Für Pflegefachpersonen aus dem Ausland

So bereiten Sie sich auf die Kenntnisprüfung vor

Der Weg vom Antrag bis zur Prüfung, eine Checkliste zum Abhaken, ein Lernplan über zwölf Wochen und die Fachbegriffe, die in der Prüfung wirklich fallen.

Der Weg in sechs Schritten

Viele beginnen an der falschen Stelle und verlieren dadurch Monate. Diese Reihenfolge hat sich bewährt.

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    Unterlagen sammeln

    Zeugnisse, Berufsurkunde, Stundennachweise, Arbeitszeugnisse, Führungszeugnis, ärztliche Bescheinigung und Sprachnachweis. Fremdsprachige Dokumente brauchen eine beglaubigte Übersetzung. Beginnen Sie hier früh, das dauert erfahrungsgemäß am längsten.

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    Antrag bei Ihrer zuständigen Stelle

    Zuständig ist die Anerkennungsbehörde des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten möchten. Welche Stelle das ist, unterscheidet sich von Land zu Land. Das amtliche Portal des Bundes führt Sie zur richtigen Adresse.

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    Bescheid abwarten

    Die Behörde prüft die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung. Erst der Bescheid sagt Ihnen verbindlich, ob eine Ausgleichsmaßnahme nötig ist. Buchen Sie vorher nichts Teures.

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    Ihren Weg wählen

    Wird eine Ausgleichsmaßnahme verlangt, haben Sie nach § 40 Absatz 3 Satz 3 PflBG das Recht, zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang zu wählen. Lassen Sie sich diese Wahl nicht abnehmen.

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    Vorbereiten und Termin sichern

    Die Kenntnisprüfung soll mindestens zweimal jährlich angeboten werden. Die Länder sollen sicherstellen, dass Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung antreten können. Fragen Sie aktiv nach dem nächsten Termin.

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    Prüfung und Erlaubnis

    Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung. Damit beantragen Sie die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und arbeiten als Pflegefachperson mit allen Rechten.

Wichtig bei Schritt 2: Welche Stelle zuständig ist, unterscheidet sich je Bundesland und ändert sich gelegentlich. Wir nennen hier bewusst keine einzelnen Adressen, damit Sie nicht auf eine veraltete Angabe hereinfallen. Die amtliche Auskunft finden Sie über das Anerkennungsportal des Bundes.

Checkliste vor dem Prüfungstermin

Zum Ausdrucken oder Abfotografieren. Was hier steht, wird erfahrungsgemäß am häufigsten übersehen.

Organisatorisch

  • Prüfungstermin schriftlich bestätigt
  • Einsatzbereich der praktischen Prüfung erfragt
  • Zahl der Pflegesituationen erfragt, es sind zwei bis vier
  • Anfahrt und Übernachtung geklärt
  • Freistellung mit dem Arbeitgeber besprochen

Fachlich

  • Pflegeprozess in sechs Schritten sitzt frei
  • Mindestens einen fremden Versorgungsbereich gelernt
  • Mindestens eine fremde Altersstufe gelernt
  • Vorbehaltene Tätigkeiten benennen können
  • Fünf Prophylaxen mit Begründung erklären können

Sprachlich

  • Fallsituation einmal laut auf Deutsch durchgesprochen
  • Eigene Aufnahme angehört und Stolperstellen notiert
  • Fachbegriffe des Glossars sicher aussprechen
  • Rückfragen höflich stellen geübt, Nachfragen sind erlaubt

Persönlich

  • Nacht vorher früh schlafen gelegt
  • Dienstkleidung und Schuhe bereitgelegt
  • Nichts Neues mehr am Vortag gelernt
  • Daran gedacht: Wiederholung ist erlaubt, das nimmt Druck

Lernplan über zwölf Wochen

Geordnet nach den fünf Kompetenzbereichen, die nach § 45 Absatz 1 PflAPrV Gegenstand der Prüfung sind. Gerechnet mit fünf bis acht Stunden pro Woche neben der Arbeit.

ZeitraumThemaBereich
Woche 1 und 2

Pflegeprozess als Gerüst

Die sechs Schritte des Pflegeprozesses sicher beherrschen und auf jeden Fall anwenden können. Das ist die Struktur, an der Sie sich in jeder Prüfungssituation entlanghangeln.

Kompetenzbereich I
Woche 3 und 4

Akutpflege im Krankenhaus

Häufige Krankheitsbilder, Überwachung, Notfallsituationen, prä- und postoperative Pflege, Arzneimittel und ihre Wirkung.

