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Pflichtfortbildung Betreuungskräfte 2026: Was Sie wissen müssen

Gesetzliche Anforderungen an die Pflichtfortbildung (16 UE) für Betreuungskräfte 2026. So stellen Sie die Compliance nach §43b/§53b SGB XI sicher.

DTDennis Tefett|8 Min Lesezeit|Feb 2026Kostenlos
Fortbildung§43bPflicht
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Aus der Praxis

Bei der MDK-Qualitätsprüfung in der Seniorenresidenz Am Stadtpark stellt die Prüferin fest, dass bei drei von acht Betreuungskräften die Fortbildungsnachweise für 2025 fehlen. Die Einrichtungsleitung wird mit Auflagen belegt, und die Betreuungskräfte dürfen bis zum Nachweis der Fortbildungsstunden nicht eigenständig in der Betreuung eingesetzt werden. Die Situation hätte leicht vermieden werden können.

Rechtliche Grundlagen: § 53b SGB XI

Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen arbeiten auf Grundlage des § 43b SGB XI in Verbindung mit den Richtlinien nach § 53b SGB XI (ehemals § 87b). Diese Richtlinien regeln die Qualifikationsanforderungen, die Aufgaben und die Fortbildungspflichten von Betreuungskräften. Die Fortbildungspflicht dient der Qualitätssicherung und stellt sicher, dass Betreuungskräfte ihre fachlichen und persönlichen Kompetenzen kontinuierlich weiterentwickeln. Ein Verstoß gegen die Fortbildungspflicht kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben und wird bei MDK-Prüfungen als Qualitätsmangel gewertet.

Anforderungen im Detail

1

Umfang: 16 Unterrichtseinheiten pro Jahr

Jede Betreuungskraft muss jährlich mindestens 16 Unterrichtseinheiten (UE) Fortbildung nachweisen. Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten. Die 16 UE können in einem Block oder über das Jahr verteilt absolviert werden. Inhouse-Schulungen durch die Einrichtung werden anerkannt, sofern sie von qualifizierten Dozenten durchgeführt und dokumentiert werden.

2

Anerkannte Themen und Inhalte

Die Fortbildungsthemen müssen sich auf das Tätigkeitsfeld der Betreuungskräfte beziehen. Anerkannte Themenbereiche sind unter anderem: Kommunikation mit demenzkranken Menschen, Aktivierungs- und Beschäftigungsangebote, Biografiearbeit, Validation, Basale Stimulation, Umgang mit herausforderndem Verhalten, Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen, Hygiene und Infektionsschutz, Ernährung im Alter, Sterbebegleitung, Selbstpflege und Stressmanagement.

3

Dokumentation und Nachweise

Für jede Fortbildungsveranstaltung muss ein Teilnahmezerifikat ausgestellt werden, das folgende Angaben enthält: Name der Betreuungskraft, Titel und Inhalt der Veranstaltung, Datum und Dauer (in UE), Name und Qualifikation des Dozenten, Unterschrift und Stempel des Veranstalters. Die Einrichtung ist verpflichtet, die Nachweise aller Betreuungskräfte zentral zu verwalten und bei MDK-Prüfungen vorzulegen.

4

Konsequenzen bei Nichterfüllung

Fehlen Fortbildungsnachweise, kann der MDK dies als Qualitätsmangel werten. Im Wiederholungsfall drohen Auflagen bis hin zur Kürzung der Vergütung nach § 115 SGB XI. Arbeitsrechtlich kann die fehlende Fortbildung eine Abmahnung begründen. Die Einrichtungsleitung trägt die Verantwortung dafür, dass alle Betreuungskräfte die Fortbildungspflicht erfüllen, und muss die Teilnahme ermöglichen und finanzieren.

Neuerungen und Entwicklungen 2026

Für das Fortbildungsjahr 2026 gibt es einige praxisrelevante Entwicklungen. Die Digitalisierung in der Pflege wirkt sich auch auf die Fortbildungslandschaft aus: Online-Fortbildungen und Blended- Learning-Formate werden zunehmend als gleichwertig zu Präsenzveranstaltungen anerkannt, sofern sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Dazu gehören: qualifizierte Dozenten, interaktive Elemente (keine reinen Vortragsaufzeichnungen), Lernzielkontrollen und die Möglichkeit zur Rückfrage. Reine Selbstlernprogramme ohne Dozentenbegleitung werden in der Regel nicht anerkannt.
Inhaltlich rücken 2026 einige Themen stärker in den Fokus: Digitale Assistenzsysteme in der Betreuung, kultursensible Pflege und Betreuung, Gewaltprävention in der stationären Pflege und die psychische Gesundheit der Betreuungskräfte selbst (Resilienz und Selbstfürsorge). Einrichtungen, die ihre Fortbildungsplanung an diesen Schwerpunkten ausrichten, positionieren sich gut für kommende MDK-Prüfungen und fördern gleichzeitig die Mitarbeiterzufriedenheit.

Online-Fortbildungen

Zeitlich flexible Teilnahme, ortsunabhängig, gut kombinierbar mit Schichtdienst. Werden anerkannt, wenn interaktive Elemente und Lernzielkontrollen enthalten sind. Achten Sie auf zertifizierte Anbieter.

Präsenzseminare

Direkter Austausch mit Dozenten und Kolleginnen, praktische Übungen, sofortige Rückfragen möglich. Besonders geeignet für Themen, die praktisches Training erfordern, wie Validation oder Basale Stimulation.

Blended Learning

Kombination aus Online-Selbstlernphasen und Präsenzterminen. Vereint die Vorteile beider Formate: Flexibilität der Online-Elemente und Praxisnähe der Präsenz. Zunehmend beliebt bei Einrichtungen und Betreuungskräften.

Fortbildung ist keine Pflicht, die man abhakt. Sie ist eine Investition in die Qualität der Betreuung und damit in die Lebensqualität der Menschen, die uns anvertraut sind.

Selbstcheck

Kenne ich die gesetzlichen Grundlagen meiner Fortbildungspflicht nach § 53b SGB XI?

Weiß ich, wie viele Unterrichtseinheiten ich jährlich nachweisen muss?

Sind meine Fortbildungsnachweise für das laufende Jahr vollständig und zentral abgelegt?

Kenne ich die Anforderungen an anerkannte Online-Fortbildungen?

Bin ich über die inhaltlichen Schwerpunkte für 2026 informiert?

Habe ich mit meiner Einrichtungsleitung die Fortbildungsplanung für dieses Jahr besprochen?

Weiß ich, welche Konsequenzen bei fehlenden Fortbildungsnachweisen drohen?

⚠️

Nächster Schritt: Fortbildung

Erfüllen Sie Ihre Pflichtfortbildung bequem und flexibel mit unseren anerkannten Fortbildungsangeboten für Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI. Alle Kurse sind inhaltlich an den aktuellen Anforderungen ausgerichtet und umfassen die vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten. Jetzt informieren unter /kurse-betreuungskraefte.

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