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Die EU-KI-Verordnung: Was Gesundheitseinrichtungen wissen müssen

Ein Überblick über den EU AI Act und seine Auswirkungen auf Gesundheitseinrichtungen. Pflichten, Fristen und Handlungsempfehlungen.

DTDennis Tefett|9 Min Lesezeit|Jan 2026Kostenlos
EU-RegulierungAI ActCompliance

Der AI Act im Überblick

Mit der Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz dem sogenannten AI Act hat die Europäische Union den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für den Einsatz von KI-Systemen geschaffen. Für das Gesundheitswesen ist diese Verordnung von besonderer Bedeutung, da viele KI-Anwendungen in der Medizin und Pflege als Hochrisiko-Systeme eingestuft werden und damit strengen Anforderungen unterliegen. Der AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Je höher das potenzielle Risiko eines KI-Systems für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte, desto strenger sind die regulatorischen Anforderungen. Für Gesundheitseinrichtungen bedeutet dies, dass sie sich frühzeitig mit der Verordnung auseinandersetzen müssen, um den Einsatz bestehender und geplanter KI-Systeme rechtskonform zu gestalten. Die Verordnung betrifft nicht nur die Hersteller von KI-Systemen, sondern ausdrücklich auch die Betreiber, also Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere Akteure im Gesundheitswesen, die KI-Anwendungen einsetzen.
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Minimales Risiko

KI-Systeme mit minimalem Risiko unterliegen keinen besonderen regulatorischen Anforderungen. Im Gesundheitswesen fallen hierunter beispielsweise KI-gestützte Spam-Filter in der E-Mail-Kommunikation, einfache Chatbots für allgemeine Informationen auf der Webseite der Einrichtung oder KI-basierte Textverarbeitungsprogramme für die Verwaltung. Diese Systeme können frei eingesetzt werden, wobei freiwillige Verhaltenskodizes empfohlen werden.

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Begrenztes Risiko

Für KI-Systeme mit begrenztem Risiko gelten spezifische Transparenzpflichten. Nutzerinnen und Nutzer müssen darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren. Im Gesundheitswesen betrifft dies beispielsweise KI-gestützte Terminvereinbarungssysteme, Chatbots für die Patientenberatung oder automatisierte Triage-Systeme in Notaufnahmen, die eine erste Einschätzung vornehmen. Patientinnen und Patienten müssen klar erkennen können, wenn sie mit einer KI statt mit einer menschlichen Fachkraft kommunizieren.

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Hohes Risiko

Hochrisiko-KI-Systeme unterliegen den umfangreichsten Anforderungen des AI Act. Im Gesundheitswesen gehören dazu KI-Anwendungen, die in der Diagnostik eingesetzt werden (z. B. bildgebende Verfahren mit KI-Unterstützung), Systeme zur Behandlungsplanung, KI-gestützte Entscheidungsunterstützung bei chirurgischen Eingriffen, automatisierte Dosierungssysteme sowie KI-Anwendungen, die über den Zugang zu Gesundheitsleistungen entscheiden. Für diese Systeme gelten strenge Anforderungen an Datenqualität, Dokumentation, Transparenz, menschliche Aufsicht und Cybersicherheit.

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Unannehmbares Risiko

KI-Systeme mit unannehmbarem Risiko sind vollständig verboten. Im Gesundheitskontext betrifft dies beispielsweise Systeme, die Patientinnen und Patienten durch unterschwellige Manipulation zu Behandlungsentscheidungen drängen, KI-basierte Social-Scoring-Systeme, die den Zugang zu Gesundheitsleistungen nach gesellschaftlichem Verhalten regeln, oder Echtzeit-Gesichtserkennung in Pflegeeinrichtungen zur Verhaltensüberwachung. Diese Verbote gelten ausnahmslos und ohne Übergangsfristen.

Auswirkungen auf Gesundheitseinrichtungen

Risikobewertung

Gesundheitseinrichtungen müssen für jedes eingesetzte KI-System eine systematische Risikobewertung durchführen und dokumentieren. Dazu gehört die Identifikation potenzieller Risiken für Patientensicherheit, Datenschutz und Grundrechte sowie die Festlegung geeigneter Minderungsmaßnahmen. Die Risikobewertung muss regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere wenn das KI-System verändert oder in neuen Kontexten eingesetzt wird.

