie, MTF (Funktionsdiagnostik) in kardiologischen, pneumologischen und neurologischen Funktionsbereichen. Die Anleitungsinhalte und Methoden müssen entsprechend an das jeweilige Fachgebiet angepasst werden.
1
Gesamtstunden berechnen
Ermitteln Sie die Gesamtzahl der praktischen Ausbildungsstunden laut Ausbildungsplan und berechnen Sie 15% davon als Mindestumfang der angeleiteten Praxiszeit.
2
Auf Ausbildungsabschnitte verteilen
Verteilen Sie die 330 Stunden gleichmäßig auf die drei Ausbildungsjahre und berücksichtigen Sie dabei die unterschiedlichen Einsatzorte und Lernziele.
3
Feste Anleitungszeiten einplanen
Legen Sie pro Woche feste Zeitfenster für strukturierte Anleitungssituationen fest und kommunizieren Sie diese an das gesamte Team.
4
Dokumentation standardisieren
Führen Sie ein einheitliches Nachweissystem ein, das Datum, Dauer, Lernziel, Methode und Reflexion jeder Anleitungssituation erfasst.
5
Regelmäßig evaluieren
Überprüfen Sie quartalsweise, ob die angeleitete Praxiszeit im Zeitplan liegt, und passen Sie bei Bedarf die Planung an.
DT
Dennis Tefett, M.A.
Gesundheitsmanager & Neurowissenschaftler. Gründer des Refresher Zentrums. Über 300 Führungskräfte und Praxisanleitende geschult.
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