Kompetenzbereich I
Woche 5

Langzeitpflege und Menschen mit Demenz

Für viele der fremdeste Bereich und deshalb besonders wichtig. Herausforderndes Verhalten, Biografiearbeit, Prophylaxen im Heimalltag.

Kompetenzbereich I
Woche 6

Kinder und junge Menschen

Altersgerechte Pflege, Besonderheiten bei Kindern, Einbeziehung der Eltern. Denken Sie daran: mündlich wird eine andere Altersstufe geprüft als praktisch.

Kompetenzbereich I
Woche 7

Kommunikation und Beratung

Gesprächsführung mit Betroffenen und Angehörigen, Aufklärung, Umgang mit schwierigen Gesprächen. Im praktischen Teil muss Ihre Kommunikation ausdrücklich sichtbar werden.

Kompetenzbereich II
Woche 8

Im Team und mit anderen Berufsgruppen

Übergabe, Delegation, Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Therapeuten, Schnittstellen zwischen den Versorgungsbereichen.

Kompetenzbereich III
Woche 9

Recht und Ethik

Vorbehaltene Tätigkeiten, Dokumentationspflicht, Schweigepflicht, Patientenverfügung, freiheitsentziehende Maßnahmen, Betreuungsrecht.

Kompetenzbereich IV
Woche 10

Wissenschaft und Standards

Expertenstandards und ihre Anwendung, evidenzbasiertes Arbeiten, Qualitätssicherung, das eigene Handeln begründen können.

Kompetenzbereich V
Woche 11

Laut üben

Fallsituationen laut auf Deutsch durchsprechen und sich dabei aufnehmen. Nicht auswendig lernen, sondern frei erklären. Das ist der Unterschied zwischen Wissen und Bestehen.

Alle Bereiche
Woche 12

Wiederholen und beruhigen

Keine neuen Themen mehr. Nur wiederholen, was schon sitzt, Schlaf und Struktur sichern. Erinnern Sie sich: nicht bestandene Teile dürfen Sie einmal wiederholen.

Alle Bereiche
Pflegefachperson lernt abends mit Kopfhörern und Notizbuch
Fünf bis acht Stunden pro Woche reichen aus. (Mit KI bearbeitet)

Material für alle zwölf Wochen

Refresher Plus deckt jeden Block dieses Plans ab, von der Akutpflege bis zu Recht und Ethik. 48 Stunden kostenlos hineinhören, danach ab 9,99 Euro im Monat.

Kostenlos hineinhören

Glossar: Fachbegriffe, die in der Prüfung fallen

Diese Wörter werden in deutschen Lehrbüchern oft vorausgesetzt statt erklärt. Wer sie sicher versteht und aussprechen kann, spart in der Prüfung Kraft für das Fachliche.

Vorbehaltene Tätigkeiten
Aufgaben, die in Deutschland nur Pflegefachpersonen ausüben dürfen: die Erhebung des Pflegebedarfs, die Steuerung des Pflegeprozesses und die Sicherung der Pflegequalität. Genau diese müssen Sie im praktischen Teil zeigen.
Pflegeprozess
Das strukturierte Vorgehen in sechs Schritten: Informationen sammeln, Probleme und Ressourcen erkennen, Ziele festlegen, Maßnahmen planen, durchführen, bewerten. Ihr roter Faden in jeder Prüfungssituation.
Pflegediagnose
Die fachliche Beschreibung eines Pflegeproblems mit seinen Ursachen und Anzeichen. Nicht zu verwechseln mit der ärztlichen Diagnose.
Ressourcen
Alles, was der Mensch noch selbst kann oder was ihn stützt: Fähigkeiten, Gewohnheiten, Angehörige, Hilfsmittel. In der Prüfung wird erwartet, dass Sie Ressourcen benennen, nicht nur Defizite.
Evaluation
Die Bewertung am Ende: Hat die Maßnahme gewirkt? Muss der Plan geändert werden? Ein häufig vergessener Schritt, der in der Prüfung auffällt.
Expertenstandard
Fachlich abgestimmte Vorgaben für wiederkehrende Pflegethemen, etwa Dekubitus, Sturz, Schmerz oder Ernährung. Wer sie kennt, kann sein Handeln begründen.
Prophylaxe
Vorbeugende Maßnahme. Häufig geprüft werden Dekubitus-, Thrombose-, Pneumonie-, Kontrakturen-, Sturz- und Aspirationsprophylaxe.
Dekubitus
Druckgeschwür, entsteht durch anhaltenden Druck auf Gewebe. Ein Standardthema in Prüfung und Praxis.
Exsikkose
Austrocknung durch zu geringe Flüssigkeitsaufnahme. Besonders bei alten Menschen ein häufiges Thema.
Delir
Akute Verwirrtheit, die plötzlich beginnt und schwankt. Wichtig ist die Abgrenzung zur Demenz, die langsam beginnt und dauerhaft ist.
Freiheitsentziehende Maßnahme
Jede Maßnahme, die einen Menschen an der Fortbewegung hindert, etwa Bettgitter oder Gurt. Rechtlich streng geregelt und ein beliebtes Prüfungsthema im Kompetenzbereich IV.
Patientenverfügung
Schriftliche Festlegung eines Menschen, welche Behandlung er im Fall der Entscheidungsunfähigkeit möchte oder ablehnt. Geregelt in § 1827 BGB.
Anamnese
Die systematische Erhebung der Vorgeschichte und der aktuellen Situation im Gespräch. Der Einstieg in jeden Pflegeprozess.
Mobilisation
Das gezielte Bewegen und Bewegen-Lassen eines Menschen, um Beweglichkeit zu erhalten und Folgeschäden zu vermeiden.
Übergabe
Die strukturierte Weitergabe von Informationen beim Schichtwechsel. In der Prüfung kann verlangt werden, dass Sie eine Übergabe formulieren.

