Für Pflegefachpersonen aus dem Ausland
So bereiten Sie sich auf die Kenntnisprüfung vor
Der Weg vom Antrag bis zur Prüfung, eine Checkliste zum Abhaken, ein Lernplan über zwölf Wochen und die Fachbegriffe, die in der Prüfung wirklich fallen.
Der Weg in sechs Schritten
Viele beginnen an der falschen Stelle und verlieren dadurch Monate. Diese Reihenfolge hat sich bewährt.
- 1
Unterlagen sammeln
Zeugnisse, Berufsurkunde, Stundennachweise, Arbeitszeugnisse, Führungszeugnis, ärztliche Bescheinigung und Sprachnachweis. Fremdsprachige Dokumente brauchen eine beglaubigte Übersetzung. Beginnen Sie hier früh, das dauert erfahrungsgemäß am längsten.
- 2
Antrag bei Ihrer zuständigen Stelle
Zuständig ist die Anerkennungsbehörde des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten möchten. Welche Stelle das ist, unterscheidet sich von Land zu Land. Das amtliche Portal des Bundes führt Sie zur richtigen Adresse.
- 3
Bescheid abwarten
Die Behörde prüft die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung. Erst der Bescheid sagt Ihnen verbindlich, ob eine Ausgleichsmaßnahme nötig ist. Buchen Sie vorher nichts Teures.
- 4
Ihren Weg wählen
Wird eine Ausgleichsmaßnahme verlangt, haben Sie nach § 40 Absatz 3 Satz 3 PflBG das Recht, zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang zu wählen. Lassen Sie sich diese Wahl nicht abnehmen.
- 5
Vorbereiten und Termin sichern
Die Kenntnisprüfung soll mindestens zweimal jährlich angeboten werden. Die Länder sollen sicherstellen, dass Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung antreten können. Fragen Sie aktiv nach dem nächsten Termin.
- 6
Prüfung und Erlaubnis
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung. Damit beantragen Sie die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und arbeiten als Pflegefachperson mit allen Rechten.
Wichtig bei Schritt 2: Welche Stelle zuständig ist, unterscheidet sich je Bundesland und ändert sich gelegentlich. Wir nennen hier bewusst keine einzelnen Adressen, damit Sie nicht auf eine veraltete Angabe hereinfallen. Die amtliche Auskunft finden Sie über das Anerkennungsportal des Bundes.
Checkliste vor dem Prüfungstermin
Zum Ausdrucken oder Abfotografieren. Was hier steht, wird erfahrungsgemäß am häufigsten übersehen.
Organisatorisch
- Prüfungstermin schriftlich bestätigt
- Einsatzbereich der praktischen Prüfung erfragt
- Zahl der Pflegesituationen erfragt, es sind zwei bis vier
- Anfahrt und Übernachtung geklärt
- Freistellung mit dem Arbeitgeber besprochen
Fachlich
- Pflegeprozess in sechs Schritten sitzt frei
- Mindestens einen fremden Versorgungsbereich gelernt
- Mindestens eine fremde Altersstufe gelernt
- Vorbehaltene Tätigkeiten benennen können
- Fünf Prophylaxen mit Begründung erklären können
Sprachlich
- Fallsituation einmal laut auf Deutsch durchgesprochen
- Eigene Aufnahme angehört und Stolperstellen notiert
- Fachbegriffe des Glossars sicher aussprechen
- Rückfragen höflich stellen geübt, Nachfragen sind erlaubt
Persönlich
- Nacht vorher früh schlafen gelegt
- Dienstkleidung und Schuhe bereitgelegt
- Nichts Neues mehr am Vortag gelernt
- Daran gedacht: Wiederholung ist erlaubt, das nimmt Druck
Lernplan über zwölf Wochen
Geordnet nach den fünf Kompetenzbereichen, die nach § 45 Absatz 1 PflAPrV Gegenstand der Prüfung sind. Gerechnet mit fünf bis acht Stunden pro Woche neben der Arbeit.
