Aus der Praxis
Die vier bioethischen Prinzipien nach Beauchamp und Childress
Autonomie (Respect for Autonomy)
Der Patient hat das Recht auf Selbstbestimmung. Informierte Einwilligung und informierte Ablehnung sind gleichwertig. In Deutschland ist die Patientenverfügung nach § 1827 BGB verbindlich, wenn sie auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Der Patientenwille hat Vorrang vor dem Willen der Angehörigen und des Behandlungsteams.
Benefizienz (Beneficence)
Die Verpflichtung, zum Wohl des Patienten zu handeln. In der Palliativsituation bedeutet 'Wohl' nicht zwangsläufig Lebensverlängerung, sondern kann die Linderung von Leiden, die Ermöglichung eines würdevollen Sterbens und die Beachtung individueller Wertvorstellungen umfassen.
Non-Malefizienz (Non-Maleficence)
Die Verpflichtung, keinen Schaden zuzufügen. In der Palliativversorgung stellt sich die Frage, wann eine Therapie mehr schadet als nützt. Intensivmedizinische Maßnahmen können am Lebensende zu unnötigem Leid führen. Das Unterlassen oder Beenden einer Therapie ist keine Tötung, sondern kann Ausdruck professioneller Fürsorge sein.
Gerechtigkeit (Justice)
Die faire Verteilung von Ressourcen und Chancen. In der Palliativversorgung bedeutet dies: Jeder Patient hat unabhängig von Alter, Diagnose oder sozialem Status Anspruch auf eine angemessene Symptomkontrolle und Sterbebegleitung. Gerechtigkeit umfasst auch den gleichberechtigten Zugang zu palliativmedizinischer Versorgung.
Patientenverfügung und Therapiezieländerung
Moral Distress in der Pflege
Nicht alles, was medizinisch möglich ist, ist auch ethisch geboten. Die Kunst liegt darin, das Richtige zum richtigen Zeitpunkt zu tun oder zu lassen.
Selbstcheck
Kann ich die vier bioethischen Prinzipien nach Beauchamp und Childress benennen und auf eine konkrete Patientensituation anwenden?
Kenne ich die rechtlichen Grundlagen der Patientenverfügung in Deutschland (§ 1827 BGB)?
Weiß ich, wie der mutmaßliche Patientenwille ermittelt wird, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?
Kann ich den Unterschied zwischen Therapiezieländerung und aktiver Sterbehilfe erklären?
Weiß ich, wie eine ethische Fallbesprechung abläuft und wie ich sie anregen kann?
Erkenne ich Moral Distress bei mir selbst und meinen Kolleginnen und Kollegen?
Bin ich in der Lage, Angehörige einfühlsam über eine Therapiezieländerung zu informieren?
Nächster Schritt: Fortbildung
Dennis Tefett, M.A.
Gesundheitsmanager & Neurowissenschaftler. Gründer des Refresher Zentrums. Über 300 Führungskräfte und Praxisanleitende geschult.
Mehr über den Autor →Fachbereich entdecken
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