Kultursensible Pflege
Kulturelle Kompetenz und Gleichbehandlung in der Pflege nach GG Art. 3 und SGB XI.
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Über diesen Kurs
Deutschland wird vielfältiger, und die Pflege muss sich an unterschiedliche kulturelle Bedürfnisse anpassen. Dieser Kurs vermittelt kulturelle Kompetenz, den Umgang mit Sprachbarrieren und religiösen Bedürfnissen sowie die rechtlichen Grundlagen nach GG Art. 3 und SGB XI §1 zur Gleichbehandlung in der Pflege.
Kursinhalte (2 Module)
Kulturelle Kompetenz in der Pflege
4 Lektionen · 140 Min. · Mit Quiz
Kulturelle Kompetenz in der Pflege
4 Lektionen · 140 Min. · Mit Quiz
Grundlagen der transkulturellen Pflege und kulturelle Selbstreflexion.
Lernziele
- Sie erklären, warum kultursensible Pflege im Kern keine Sammlung von Wissen über Gruppen ist, sondern eine Haltung des Fragens, und begründen das mit § 1 Absatz 5 SGB XI und mit der Fachliteratur.
- Sie unterscheiden Kultur von Herkunft und erkennen an Situationen aus Ihrem Dienst, dass Alter, Milieu, Beruf und Biografie einen Menschen oft stärker prägen als sein Geburtsland.
- Sie erkennen die eigene Stationsroutine als eine Kultur unter anderen und benennen an sieben Feldern, wo Ihre Einrichtung stillschweigend eine Normalität setzt.
- Sie entscheiden begründet, welchen Wünschen zu entsprechen ist und wo die Rücksicht endet, gestützt auf § 2 Absatz 2 SGB XI, Artikel 3 Absatz 3 GG und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
- Sie wenden bei einer Irritation den Dreischritt Halten, Prüfen, Fragen an und dokumentieren das Ergebnis mit Wunsch, Quelle, Datum und Konsequenz.
Kommunikation und religiöse Bedürfnisse
4 Lektionen · 140 Min. · Mit Quiz
Kommunikation und religiöse Bedürfnisse
4 Lektionen · 140 Min. · Mit Quiz
Sprachbarrieren überwinden und religiöse Praxis in der Pflege berücksichtigen.
Lernziele
- Sie unterscheiden die Zugehörigkeit zu einer Religion von der gelebten Praxis eines Menschen und leiten daraus ab, welche Frage Sie stellen müssen, bevor Sie handeln.
- Sie begründen mit § 2 Absatz 3 SGB XI und Artikel 4 GG, warum religiöse Bedürfnisse verbindlicher zu behandeln sind als kulturelle, und erklären die negative wie die positive Religionsfreiheit.
- Sie entscheiden begründet, wann eine Verständigung über Angehörige ausreicht und wann ein professioneller Dolmetschdienst erforderlich ist.
- Sie erfassen religiöse und kulturelle Bedürfnisse am Lebensende mit fünf offenen Fragen und dokumentieren sie in sechs Zeilen, mit denen die Nachtwache handeln kann.
- Sie ordnen den Konflikt ein, der entsteht, wenn Angehörige eine Aufklärung verhindern wollen, und benennen die rechtliche Grenze der Rücksichtnahme ebenso wie das verbleibende Dilemma.