| Zeitraum | Thema | Bereich |
|---|---|---|
| Woche 1 und 2 | Pflegeprozess als Gerüst Die sechs Schritte des Pflegeprozesses sicher beherrschen und auf jeden Fall anwenden können. Das ist die Struktur, an der Sie sich in jeder Prüfungssituation entlanghangeln. | Kompetenzbereich I |
| Woche 3 und 4 | Akutpflege im Krankenhaus Häufige Krankheitsbilder, Überwachung, Notfallsituationen, prä- und postoperative Pflege, Arzneimittel und ihre Wirkung. | Kompetenzbereich I |
| Woche 5 | Langzeitpflege und Menschen mit Demenz Für viele der fremdeste Bereich und deshalb besonders wichtig. Herausforderndes Verhalten, Biografiearbeit, Prophylaxen im Heimalltag. | Kompetenzbereich I |
| Woche 6 | Kinder und junge Menschen Altersgerechte Pflege, Besonderheiten bei Kindern, Einbeziehung der Eltern. Denken Sie daran: mündlich wird eine andere Altersstufe geprüft als praktisch. | Kompetenzbereich I |
| Woche 7 | Kommunikation und Beratung Gesprächsführung mit Betroffenen und Angehörigen, Aufklärung, Umgang mit schwierigen Gesprächen. Im praktischen Teil muss Ihre Kommunikation ausdrücklich sichtbar werden. | Kompetenzbereich II |
| Woche 8 | Im Team und mit anderen Berufsgruppen Übergabe, Delegation, Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Therapeuten, Schnittstellen zwischen den Versorgungsbereichen. | Kompetenzbereich III |
| Woche 9 | Recht und Ethik Vorbehaltene Tätigkeiten, Dokumentationspflicht, Schweigepflicht, Patientenverfügung, freiheitsentziehende Maßnahmen, Betreuungsrecht. | Kompetenzbereich IV |
| Woche 10 | Wissenschaft und Standards Expertenstandards und ihre Anwendung, evidenzbasiertes Arbeiten, Qualitätssicherung, das eigene Handeln begründen können. | Kompetenzbereich V |
| Woche 11 | Laut üben Fallsituationen laut auf Deutsch durchsprechen und sich dabei aufnehmen. Nicht auswendig lernen, sondern frei erklären. Das ist der Unterschied zwischen Wissen und Bestehen. | Alle Bereiche |
| Woche 12 | Wiederholen und beruhigen Keine neuen Themen mehr. Nur wiederholen, was schon sitzt, Schlaf und Struktur sichern. Erinnern Sie sich: nicht bestandene Teile dürfen Sie einmal wiederholen. | Alle Bereiche |

Material für alle zwölf Wochen
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Kostenlos hineinhörenGlossar: Fachbegriffe, die in der Prüfung fallen
Diese Wörter werden in deutschen Lehrbüchern oft vorausgesetzt statt erklärt. Wer sie sicher versteht und aussprechen kann, spart in der Prüfung Kraft für das Fachliche.
- Vorbehaltene Tätigkeiten
- Aufgaben, die in Deutschland nur Pflegefachpersonen ausüben dürfen: die Erhebung des Pflegebedarfs, die Steuerung des Pflegeprozesses und die Sicherung der Pflegequalität. Genau diese müssen Sie im praktischen Teil zeigen.
- Pflegeprozess
- Das strukturierte Vorgehen in sechs Schritten: Informationen sammeln, Probleme und Ressourcen erkennen, Ziele festlegen, Maßnahmen planen, durchführen, bewerten. Ihr roter Faden in jeder Prüfungssituation.
- Pflegediagnose
- Die fachliche Beschreibung eines Pflegeproblems mit seinen Ursachen und Anzeichen. Nicht zu verwechseln mit der ärztlichen Diagnose.
- Ressourcen
- Alles, was der Mensch noch selbst kann oder was ihn stützt: Fähigkeiten, Gewohnheiten, Angehörige, Hilfsmittel. In der Prüfung wird erwartet, dass Sie Ressourcen benennen, nicht nur Defizite.
- Evaluation
- Die Bewertung am Ende: Hat die Maßnahme gewirkt? Muss der Plan geändert werden? Ein häufig vergessener Schritt, der in der Prüfung auffällt.
- Expertenstandard
- Fachlich abgestimmte Vorgaben für wiederkehrende Pflegethemen, etwa Dekubitus, Sturz, Schmerz oder Ernährung. Wer sie kennt, kann sein Handeln begründen.
- Prophylaxe
- Vorbeugende Maßnahme. Häufig geprüft werden Dekubitus-, Thrombose-, Pneumonie-, Kontrakturen-, Sturz- und Aspirationsprophylaxe.
- Dekubitus
- Druckgeschwür, entsteht durch anhaltenden Druck auf Gewebe. Ein Standardthema in Prüfung und Praxis.
