24h Pflichtfortbildung
für Praxisanleitende
Berufspädagogische Fortbildungen nach PflBG. Online, zertifiziert und flexibel in Ihren Arbeitsalltag integrierbar.
Gesetzlicher Rahmen
Praxisanleitende müssen durch berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich ihre Qualifikation nachweisen.
Die berufspädagogische Zusatzqualifikation umfasst mindestens 300 Stunden. Die jährliche Pflichtfortbildung sichert die kontinuierliche Kompetenz.
Die 24 Stunden müssen jährlich absolviert und dokumentiert werden. Welcher Zeitraum gilt, legen die Länder fest. In Nordrhein-Westfalen gilt für die Pflege seit 2026 das Kalenderjahr, für ATA/OTA, MT und Hebammen ein Zeitraum von drei Kalenderjahren mit 72 Stunden. Refresher Plus rechnet Ihre Stunden automatisch zusammen.
Kurse für Praxisanleitende
Häufig gestellte Fragen
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