Aus der Praxis
Rechtliche Grundlagen: § 53b SGB XI
Anforderungen im Detail
Umfang: 16 Unterrichtseinheiten pro Jahr
Jede Betreuungskraft muss jährlich mindestens 16 Unterrichtseinheiten (UE) Fortbildung nachweisen. Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten. Die 16 UE können in einem Block oder über das Jahr verteilt absolviert werden. Inhouse-Schulungen durch die Einrichtung werden anerkannt, sofern sie von qualifizierten Dozenten durchgeführt und dokumentiert werden.
Anerkannte Themen und Inhalte
Die Fortbildungsthemen müssen sich auf das Tätigkeitsfeld der Betreuungskräfte beziehen. Anerkannte Themenbereiche sind unter anderem: Kommunikation mit demenzkranken Menschen, Aktivierungs- und Beschäftigungsangebote, Biografiearbeit, Validation, Basale Stimulation, Umgang mit herausforderndem Verhalten, Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen, Hygiene und Infektionsschutz, Ernährung im Alter, Sterbebegleitung, Selbstpflege und Stressmanagement.
Dokumentation und Nachweise
Für jede Fortbildungsveranstaltung muss ein Teilnahmezerifikat ausgestellt werden, das folgende Angaben enthält: Name der Betreuungskraft, Titel und Inhalt der Veranstaltung, Datum und Dauer (in UE), Name und Qualifikation des Dozenten, Unterschrift und Stempel des Veranstalters. Die Einrichtung ist verpflichtet, die Nachweise aller Betreuungskräfte zentral zu verwalten und bei MDK-Prüfungen vorzulegen.
Konsequenzen bei Nichterfüllung
Fehlen Fortbildungsnachweise, kann der MDK dies als Qualitätsmangel werten. Im Wiederholungsfall drohen Auflagen bis hin zur Kürzung der Vergütung nach § 115 SGB XI. Arbeitsrechtlich kann die fehlende Fortbildung eine Abmahnung begründen. Die Einrichtungsleitung trägt die Verantwortung dafür, dass alle Betreuungskräfte die Fortbildungspflicht erfüllen, und muss die Teilnahme ermöglichen und finanzieren.
Neuerungen und Entwicklungen 2026
Online-Fortbildungen
Zeitlich flexible Teilnahme, ortsunabhängig, gut kombinierbar mit Schichtdienst. Werden anerkannt, wenn interaktive Elemente und Lernzielkontrollen enthalten sind. Achten Sie auf zertifizierte Anbieter.
Präsenzseminare
Direkter Austausch mit Dozenten und Kolleginnen, praktische Übungen, sofortige Rückfragen möglich. Besonders geeignet für Themen, die praktisches Training erfordern, wie Validation oder Basale Stimulation.
Blended Learning
Kombination aus Online-Selbstlernphasen und Präsenzterminen. Vereint die Vorteile beider Formate: Flexibilität der Online-Elemente und Praxisnähe der Präsenz. Zunehmend beliebt bei Einrichtungen und Betreuungskräften.
Fortbildung ist keine Pflicht, die man abhakt. Sie ist eine Investition in die Qualität der Betreuung und damit in die Lebensqualität der Menschen, die uns anvertraut sind.
Selbstcheck
Kenne ich die gesetzlichen Grundlagen meiner Fortbildungspflicht nach § 53b SGB XI?
Weiß ich, wie viele Unterrichtseinheiten ich jährlich nachweisen muss?
Sind meine Fortbildungsnachweise für das laufende Jahr vollständig und zentral abgelegt?
Kenne ich die Anforderungen an anerkannte Online-Fortbildungen?
Bin ich über die inhaltlichen Schwerpunkte für 2026 informiert?
Habe ich mit meiner Einrichtungsleitung die Fortbildungsplanung für dieses Jahr besprochen?
Weiß ich, welche Konsequenzen bei fehlenden Fortbildungsnachweisen drohen?
Nächster Schritt: Fortbildung
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