- Exsikkose
- Austrocknung durch zu geringe Flüssigkeitsaufnahme. Besonders bei alten Menschen ein häufiges Thema.
- Delir
- Akute Verwirrtheit, die plötzlich beginnt und schwankt. Wichtig ist die Abgrenzung zur Demenz, die langsam beginnt und dauerhaft ist.
- Freiheitsentziehende Maßnahme
- Jede Maßnahme, die einen Menschen an der Fortbewegung hindert, etwa Bettgitter oder Gurt. Rechtlich streng geregelt und ein beliebtes Prüfungsthema im Kompetenzbereich IV.
- Patientenverfügung
- Schriftliche Festlegung eines Menschen, welche Behandlung er im Fall der Entscheidungsunfähigkeit möchte oder ablehnt. Geregelt in § 1827 BGB.
- Anamnese
- Die systematische Erhebung der Vorgeschichte und der aktuellen Situation im Gespräch. Der Einstieg in jeden Pflegeprozess.
- Mobilisation
- Das gezielte Bewegen und Bewegen-Lassen eines Menschen, um Beweglichkeit zu erhalten und Folgeschäden zu vermeiden.
- Übergabe
- Die strukturierte Weitergabe von Informationen beim Schichtwechsel. In der Prüfung kann verlangt werden, dass Sie eine Übergabe formulieren.
Häufige Fragen zur Vorbereitung
Wie lange sollte ich mich auf die Kenntnisprüfung vorbereiten?+
Das hängt davon ab, wie breit Ihre Berufserfahrung ist und wie sicher Sie im Fachdeutschen sind. Ein realistischer Rahmen für berufsbegleitende Vorbereitung sind zwölf Wochen mit etwa fünf bis acht Stunden pro Woche. Wer nur in einem Fachgebiet gearbeitet hat, sollte mehr Zeit für die fremden Versorgungsbereiche einplanen.
Was muss ich zuerst tun, wenn ich anerkannt werden möchte?+
Zuerst stellen Sie den Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle Ihres Bundeslandes. Erst nach dem Bescheid wissen Sie sicher, ob und welche Ausgleichsmaßnahme verlangt wird. Beginnen Sie mit dem Sammeln der Unterlagen, aber warten Sie mit einer teuren Kursbuchung, bis der Bescheid vorliegt.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?+
In der Regel Ihr Ausbildungszeugnis und die Berufsurkunde, ein Nachweis über Ausbildungsinhalte und Stundenumfang, Arbeitszeugnisse über Ihre Berufserfahrung, ein Identitätsnachweis, ein Führungszeugnis, eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung und der Sprachnachweis. Alle fremdsprachigen Dokumente brauchen eine beglaubigte Übersetzung. Die genaue Liste gibt Ihnen Ihre zuständige Stelle.
Wie bereite ich mich auf den mündlichen Teil vor?+
Üben Sie das laute Erklären auf Deutsch, nicht nur das stille Lesen. Nehmen Sie sich eine Fallsituation, sprechen Sie Ihre Überlegungen laut aus und nehmen Sie sich dabei auf. Der mündliche Teil verlangt eine zusammenhängende Fallbearbeitung über mindestens drei Kompetenzbereiche, keine Wissensabfrage. Regelmäßiges Hören deutschsprachiger Fachinhalte trainiert Fachbegriffe und Sprechtempo nebenbei.
Warum muss ich Bereiche lernen, in denen ich nie gearbeitet habe?+
Weil die Verordnung es so vorschreibt. Nach § 45 Absatz 2 PflAPrV stammt die mündliche Fallsituation aus einem anderen Versorgungskontext als die praktische Prüfung und bei der Erlaubnis als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann zusätzlich aus einer anderen Altersstufe. Wer nur sein eigenes Fachgebiet lernt, bereitet sich an der Prüfung vorbei.
Kann ich mich allein vorbereiten oder brauche ich einen Kurs?+
Beides ist möglich. Entscheidend ist nicht die Form, sondern die Breite des Materials und das laute Üben auf Deutsch. Refresher Plus stellt das Material der staatlichen Abschlussprüfung bereit, ist aber kein Prüfungsvorbereitungskurs und garantiert kein Bestehen. Sie können 48 Stunden kostenlos hineinhören.
Material für jeden Block dieses Lernplans
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Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft Ihrer Anerkennungsbehörde. Fristen, Unterlagen und Zuständigkeiten unterscheiden sich je Bundesland.