Transparenzpflicht

Die Verordnung schreibt umfassende Transparenz vor: Patientinnen und Patienten müssen über den Einsatz von KI-Systemen informiert werden, die sie betreffen. Gleichzeitig müssen Gesundheitseinrichtungen gegenüber Aufsichtsbehörden offenlegen, welche KI-Systeme sie einsetzen und wie die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen sichergestellt wird. Auch die interne Dokumentation der Entscheidungsprozesse muss nachvollziehbar sein.

Datenqualität

Hochrisiko-KI-Systeme dürfen nur mit qualitativ hochwertigen Daten trainiert und betrieben werden. Im Gesundheitswesen bedeutet dies, dass Trainingsdaten repräsentativ, aktuell und frei von diskriminierenden Verzerrungen sein müssen. Gesundheitseinrichtungen tragen Mitverantwortung für die Datenqualität, insbesondere wenn sie eigene Daten für das Training oder die Anpassung von KI-Systemen bereitstellen.

Menschliche Aufsicht

Ein zentrales Prinzip des AI Act ist die menschliche Aufsicht über KI-Systeme. Im Gesundheitswesen bedeutet dies, dass KI-Systeme grundsätzlich als Unterstützungs- und nicht als Entscheidungssysteme konzipiert und eingesetzt werden müssen. Ärztinnen, Ärzte und Pflegefachpersonen müssen in der Lage sein, KI-Empfehlungen kritisch zu prüfen, zu überstimmen und im Bedarfsfall das System abzuschalten. Die Letztverantwortung für klinische Entscheidungen bleibt immer beim Menschen.

Regulierung ist kein Innovationshemmer sie ist die Grundlage für Vertrauen in Technologien, die über Gesundheit und Leben entscheiden.

Zeitplan und Fristen der EU-KI-Verordnung:
  • Seit Februar 2025: Verbote von KI-Systemen mit unannehmbarem Risiko sind in Kraft. Gesundheitseinrichtungen müssen sicherstellen, dass keine verbotenen Systeme eingesetzt werden.
  • Ab August 2025: Anforderungen an KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI) gelten. Transparenzpflichten für Anbieter solcher Modelle treten in Kraft.
  • Ab August 2026: Vollständige Anwendung der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme. Gesundheitseinrichtungen müssen bis dahin alle erforderlichen Compliance-Maßnahmen umgesetzt haben.
  • Ab August 2027: Erweiterte Anforderungen für bestimmte Hochrisiko-Systeme, die bereits als Medizinprodukte reguliert sind, treten in Kraft.
ℹ️
Tipp: Beginnen Sie jetzt mit einer Bestandsaufnahme Ihrer KI-Systeme. Erfassen Sie alle Anwendungen, die auf künstlicher Intelligenz basieren, klassifizieren Sie deren Risikoniveau und identifizieren Sie Handlungsbedarf. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Verordnung verschafft Ihnen den notwendigen Vorlauf für die Umsetzung und vermeidet kurzfristige Compliance-Engpässe.

Haben wir eine vollständige Bestandsaufnahme aller KI-Systeme in unserer Einrichtung durchgeführt?

Sind alle eingesetzten KI-Systeme hinsichtlich ihrer Risikokategorie klassifiziert?

Existiert ein Verantwortlicher oder ein Team für die KI-Compliance in unserer Einrichtung?

Sind Patientinnen und Patienten darüber informiert, wenn KI-Systeme bei ihrer Versorgung zum Einsatz kommen?

Verfügen unsere Mitarbeitenden über ausreichende KI-Kompetenz, um die menschliche Aufsichtspflicht zu erfüllen?

Sind die Prozesse für die Risikobewertung und regelmäßige Überprüfung von KI-Systemen etabliert?

Werden die Datenqualitätsanforderungen für alle Hochrisiko-KI-Systeme eingehalten?

Sind Eskalationsprozesse definiert für den Fall, dass ein KI-System fehlerhafte Ergebnisse liefert?

Gibt es einen konkreten Zeitplan für die Umsetzung aller Compliance-Anforderungen bis August 2026?

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