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Zertifizierte Fortbildung mit Teilnahmezertifikat
24 Stunden / Jahr§8 MTAPrVVeterinärmedizin

Refresher-Kurs 2026 für Praxisanleitende
in der Veterinärmedizin (MTV)

Berufspädagogische Pflichtfortbildung 2026 für Medizinische Technologen der Veterinärmedizin (MTV, vormals VMTA). 24 Stunden jährlich nach §8 MTAPrV.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage§8 MTAPrV
Stundenumfang24 Stunden pro Jahr
FormatLive-Online via Zoom
FachrichtungVeterinärmedizin (MTV)
VoraussetzungMTV/VMTA mit PA-Qualifikation
Zertifikat24 Fortbildungsstunden

Praxisanleitung in der Veterinärmedizin

Die Fachrichtung Veterinärmedizin (MTV) ist die kleinste der vier MT-Fachrichtungen, stellt aber besondere Anforderungen an die Praxisanleitung. Veterinärmedizinische Technologen arbeiten mit tierischen Proben, führen tierartspezifische Analytik durch und müssen Biosicherheitsstandards einhalten, die sich deutlich von der Humanmedizin unterscheiden.

Die gesetzliche Grundlage für die Praxisanleitung ist identisch mit den anderen MT-Berufen: §8 der MTAPrV schreibt 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung pro Jahr vor. Die Anleitung darf ausschließlich durch Fachkräfte mit MTV- oder VMTA-Qualifikation erfolgen.

Typische Einsatzfelder für MTV-Praxisanleitende sind Tierarztpraxen, Tierkliniken, veterinärmedizinische Untersuchungsämter, Forschungslaboratorien sowie Einrichtungen der Lebensmittelanalytik und Hygienekontrolle.

Inhalte: 2 Schwerpunktmodule

Berufspädagogik trifft veterinärmedizinische Fachpraxis.

Modul 1

Berufspädagogische Grundlagen für die Veterinärmedizin

Lerntheorien und Anleitungsmethoden im Kontext der veterinärmedizinischen Labordiagnostik. Kompetenzorientierte Ausbildungsplanung, Lernzielformulierung und die Rolle der Praxisanleitung im Spannungsfeld zwischen Tierschutz, Diagnostik und Ausbildungsqualität.

Modul 2

Veterinärmedizinspezifische Anleitung und Beurteilung

Anleitung in veterinärmedizinischen Laboratorien und Tierkliniken: Probengewinnung bei Tieren, tierartspezifische Analytik, Umgang mit Zoonosen und Biosicherheit. Kompetenzbasierte Beurteilungssysteme für MTV-Auszubildende, Feedbackgespräche und rechtssichere Dokumentation.

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Häufige Fragen

Wer darf als Praxisanleitung für MTV tätig werden?
Praxisanleitende für MTV müssen selbst über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Medizinischer Technologe für Veterinärmedizin (MTV) oder die alte Berufsbezeichnung VMTA verfügen. Eine abgeschlossene Qualifikation zur Praxisanleitung (mindestens 300 Stunden berufspädagogische Zusatzqualifikation) ist Voraussetzung. Die jährliche Fortbildungspflicht von 24 Stunden gilt dann gemäß §8 MTAPrV.
Ist die Fortbildungspflicht für MTV identisch mit den anderen MT-Berufen?
Ja. Die gesetzliche Grundlage ist für alle vier MT-Fachrichtungen (MTL, MTR, MTF, MTV) identisch: §8 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologen (MTAPrV) schreibt 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung pro Jahr vor. Inhaltlich werden die Module auf die jeweilige Fachrichtung angepasst.
Wo arbeiten MTV-Praxisanleitende?
MTV-Praxisanleitende sind in Tierarztpraxen, Tierkliniken, veterinärmedizinischen Untersuchungsämtern, Forschungslaboratorien sowie in der Lebensmittelanalytik und Hygienekontrolle tätig. Überall dort, wo MTV-Auszubildende praktisch ausgebildet werden, ist qualifizierte Praxisanleitung erforderlich.
Wird das Seminar auch für MTV-Praxisanleitende angeboten?
Ja. Unser Kursangebot richtet sich ausdrücklich an alle vier MT-Fachrichtungen. Die Module zur berufspädagogischen Grundqualifikation sind identisch. In den fachspezifischen Einheiten gehen wir gezielt auf die Besonderheiten der veterinärmedizinischen Diagnostik, den Umgang mit tierischen Proben und die Biosicherheitsanforderungen ein. Kontaktieren Sie uns für den nächsten verfügbaren Termin.

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Wir beraten Sie gerne persönlich zur Praxisanleitung im Bereich Veterinärmedizin.

Telefon: +49 2041 7797888 · E-Mail: info@refresher-zentrum.de