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Pflichtfortbildung Betreuungskräfte 2026: Was Sie wissen müssen

Gesetzliche Anforderungen an die Pflichtfortbildung (16 UE) für Betreuungskräfte 2026. So stellen Sie die Compliance nach §43b/§53b SGB XI sicher.

DTDennis Tefett|8 Min Lesezeit|Feb 2026Kostenlos
Fortbildung§43bPflicht
Illustration zum Thema Pflichtfortbildung Betreuungskräfte 2026: Was Sie wissen müssen, Fachbeitrag aus dem Bereich Betreuungskräfte der Wissensakademie des Refresher Zentrums

Aus der Praxis

Bei der Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes in der Seniorenresidenz Am Stadtpark stellt die Prüferin fest, dass bei drei von acht Betreuungskräften die Fortbildungsnachweise für 2025 fehlen. Die Landesverbände der Pflegekassen erteilen dem Träger einen Bescheid mit Frist zur Beseitigung des Mangels (§ 115 Abs. 2 SGB XI). Die Einrichtung plant die fehlenden Fortbildungsstunden sofort ein. Die Situation hätte leicht vermieden werden können.

Rechtliche Grundlagen: § 53b SGB XI

Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen arbeiten auf Grundlage des § 43b SGB XI in Verbindung mit den Richtlinien nach § 53b SGB XI (ehemals § 87b). Diese Richtlinien regeln die Qualifikationsanforderungen, die Aufgaben und die Fortbildungspflichten von Betreuungskräften. Die Fortbildungspflicht dient der Qualitätssicherung und stellt sicher, dass Betreuungskräfte ihre fachlichen und persönlichen Kompetenzen kontinuierlich weiterentwickeln. Fehlt der Nachweis, kann das bei Prüfungen des Medizinischen Dienstes als Qualitätsmangel festgestellt werden. Die Einrichtung ist dafür verantwortlich, dass ihre Betreuungskräfte die Fortbildung wahrnehmen können. Wer eine angebotene Fortbildung verweigert, kann arbeitsrechtliche Folgen tragen.

Anforderungen im Detail

1

Umfang: 16 Unterrichtsstunden pro Jahr

Zusätzliche Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen (§ 43b SGB XI) bilden sich jährlich mindestens 16 Unterrichtsstunden fort, in denen das Wissen aktualisiert und die berufliche Praxis reflektiert wird (§ 4 Abs. 4 Betreuungskräfte-RL). Wir rechnen eine Unterrichtsstunde mit 45 Minuten. Die Richtlinie schreibt kein bestimmtes Format vor, auch interne Fortbildungen kommen in Betracht, wenn sie diese Inhalte erfüllen und belegt sind.

2

Anerkannte Themen und Inhalte

Die Fortbildungsthemen müssen sich auf das Tätigkeitsfeld der Betreuungskräfte beziehen. Anerkannte Themenbereiche sind unter anderem: Kommunikation mit demenzkranken Menschen, Aktivierungs- und Beschäftigungsangebote, Biografiearbeit, Validation, Basale Stimulation, Umgang mit herausforderndem Verhalten, Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen, Hygiene und Infektionsschutz, Ernährung im Alter, Sterbebegleitung, Selbstpflege und Stressmanagement.

3

Dokumentation und Nachweise

Die Richtlinie schreibt kein Formular vor. Damit die Einrichtung die jährliche Fortbildung belegen kann, empfehlen wir eine Teilnahmebescheinigung mit Name, Thema, Datum, Dauer und Anbieter. Bewahren Sie die Nachweise zentral auf, damit Sie sie bei Qualitätsprüfungen vorlegen können.

4

Konsequenzen bei Nichterfüllung

Fehlen Fortbildungsnachweise, kann das in einer Qualitätsprüfung als Mangel festgestellt werden. Hält eine Einrichtung ihre Pflichten nicht ein, kann die Pflegevergütung für die Dauer der Pflichtverletzung gekürzt werden (§ 115 Abs. 3 SGB XI). Die Einrichtung ist dafür verantwortlich, dass ihre Betreuungskräfte die Fortbildung wahrnehmen können.

