Praxisanleitung 2026 für Medizinische
Technologen in Nordrhein-Westfalen
Die NRW-Sonderregelung 2026 verstehen: 72 Stunden in 3 Jahren statt 24 Stunden jährlich. Alle Details zu Nachweiszeiträumen, digitalen Formaten und der Bezirksregierung Arnsberg.
Die NRW-Regelung im Detail
Nordrhein-Westfalen nutzt §8 Abs. 1 S. 2 MTAPrV und konkretisiert die Fortbildungspflicht in der DVO MT-GBerG-NRW.
Nachweiszeiträume
Abschluss bis 31.12.2022
Wenn Sie Ihren Berufsabschluss vor dem 01.01.2023 erworben haben oder unter die Bestandsschutzregelung fallen, gilt folgender Zeitraum:
Erster Nachweiszeitraum:
01.01.2023 bis 31.12.2025
Qualifikation nach 01.01.2023
Wenn Sie Ihre Qualifikation nach dem 01.01.2023 erworben haben, beginnt Ihr individueller Nachweiszeitraum wie folgt:
Beginn: 01.01. des Folgejahres
3 Jahre mit insgesamt 72 Stunden
Bezirksregierung Arnsberg
Die Bezirksregierung Arnsberg ist in Nordrhein-Westfalen die zuständige Behörde für die Prüfung und Überwachung der Praxisanleitungsqualifikation im MT-Bereich. Sie kontrolliert die Einhaltung der Fortbildungspflicht und nimmt die Nachweise entgegen.
Bei Fragen zu Ihrem persönlichen Nachweiszeitraum, zur Anerkennung von Fortbildungen oder zu den formalen Anforderungen empfehlen wir die direkte Kontaktaufnahme mit der Bezirksregierung.
Bezirksregierung Arnsberg (bra.nrw.de)Unsere Kurse für NRW
Unsere Live-Online-Seminare erfüllen die Anforderungen der NRW-Regelung.
Synchroner Austausch mit Dozenten
Alle Seminare finden als Live-Veranstaltung via Zoom statt. Diskussionen, Gruppenarbeiten und Fallbesprechungen in Echtzeit.
Keine Selbstlernzeit
Unsere Kurse bestehen ausschließlich aus interaktiven, dozentengeführten Einheiten. Kein E-Learning, keine aufgezeichneten Module.
Detaillierte Bescheinigung
Sie erhalten ein Zertifikat mit exakter Stundenangabe, Inhalten und Durchführungsformat. Optimal für die Vorlage bei der Bezirksregierung.
Empfehlung: Vorab Rücksprache
Wir empfehlen, vor Buchung kurz bei der Bezirksregierung Arnsberg nachzufragen, ob Ihr gewähltes Format anerkannt wird. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Häufige Fragen zur NRW-Regelung
Kann ich die 72 Stunden komplett online absolvieren?
Zählt Selbstlernzeit in NRW?
Wo muss ich meinen Fortbildungsnachweis einreichen?
Wann endet mein aktueller Nachweiszeitraum?
Sie haben Fragen zur NRW-Regelung?
Wir beraten Sie gerne persönlich zu den Fortbildungsanforderungen in Nordrhein-Westfalen.
Telefon: +49 2041 7797888 · E-Mail: info@refresher-zentrum.de