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Zertifizierte Fortbildung mit Teilnahmezertifikat
Nordrhein-Westfalen72 Stunden / 3 JahreDVO MT-GBerG-NRW

Praxisanleitung 2026 für Medizinische
Technologen in Nordrhein-Westfalen

Die NRW-Sonderregelung 2026 verstehen: 72 Stunden in 3 Jahren statt 24 Stunden jährlich. Alle Details zu Nachweiszeiträumen, digitalen Formaten und der Bezirksregierung Arnsberg.

Die NRW-Regelung im Detail

Nordrhein-Westfalen nutzt §8 Abs. 1 S. 2 MTAPrV und konkretisiert die Fortbildungspflicht in der DVO MT-GBerG-NRW.

Stundenumfang72 Stunden in 3 JahrenStatt 24 Stunden jährlich
Digitale FormateMaximal 50 %36 von 72 Stunden dürfen digital sein
SelbstlernzeitNicht anrechenbarNur synchroner Austausch zählt
Synchroner AustauschPflichtEchtzeit mit Dozenten erforderlich
RechtsgrundlageDVO MT-GBerG-NRW§6 Abs. 2 der Durchführungsverordnung
Zuständige BehördeBezirksregierung ArnsbergPrüfung und Überwachung

Nachweiszeiträume

Mit Bestandsschutz

Abschluss bis 31.12.2022

Wenn Sie Ihren Berufsabschluss vor dem 01.01.2023 erworben haben oder unter die Bestandsschutzregelung fallen, gilt folgender Zeitraum:

Erster Nachweiszeitraum:

01.01.2023 bis 31.12.2025

Ohne Bestandsschutz

Qualifikation nach 01.01.2023

Wenn Sie Ihre Qualifikation nach dem 01.01.2023 erworben haben, beginnt Ihr individueller Nachweiszeitraum wie folgt:

Beginn: 01.01. des Folgejahres

3 Jahre mit insgesamt 72 Stunden

Bezirksregierung Arnsberg

Die Bezirksregierung Arnsberg ist in Nordrhein-Westfalen die zuständige Behörde für die Prüfung und Überwachung der Praxisanleitungsqualifikation im MT-Bereich. Sie kontrolliert die Einhaltung der Fortbildungspflicht und nimmt die Nachweise entgegen.

Bei Fragen zu Ihrem persönlichen Nachweiszeitraum, zur Anerkennung von Fortbildungen oder zu den formalen Anforderungen empfehlen wir die direkte Kontaktaufnahme mit der Bezirksregierung.

Bezirksregierung Arnsberg (bra.nrw.de)

Unsere Kurse für NRW

Unsere Live-Online-Seminare erfüllen die Anforderungen der NRW-Regelung.

Synchroner Austausch mit Dozenten

Alle Seminare finden als Live-Veranstaltung via Zoom statt. Diskussionen, Gruppenarbeiten und Fallbesprechungen in Echtzeit.

Keine Selbstlernzeit

Unsere Kurse bestehen ausschließlich aus interaktiven, dozentengeführten Einheiten. Kein E-Learning, keine aufgezeichneten Module.

Detaillierte Bescheinigung

Sie erhalten ein Zertifikat mit exakter Stundenangabe, Inhalten und Durchführungsformat. Optimal für die Vorlage bei der Bezirksregierung.

Empfehlung: Vorab Rücksprache

Wir empfehlen, vor Buchung kurz bei der Bezirksregierung Arnsberg nachzufragen, ob Ihr gewähltes Format anerkannt wird. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Häufige Fragen zur NRW-Regelung

Kann ich die 72 Stunden komplett online absolvieren?
Nein. In NRW dürfen maximal 50 % der Fortbildungsstunden in digitalen Formaten absolviert werden. Das entspricht 36 von 72 Stunden im Dreijahreszeitraum. Die übrigen 36 Stunden müssen in Präsenz stattfinden. Alle digitalen Formate müssen synchronen Austausch mit den Dozenten beinhalten.
Zählt Selbstlernzeit in NRW?
Nein. Die DVO MT-GBerG-NRW schließt Selbstlernzeit ausdrücklich von der Anrechnung aus. Nur Fortbildungen mit synchronem Austausch (also in Echtzeit mit Dozenten) werden anerkannt. Asynchrone E-Learning-Module, aufgezeichnete Vorträge oder Selbststudium zählen nicht.
Wo muss ich meinen Fortbildungsnachweis einreichen?
Die zuständige Behörde in Nordrhein-Westfalen ist die Bezirksregierung Arnsberg. Sie prüft die Qualifikation der Praxisanleitenden und überwacht die Einhaltung der Fortbildungspflicht. Die Nachweise müssen dort fristgerecht eingereicht werden. Details finden Sie unter bra.nrw.de.
Wann endet mein aktueller Nachweiszeitraum?
Das hängt von Ihrem Qualifikationsdatum ab. Wenn Sie Ihren Berufsabschluss vor dem 01.01.2023 erworben haben (Bestandsschutz), läuft Ihr erster Nachweiszeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025. Haben Sie Ihre Qualifikation nach dem 01.01.2023 erworben, beginnt Ihr Nachweiszeitraum am 01.01. des Folgejahres und endet nach drei Kalenderjahren.

Sie haben Fragen zur NRW-Regelung?

Wir beraten Sie gerne persönlich zu den Fortbildungsanforderungen in Nordrhein-Westfalen.

Telefon: +49 2041 7797888 · E-Mail: info@refresher-zentrum.de