Neuerungen und Entwicklungen 2026

Für das Fortbildungsjahr 2026 gibt es einige praxisrelevante Entwicklungen. Die Digitalisierung in der Pflege wirkt sich auch auf die Fortbildungslandschaft aus: Online-Fortbildungen und Blended- Learning-Formate werden zunehmend als gleichwertig zu Präsenzveranstaltungen anerkannt, sofern sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Dazu gehören: qualifizierte Dozenten, interaktive Elemente (keine reinen Vortragsaufzeichnungen), Lernzielkontrollen und die Möglichkeit zur Rückfrage. Reine Selbstlernprogramme ohne Dozentenbegleitung werden in der Regel nicht anerkannt.
Inhaltlich rücken 2026 einige Themen stärker in den Fokus: Digitale Assistenzsysteme in der Betreuung, kultursensible Pflege und Betreuung, Gewaltprävention in der stationären Pflege und die psychische Gesundheit der Betreuungskräfte selbst (Resilienz und Selbstfürsorge). Einrichtungen, die ihre Fortbildungsplanung an diesen Schwerpunkten ausrichten, positionieren sich gut für kommende Prüfungen des Medizinischen Dienstes und fördern gleichzeitig die Mitarbeiterzufriedenheit.

Online-Fortbildungen

Zeitlich flexible Teilnahme, ortsunabhängig, gut kombinierbar mit Schichtdienst. Werden anerkannt, wenn interaktive Elemente und Lernzielkontrollen enthalten sind. Achten Sie auf zertifizierte Anbieter.

Präsenzseminare

Direkter Austausch mit Dozenten und Kolleginnen, praktische Übungen, sofortige Rückfragen möglich. Besonders geeignet für Themen, die praktisches Training erfordern, wie Validation oder Basale Stimulation.

Blended Learning

Kombination aus Online-Selbstlernphasen und Präsenzterminen. Vereint die Vorteile beider Formate: Flexibilität der Online-Elemente und Praxisnähe der Präsenz. Zunehmend beliebt bei Einrichtungen und Betreuungskräften.

Fortbildung ist keine Pflicht, die man abhakt. Sie ist eine Investition in die Qualität der Betreuung und damit in die Lebensqualität der Menschen, die uns anvertraut sind.

Selbstcheck

Kenne ich die gesetzlichen Grundlagen meiner Fortbildungspflicht nach § 53b SGB XI?

Weiß ich, wie viele Unterrichtseinheiten ich jährlich nachweisen muss?

Sind meine Fortbildungsnachweise für das laufende Jahr vollständig und zentral abgelegt?

Kenne ich die Anforderungen an anerkannte Online-Fortbildungen?

Bin ich über die inhaltlichen Schwerpunkte für 2026 informiert?

Habe ich mit meiner Einrichtungsleitung die Fortbildungsplanung für dieses Jahr besprochen?

Weiß ich, welche Konsequenzen bei fehlenden Fortbildungsnachweisen drohen?

Nächster Schritt: Fortbildung

Erfüllen Sie Ihre Pflichtfortbildung bequem und flexibel mit unseren anerkannten Fortbildungsangeboten für Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI. Alle Kurse sind inhaltlich an den aktuellen Anforderungen ausgerichtet und umfassen die vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten. Jetzt informieren unter /kurse-betreuungskraefte.
Schema zum Fachbeitrag Pflichtfortbildung Betreuungskräfte 2026: Was Sie wissen müssen: Fortbildung, §43b, Pflicht
Die Kernbegriffe dieses Beitrags im Überblick
DT

Dennis Christoph Tefett

Psychologie, Erziehungs- & Sozialwissenschaften (M.Ed.) | Gesundheitsmanager (B.A.). Gründer des Refresher Zentrums. Über 300 Führungskräfte und Praxisanleitende geschult.

Mehr über den Autor →

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