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Für Praxisanleitende

24h Pflichtfortbildung
für Praxisanleitende

Berufspädagogische Fortbildungen nach PflBG. Online, zertifiziert und flexibel in Ihren Arbeitsalltag integrierbar.

Gesetzlicher Rahmen

PflBG § 4 Abs. 3

Praxisanleitende müssen durch berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich ihre Qualifikation nachweisen.

PflAPrV § 4 Abs. 1

Die berufspädagogische Zusatzqualifikation umfasst mindestens 300 Stunden. Die jährliche Pflichtfortbildung sichert die kontinuierliche Kompetenz.

24 Stunden pro Jahr

Die 24 Stunden müssen innerhalb eines Kalenderjahres absolviert und dokumentiert werden. Refresher Plus rechnet Ihre Stunden automatisch zusammen.

Ohne 24h Nachweis ruht die Berechtigung zur Praxisanleitung

Kurse für Praxisanleitende

Häufig gestellte Fragen

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