Häufige Fragen zur Vorbereitung

Wie lange sollte ich mich auf die Kenntnisprüfung vorbereiten?+

Das hängt davon ab, wie breit Ihre Berufserfahrung ist und wie sicher Sie im Fachdeutschen sind. Ein realistischer Rahmen für berufsbegleitende Vorbereitung sind zwölf Wochen mit etwa fünf bis acht Stunden pro Woche. Wer nur in einem Fachgebiet gearbeitet hat, sollte mehr Zeit für die fremden Versorgungsbereiche einplanen.

Was muss ich zuerst tun, wenn ich anerkannt werden möchte?+

Zuerst stellen Sie den Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle Ihres Bundeslandes. Erst nach dem Bescheid wissen Sie sicher, ob und welche Ausgleichsmaßnahme verlangt wird. Beginnen Sie mit dem Sammeln der Unterlagen, aber warten Sie mit einer teuren Kursbuchung, bis der Bescheid vorliegt.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?+

In der Regel Ihr Ausbildungszeugnis und die Berufsurkunde, ein Nachweis über Ausbildungsinhalte und Stundenumfang, Arbeitszeugnisse über Ihre Berufserfahrung, ein Identitätsnachweis, ein Führungszeugnis, eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung und der Sprachnachweis. Alle fremdsprachigen Dokumente brauchen eine beglaubigte Übersetzung. Die genaue Liste gibt Ihnen Ihre zuständige Stelle.

Wie bereite ich mich auf den mündlichen Teil vor?+

Üben Sie das laute Erklären auf Deutsch, nicht nur das stille Lesen. Nehmen Sie sich eine Fallsituation, sprechen Sie Ihre Überlegungen laut aus und nehmen Sie sich dabei auf. Der mündliche Teil verlangt eine zusammenhängende Fallbearbeitung über mindestens drei Kompetenzbereiche, keine Wissensabfrage. Regelmäßiges Hören deutschsprachiger Fachinhalte trainiert Fachbegriffe und Sprechtempo nebenbei.

Warum muss ich Bereiche lernen, in denen ich nie gearbeitet habe?+

Weil die Verordnung es so vorschreibt. Nach § 45 Absatz 2 PflAPrV stammt die mündliche Fallsituation aus einem anderen Versorgungskontext als die praktische Prüfung und bei der Erlaubnis als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann zusätzlich aus einer anderen Altersstufe. Wer nur sein eigenes Fachgebiet lernt, bereitet sich an der Prüfung vorbei.

Kann ich mich allein vorbereiten oder brauche ich einen Kurs?+

Beides ist möglich. Entscheidend ist nicht die Form, sondern die Breite des Materials und das laute Üben auf Deutsch. Refresher Plus stellt das Material der staatlichen Abschlussprüfung bereit, ist aber kein Prüfungsvorbereitungskurs und garantiert kein Bestehen. Sie können 48 Stunden kostenlos hineinhören.

Material für jeden Block dieses Lernplans

Klausuren im mündlichen Format, Fallsituationen aus allen Versorgungsbereichen, Lernvideos, Anatomie und ein Fach-Podcast als Hörtraining. 48 Stunden kostenlos, danach ab 9,99 Euro im Monat, jederzeit kündbar.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft Ihrer Anerkennungsbehörde. Fristen, Unterlagen und Zuständigkeiten unterscheiden sich je Bundesland.